• 📸 Fotowettbewerb 2026 – Jetzt noch mitmachen! 🏔️

    Ihr habt noch tolle Berg-, Ski- oder Landschaftsfotos auf eurer Festplatte? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sie mit uns zu teilen!

    Unser Alpinforum-Fotowettbewerb 2026 läuft noch und wir freuen uns über weitere beeindruckende Aufnahmen aus der Bergwelt! ⛷️🏔️

    ⏰ Letzte Chance zur Teilnahme!
    Ihr könnt eure Bilder noch bis Sonntagabend, 18. Oktober 2026, einreichen!

    Egal ob spektakuläres Bergpanorama, verschneite Piste oder ein besonderer Moment in den Alpen – zeigt uns eure schönsten Bilder! Jeder Beitrag macht den Wettbewerb noch abwechslungsreicher. 😊

    Alle Teilnahmebedingungen und Informationen zur Bildeinreichung findet ihr im Wettbewerbsthema:

    📸 Jetzt Bilder einreichen & mitmachen!

    Also: Durchsucht eure Fotoarchive und macht noch mit! Wir freuen uns auf eure Einsendungen! 🏔️

    Euer Alpinforum-Team

Lockdown als „Katastrophe“ für Tourismus

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xX_Kilian01_Xx schrieb:
Ist sowieso unverständlich, klar machen Deutsche den Großteil der Gäste aus, aber es gibt auch noch andere Länder aus denen die Leute zum Skifahren kommen möchten.
Ein wichtiger Markt sind auch die Österreicher selbst, grad die Niederösterreicher. Da haut das Beherbergungsverbot natürlich auch rein.

Jedenfalls ist der Auszug in der TT in meinen Augen deutlich und unmissverständlich.
Schallenberg äußerte zugleich die Hoffnung, mit der 2G-Regel die Skisaison zu retten. "Wir müssen aber auch schauen, was in den Nachbarländern geschieht. Deutschland startet einen Lockdown", erklärte Schallenberg.
Eine Wintersaison wird es in Ö erstmal nicht geben und da schiebt er dann noch nach, an uns liegt es nicht, schuld ist die Situation in Deutschland.
 
Lagorce schrieb:
Und hier noch was zur Meinungsfreiheit:
Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/9891785

YouTube doesn't allow content that spreads medical misinformation that contradicts local health authorities’ (LHA) or the World Health Organization’s (WHO) medical information about COVID-19.

Google ist eine private Firma und YT eine private Plattform, wie das Forum hier. Google hat das Hausrecht, kann entscheiden was dort passiert.
 
Lagorce schrieb:
Bzgl. Impfungen ist es schwierig, an wirklich formale sachlich interpretierbare Daten zu kommen. Je nach Lager beeinflussen Pro sowie Kontra Standpunkte die Dasrtellungen derart, dass eine objektive Analyse zurzeit kaum möglich ist.
Alleinig steht fest, dass man nicht weiss, ob langfristige Nebeneffekte auftreten werden oder nicht, aus rein physikalischen Gründen kann man sich dazu noch nicht äussern. Behaupte dabei nicht, dass es langfristig Probleme geben wird oder nicht, die Zukunft diesbezüglich kann niemand voraussehen, auch nicht der beste Wissenschaft(l)er.

Dazu gibt es einen sehr breiten, von deinem Statement abweichenden wissenschaftlichen Konsens, so dass man durchaus von Fakten sprechen kann, die wie folgt aussehen:

Noch immer wollen sich manche aus Angst vor Spätfolgen nicht gegen Corona impfen lassen. Doch Experten sagen: Bei Impfungen sind generell keine Langzeit-Nebenwirkungen bekannt.

[…]

Wenn von Langzeitfolgen gesprochen wird, sind bei Impfstoffen also keine Nebenwirkungen gemeint, die erst lange nach einer Impfung auftreten, sondern sehr seltene Nebenwirkungen, die erst nach längerem und häufiger Anwendung eines Impfstoffs entdeckt werden

Quelle:

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-impfstoff-langzeitschaeden-100.html
 
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br403 schrieb:
Lagorce schrieb:
Und hier noch was zur Meinungsfreiheit:
Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/9891785
YouTube doesn't allow content that spreads medical misinformation that contradicts local health authorities’ (LHA) or the World Health Organization’s (WHO) medical information about COVID-19.
Google ist eine private Firma und YT eine private Plattform, wie das Forum hier. Google hat das Hausrecht, kann entscheiden was dort passiert.
Das ist weitaus komplizierter. YouTube muss die Löschung begründen. Das tut es mit dem Satz da oben aber nicht (also nicht nur hier nicht, sondern nie) und dann erlassen Gerichte auch mal einstweilige Verfügungen gegen YouTube.
Hierzu war sie nicht berechtigt. Der Antragstellerin wurde schon nicht mitgeteilt, welche Passage des Videos gegen die Richtlinien verstoßen soll, so dass auch der Kammer eine entsprechende Überprüfung nicht möglich war. Damit ist nicht ersichtlich, dass - worauf sich die Antragsgegnerin ausweislich einer entsprechenden Mitteilung an die Antragstellerin alleine beruft - die Antragstellerin gegen die Richtlinien der Antragsgegnerin zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen würde. Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation dürfte eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage durch die Antragsgegnerin zulässig sein. Dies gilt hingegen nicht für längere Videos (wie das vorliegende mit einer Länge von etwa 26 Minuten), die auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten.
https://openjur.de/u/2363379.html
 
Ihr merkt es scheinbar einfach nicht... dann ist also erstmal wieder zu hier.
 
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