Kris schrieb:
Nun ist der Lions Club keine karitative Unternehmung, sondern primär ein Networking Club für maßgebliche Akteure aus Wirtschaft, Politik u.dgl., unabhängig davon was sich der Club selbst an altruistischen Noblessen auf die Fahnen schreibt.
Das ist wieder was, über was man streiten kann. Zumal der Club offiziell unter die Sevice Clubs fällt, also die Wohltätigskeitsvereine. Weiters wird nicht genannt, in welchem Club sie tätig sind / waren. Es kann genau so gut möglich sein, dass sie im beide nur im gleichen Distrikt der Lions tätig sind / waren. Wissen wir leider nicht, können wir also nur vermuten.
Networking ist übrigens etwas, was in jedem Verein vorhanden ist. Es beweist aber wiederum keine Verbindung zwischen Richter und Vorsitzendem des AR.
Das Problem des Kennens: der Ausspruch "ich kenne den" hat für mich ein Problem. Bedeutet er, dass ich ihn nur kenne, weil er im selben Verein ist, habe aber nichts mit ihm zu tun (was bei mir zu 99% der Fall wäre, wenn es darum ginge, Verbindungen zu Mitgliedern unserer Rot Kreuz Dienstelle nachzuweisen), oder habe ich öfters mit ihm zu tun? Hier geht es wieder in beide Richtungen. Ein eindeutiges Statement der jeweils Betroffenen wäre wünschenswert. So lange für eventuell vorhandene Verstrickungen keine Beweise vorliegen (eh schon wissen)...
Und imo. geht es sehr wohl um die Beweislage. Denn die ist imo. alles andere als eindeutig. Ich glaube, du verstehst nicht, dass ich wohl mit dem Urteil an sich zufrieden bin, jedoch nicht wie es zu Stande kommt. Das Österreichische Gericht sagt nämlich, dass die Beweislage eindeutig wäre (Heizlüfter ist der Auslöser und ebnet damit den Weg zur Beschuldigung von Fakir), ich meine aber, dass die Beweislage nicht eindeutig ist. Alleine die Tatsache, dass die verunglückte Garnitur faktisch eingeäschert ist (bis auf ein Stahlgerippe ist nichts mehr da) und ein Schluss von einem auf den anderen Wagen sehr schwer ist, lassen gewisse Zweifel an der Beweislage aufkommen. Mit dieser Beweislage lässt sich dann freilich argumentieren, für mich ist schlicht falsch argumentiert worden, aufgrund der sicher geglaubten Beweislage.
Meiner Argumentation wäre zwar auch ein Freispruch rausgekommen, aber nur deswegen, weil im Zweifel für den Angeklagten gilt. Und das macht schon einen Unterschied, ob ich jemand im Zweifel freispreche oder ob ich jemanden wie im Falle Kaprun freispreche.
Stichwort "Verfahrensabwicklung" an sich: eine zweite Instanz hat das Urteil überprüft, wenn es Verfahrensmängel gegeben hätte, hätten sie in der zweiten Instanz auffliegen müssen. Das taten sie aber nicht. Warum? Weiters ist nur ein sehr kleiner Kreis jetzt noch im Verfahren verhaftet und versuchen (zwanghaft?) etwas zu bewirken. Viele der damaligen Anwälte machen nichts mehr. Warum? Gäbe es so gravierende Mängel, würden sich vermutlich viel mehr Anwälte mit der Sache beschäftigen und sicher auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens bewirkt haben. Es ist aber nichts geschehen. Warum?
Und ganz nebenbei: eine Verfahrensabwicklung gibt es nicht. Ein Verfahren wird nach ZPO oder StPO abgewickelt. Darin steht genau, wie das Verfahren zu führen ist. Das ist auch geschehen, somit ist dein Einwand bezüglich Verfahrensabwicklung eigentlich hinfällig. Soweit mal wieder die Begriffeklauberei.

Woran du dich aufhängst, und das imo. zurecht (siehe auch meinen Einwand oben), ist die Art und Weise, wie im Verfahren argumentiert wurde. Das hat aber nichts mit der Strafprozessordnung zu tun.
MFG Dachstein