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Kaprun Prozess

Salzburg. AP/BaZ. Nach den umstrittenen Freisprüchen im Kaprun-Prozess hat die Staatsanwaltschaft nun Vorermittlungen gegen den Hersteller eines Heizlüfters eingeleitet. Sprecher Thomas Wegleiter sagte der Nachrichtenagentur APA, die Ermittlungen könnten zu einer Anklage gegen den Hersteller führen.
Der Prozess um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen im November 2000 ums Leben gekommen waren, war in der vergangenen Woche nach 20 Monaten mit einem Freispruch aller 16 Angeklagten zu Ende gegangen.

Eindeutige Ursache

Richter Manfred Seiss erklärte in der vergangenen Woche, der Brand sei eindeutig von dem Heizstrahler in dem Unglückszug ausgegangen. Die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) hat bereits eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Heizlüfter-Firma beim Landesgericht Salzburg eingebracht.

Die GBK wirft dem Hersteller vor, auf Grund eines Produktions-, Konstruktions- und Materialfehlers den Brand fahrlässig herbeigeführt zu haben. Ausserdem hätten die Verantwortlichen im Kaprun-Prozess falsch ausgesagt. Wegleiter sagte, die Vorermittlungen seien noch nicht abgeschlossen.
Quelle: BaZ 23.02.2004 13:34
 
gestern habens im Radio gesagt, die Heizlüfterfirma Fakir aus Deutschland is Schuld, aber - und jetzt wirds spannend, der Heizlüfter darf laut Bedienungsanleitung nicht in Fahrzeugen eingebaut werden- sowas is eher Hausgerät wo nicht ohne Aufsicht laufen sollte- etwa um ein Bad zu beheizen- also hat der Einbauer - wer immer das war-- meiner Meinung nach Schuld- vielleicht lernt man draus und baut künftig für unbesetzte Führerstände ne Stromsperre ein-- übrigens, war mal in Köln, und da ich mich dort nich auskenn- da gibts unterirdische Straßenbahnwendeschleifen- d. h. der Fahrer wartet ca. 10 mIn im Tunnel in der Annahme daß er alleine is- und raucht dort heimlich im Führerstand und die alten Straßenbahnen sind holzverkleidet...der is ganz erschrocken als ich plötzlich dastand um zu fragen wanns weiter geht- soviel zum rauchen in öffentlichen Fahrzeugen...
 
@trincerone: Hallo Kollege ;)

Gibt?s denn bei euch nicht auf zivilrechtlicher Ebene das Modell der Gefährdungshaftung? Dies ist nämlich beim Kaprun Unglück (nicht nur im Rahmen des EKHG) anzuwenden. Sprich, die Bahn haftet verschuldensunabhängig! Die Idee hinter der ganzen Geschichte ist, dass z.B. eine Eisenbahn (ja, aus juristischer Sicht ist auch die Tunnenbahn eine Seilbahn) schon von Haus aus eine sehr gefährliche Einrichtung ist und darum der Schutz der etwaig durch sie beeinträchtigten Interessen anderer besonder groß sein muß.

Allerdings betrifft diese Gefährdungshaftung meiner Meinung nach nur den Betreiber und mit Schmerzengeld sieht?s im EKHG auch nicht rosig aus.
 
Stefan schrieb:
*snip*
@Kaprun allgemein: Großartig sind auch die ca. 7000 Euro (100.000 Schilling) Schadenersatz, die bis jetzt an die Angehörigen für psycholigiscvhe Betreuung geleistet werden. Extra als "frewillige Leistung" von der Generali Versicherung deklariert. Die Familien, wo zB der Familienvater nicht mehr ist, wirds freuen. *snip*


Hoffentlich ¤ 7.000,- pro Angehörigen. Immerhin kostet eine Psychotherapie pro Person um die ¤ 3.000,-
 
@tyrolens: Ah, Guten Tag, Herr Kollege! :D

In der Tat gibt es in Deutschland eine verschuldensunabhängige Gefährungshaftung, die in der Rechtssprechung des BGH entwickelt wurde, ich bin jedoch kein Freund von dieser. In der Tat erkenne ich ihr Existenzrecht durchaus an, jedoch ist sie meines Erachtens derzeit in der dt. Rechtssprechung viel zu weit gesteckt. M.E. kann sie dazu dienen gewisse ansonsten rechtsfreie Räume im Straßenverkehr zu füllen, dennoch halte ich den Grundgedanken einer verschuldensUNABHÄNGIGEN Haftung lediglich für den Betrieb einer potentiell gefährlichen Sache für fragwürdig. Dies schafft meiner Meinung nach eine Art hypothetische Verpflichtung des Anlagenbetreibers, ein faktisch utopisches Zero-Risk herzustellen, um sich vor möglichen Ansprüchen gegen ih zu schützen. Das ist im tägliche Verkehr meines Erachtens kontra-produktiv, da ja resultierend die einzige Chance einer Abwendung von eventuellen Ansprüchen, der Nicht-Betrieb einer mitunter der Allgemeinheit durchaus dienlichen Anlage (wie einer Seilbahn) ist. Somit entfiele dieser Nutzen für die Allgemeinheit. Es bedarf also gleichzeitig einer Rechtssicherheit für den Anlagenbetreiber. Folglich sollte seine Aufgabe sein, mit allen Mitteln für eine Minimierung der nunmal von der Anlage ausgehenden Gefahr zu sorgen. Der Nutzer der Anlage wiederum ist sich der Gefahr, die die Nutzung der Anlage mit sich bringt, durchaus bewusst, entscheidet sich aber dennoch FÜR die Nutzung. Deshalb fällt diese mit der nutzung verbundene Gefahr für mich auch unter ein allgemeines Lebensrisiko. Erst wenn durch zumindest leicht fahrlässiges Tun oder Unterlassen des Anlagenbetreibers die Gefahr größer als die minimal mögliche Gefahr wird, sollte er meine Erachtens haftbar sein. Dies ist m.E. die dem Verkehr dienlichste Haltung.

Anders sieht es aus, wenn Dritte ebenfalls gefährdet werden, wie das im Straßenverkehr der Fall ist, dann sehe ich schon eher Raum für eine Gefährdungshaftung.



(andere Ansicht vertret bar... ;) )

Ich werd das mal, wenn ich wieder daheim bin, nachschlagen...
 
Letztes Posting war von mir.


@Marius: Ich habe das Beispiel bewusst extrem gewählt, weil ich diese Tendenz für gefährlich halte, plötzlich kann man nichts mehr machen, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass einen irgendwer irgendwie dafür verklagt. Außerdem führt das in der Praxis dazu, dass die "Prozessflut" noch weiter ansteigt und die Gerichte daran gehindert werden, sich um wichtigere Dinge zu kümmern. In der Praxis kann ich nur sagen, dass es mich beispiels maßlos geärgert hat, dass solche coolen Pisten, wie Tunnelpiste in Val d'Isère einfach geschlossen bleibt, weil die STVi Angst vor Schadensersatzansrüchen hat, weil die Piste nicht mehr heutigen Standards enstpricht. 30 Jahre lang hat das keinen gekümmert. Da hat man einfach vernüftigerweise gesagt, o.k., das Ding ist nicht ganz ungefährlich, das ist aber offentlichtsichtlich, also soll jeder selber entscheiden, ob er da lang fährt oder nicht. Und wenn man da lang fährt und haut sich sich die Birne ein, dann tut man das halt auf eigene Gefahr. Wer dazu keine Lust hat, muss ja nicht durch den Tunnel fahren, aber die, die es wollen, denen verbieten wir es auch nicht. Heute würde man sich u.U. eine Menge Ärger dafür einhandeln, dass man trotz des Verbotes langfährt.... Schade! Ich finde man sollte viel mehr wieder zu dem Prinzip "auf eigene Gefahr" zurückkehren. Wer nicht will, muss ja nicht runterfahren, soll es jeder selbst entscheiden.

Soviel als allgemeines Statement. Im Detail zum Kaprunprozess, habe ich keinen Vergleich ziehen wollen, sondern von diesem allgemeinen Statement hin zu meiner in diesem speziell in diesem Fall vertretenenen Ansicht argumentiert. Ich bleibe dabei, dass es Grundsatz bleiben muss, dass man auch nur, wenn man was dafür kann, in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen werden sollte, alles andere widerspricht meiner Auffassung von Gerechtigkeit, auch wenn man manchmal das Bedürfnis haben mag, dass "die Verantwortlichen" zur Rechenschaft gezogen werden. Nur wenn es diese nicht gibt, dann muss man das meiner Meinung nach auch akzeptieren.

Was Gesten angeht, stimme ich übrigens durchaus mit Dir überein, aber das ist ja kein juristisches Problem.

VG Christian
 
Ja, vom Prinzip her gebe ich dir total Recht. Die beiden schwarzen Abfahrten "Rochu" und "Bellecôte" in La Plagne sind ja evt. aus dem selben Grund auch offiziell nie offen, obwohl es genügend Schnee geben müsste und die Lawinengefahr z.Z. als gering eingeschätzt wird. In Val Tho habens ja auch die "Pierre Lory"-Piste deswegen wieder zugemacht, wobei die darf man ja fahren, allerdings tatsächlich auf eigene Verantwortung.
 
@Trincerone:
Es ist ein gesellschaftlicher Fehler, bei Tragödien, die uns durch Medien emotional bewegen, das Bedürfnis zu haben, dass irgendein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen wird, damit so "die Gerechtigkeit wieder hergestellt" ist und man wieder ruhig schlafen kann.
Es ist eine aus den USA zu uns herüberschwappende Krankheit, dass man veruscht alles und jedes durch irgendwelche Schadenersatzprozesse zuregeln, überall noch was rauszuschlagen.
Ich habe das Beispiel bewusst extrem gewählt, weil ich diese Tendenz für gefährlich halte, plötzlich kann man nichts mehr machen, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass einen irgendwer irgendwie dafür verklagt. (...) Ich finde man sollte viel mehr wieder zu dem Prinzip "auf eigene Gefahr" zurückkehren. Wer nicht will, muss ja nicht runterfahren, soll es jeder selbst entscheiden.
Wenn es um Skigebiete, Neuerschliessungen, Pistenbau usw. geht werden wir wahrscheinlich niemals die selbe Meinung haben :wink: . Aber deine Standpunkte zum Thema Kaprun finde ich einfach super :zustimm: ! Ganz meine Meinung, es freut mich sehr das es auch (zukünftige) Juristen gibt die es so sehen :respekt: .
 
Es freut mich, dass wir hier einen gemeinsamen Punkt haben - im übrigen sei Dir anvertraut, dass ich viele Jahre meines Lebens exakt Deinen Standpunkt zum Thema Pistenbau und Neuerschließungen vertreten habe, erst die Beobachtungen der letzten Jahre haben mich da etwas nachdenklicher gemacht!

VG Christian
 
So, jetzt hab ich doch zur Gefährdungshaftung ein bisschen Blödsinn geschrieben: sie ist nämlich nicht richterrechtlicher Natur, sondern doch positiv rechtlich im HaftpflichG und StVG geregelt (d.h. sie ist kein Modell der Rechtssprechung (mehr), sondern wurde gesetzlich geregelt). Daher gilt in Deutschland in der Tat eine verschuldensunabhängige Gefährdungshatung u.A. für die Betreiber von Schienenfahrzeugen und zwar für Personen- und Sachschäden, mit nur begrenzten Haftungsumang (damit eine Haftplichtversicherung abgeschlossen werden kann). Der Tatbestand wäre nach deutschem Recht im Kaprunfall erfüllt: beim Betrieb des Fahrzeugs, fahrzeugspeziische Gefahr etc. d.h. nach deutschem Recht müsste die Betreibergesellschaft in der Tat Ersatzansprüche befriedigen.

Wenn man bedenkt, dass die Geährdungshaftung ursprünglich den SInn hat, Dritte zu schützen, in dem man sagt, dass derjenige, der Nutzen aus dem Betrieb einer potentiell gefährlichen Sache zieht, auch für die damit verbundenen Geahren haften soll, dann macht das m.E. nach wie vor bei Schienenahrzeugen und deren Passagieren keinen Sinn. Hier handelt es sich bei den Passagieren nach meiner Ansicht nämlich nicht um Dritte, sondern um Personen, die sich der Gefahr ebenfalls durchaus bewusst sind, und dennoch ebenfalls Nutzen aus der potentiell gefährlichen Sache ziehen - nur ist dieser Nutzen in dem Fall nicht finanzieller, sondern praktischer Natur.

Ich sehe wie gesagt nur Raum für verschuldensfreie Gefährdungshaftung im Falle der Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter. Wenn ich eine Seilbahn besteige, weiß ich, dass diese abstürzen kann. Trotzdem nutze ich sie, weil mir das Skifahrern wichtiger ist. In dem Fall, bin ich m.E. nicht mehr unbeteiligter Drtitter un der Betreiber sollte nur für Verschulden haften. Da das allerdings derzeit im Gesetz anders steht, wird man da wohl kaum drum rum kommen. Leider!
 
trincerone schrieb:
*snip*
Wenn ich eine Seilbahn besteige, weiß ich, dass diese abstürzen kann. Trotzdem nutze ich sie, weil mir das Skifahrern wichtiger ist. In dem Fall, bin ich m.E. nicht mehr unbeteiligter Drtitter un der Betreiber sollte nur für Verschulden haften. Da das allerdings derzeit im Gesetz anders steht, wird man da wohl kaum drum rum kommen. Leider!


Die Fortentwicklung der Gefährdungshaftung auf den Skiliftbetrieb ist tatsächlich nicht unproblematisch. Der Schutz Dritter durch die Gefährdungshaftung hatte meiner Meinung nach nämlich auch den Sinn, Dritten einen über die deliktische Haftung hinausreichenden Anspruch zu gewähren. Nur, wenn ich einen Skilift benutze, habe ich mit dem Betreiber ohnehin einen Vertrag geschlossen und kann ihn damit auf vertraglicher Ebene haften lassen.
 
Ja richtig. Bei uns ist die Geährdungshaftung im Falle von Schienenfahrzeugen im HaftpflichtG geregelt. Schon da seh ich das nicht im Falle von Schäden an Passagieren nicht ein (Straßenbahn etc), weil auch hier anders als im Straßenverkehr nicht Rechtsfreie Räume in Bezug auf Dritte geschlossen werden müssen...
 
Böhmdorfer: "Keine Weisung des Ministeriums"
Das Justizministerium werde sich nicht in die Strafsache Kaprun einmischen. Das sagt Minister Dieter Böhmdorfer. Unterdessen gibt es Anzeichen dafür, dass Staatsanwältin Eva Danninger Soriat die Freisprüche bekämpfen wird.


Am Dienstag wird Urteil unterfertigt
Am Dienstag wird Richter Manfred Seiss das schriftlich ausgefertigte Urteil unterzeichnen. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hat in der Kanzlei von Richter Manfred Seiss bereits den umfangreichen Gerichtsakt Kaprun angefordert.

Kommende Woche werden die 96 Bände - rund 50.000 Seiten - in das Büro an der Anklägerin überstellt. Prozess-Beobachter werten das als Zeichen dafür, dass die Staatsanwältin die Freisprüche im Kaprun-Prozess anfechten wird.

Alle 16 Beschuldigten freigesprochen



Minister: "Will mich nicht festlegen"
Aus dem Justizministerium werde es in der Strafsache Kaprun aus derzeitiger Sicht keine Weisung geben, sagte dazu Minister Dieter Böhmdorfer auf Anfrage des ORF:


"Staatsanwaltschaft weiß, was sie will"
"Ich will mich hier weder in der einen noch in der anderen Richtung festlegen. Man kann aber davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft vor Ort genau weiß, was sie will und ich glaube nicht, dass sie in diesem Fall eine Belehrung oder einen Hinweis der übergeordneten Behörde notwendig hätte."



Entscheidung erst 2005
Kommenden Dienstag wird Richter Manfred Seiss das Urteil unterschreiben, dann erhält die Anklägerin das erste 400-seitige Exemplar. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass Eva Danninger-Soriat um eine Fristverlängerung ansuchen wird.

Mitte Oktober sollten die Einsprüche gegen das Urteil begründet sein. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz wird dann erst für 2005 erwartet.


von orf.at
 
Wiener Anwalt stellt Urteil ins Internet
Der Wiener Anwalt Johannes Stieldorf stellt das Gerichtsurteil des Kaprun-Prozesses ins Internet.


Auf 372 Seiten alles nachzulesen
Unter der Web-Adresse der Hinterbliebenenfamilien ist der gesamte Wortlaut auf 372 Seiten nachzulesen - inklusive der Adressen der 16 Freigesprochenen, deren Schulbildung und Einkommen.

All dies hätte jeder Interessierte bei dem öffentlichen Prozess auch erfahren können, argumentiert der Anwalt. Johannes Stieldorf hat bei der Brandkatastrophe beim Kitzsteinhorn seinen Sohn Matthäus verloren.

von orf.at

und wo ist der Link?
 
Damit wäre der Pranger wieder eingeführt. Und auf der Strecke bleibt der Datenschutz.
 
Von www.seilbahn.net

Kaprun-Prozess: Berufung gegen Freisprüche
(ca) – Nachdem die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben hatte, dass sie bei acht der 16 Freisprüche in Berufung gehen werde, gibt es nun die offizielle Begründung für die Entscheidung. Die Betroffenen hätten sich nicht an internationale Sicherheitsstandards gehalten.

Zwei Gletscherbahn-Mitarbeiter, zwei Wagenaufbau-Techniker, zwei Beamte des Verkehrsministeriums und zwei TÜV-Prüfungstechniker gelten weiterhin als schuld an der Gletscherbahn-Katastrophe, weil sie sich nur an die österreichischen Sicherheitsstandards gehalten hätten. Laut Sprecher der Staatsanwaltschaft sei es nachweisbar, dass bei den Sicherheitsmaßnahmen an der Gletscherbahn kein möglicher Brand berücksichtigt worden sei. Und die Beförderung von Millionen Fahrgästen wie in Kaprun verpflichte wohl zur Beachtung internationaler Standards
 
Deswegen wäre es schon längst an der Zeit, daß man den Gesetzgeber sprich die Politik für ihr Versagen, Unterlassungen und durch ihr Tun angerichtete Schäden endlich mal haftbar machen könnte, dann würden sich als positiver Nebeneffekt auch nur Leute als Politiker berufen fühlen die auch über die notwendige Intelligenz verfügten denn davon sind wir meines Erachtens nach häufig sehr weit entfernt.

Dialog.........
"Sie sind Politiker ?"
"Ja"
"Wie hoch ist ihr IQ ?"
"60"
"Danke, Sägemehl hat 100, Bingo"
 
Petz schrieb:
Deswegen wäre es schon längst an der Zeit, daß man den Gesetzgeber sprich die Politik für ihr Versagen, Unterlassungen und durch ihr Tun angerichtete Schäden endlich mal haftbar machen könnte,


Hast du noch nie die Republik geklagt? Ist doch schon lange via Amtshaftung usw. möglich.
 
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