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Maut für Tourengeher

Das spielt für Bayern aber keine Rolle, denn hier können sie keine Maut verlangen. Es geht aber über den Parkplatz: Kosten werden bei Kauf eines Liftpasses zurückerstattet. Wird in vielen Gebieten, die viel von Tourengehern aufgesucht werden (bsp. Schattwald) so gemacht und funktioniert.

Was mich an der Diskussion auch immer stört: Die Leute haben das Geld für eine sündhaft teure Ausrüstung bis hin zum Airbag Rucksack (den sie dann stolz die Rodelbahn zur Grüntenhütte hinauftragen), beim Parkplatz wird aber geknausert ohne Ende. Dabei sind die Tourengeher definitiv (wenn sie auf Kunstschnee gehen) Nutznieser der Beschneiung. Hier müsste ein Umdenken stattfinden, dann könnte der "sanfte Tourismus" auch zu mehr Akzeptanz vor Ort führen.
 
Ich war noch nie Tourengeher, und kann diese Leute auch nicht unbedingt leiden, da es meistens die sind, die sich so vehement gegen notwendige neue Seilbahnprojekte stellen. Trotzdem kann es doch nicht sein, dass diese Leute eine "Maut" für die Piste zahlen müssen. Am Ende ist die Piste einfach ein freier öffentlicher Ort, welchen jeder uneingeschränkt betreten können muss. Mit seiner Skikarte zahlt man eben am Ende doch nur für die Seilbahnen, weshalb die Karte natürlich auch nur dort kontrolliert wird. Die Pisten werden von den Bergbahnen eben als zusätzliches Angebot zu den Seilbahnen dazu geboten (in la Grave ja z.B. nicht), sind damit eben nur Dreingabe, wenngleich sie für die Gäste natürlich das wichtigste sind. Genau so kann ich frei durch den Bahnhof laufen, ohne eine Fahrkarte zu kaufen, oder im Sommer über gepflegte Wanderwege laufen, ohne eine Seilbahnkarte zu haben. Natürlich haben die Bergbahnen Probleme mit den Tourengehern, aber wie hier bereits angesprochen, kann eine Lösung nur durch kostenpflichtige Parklätze erreicht werden, die der Skifahrer wieder zurückerstattet bekommt. Wird diese Methode von den Bergbahnen nicht genutzt, haben sie eben Pech gehabt, und das obwohl ich sonst zu 100% auf Bergbahnen Interesse stehe.
 
Ich, selbst Pistentourengeherin, finde das absolut in Ordnung. Ich benutze schließlich die präparierte Piste, warum sollte ich das gratis tun dürfen?
Ich bin einfach froh über jedes Skigebiet, wo ich gehen darf. (Ich kann noch nicht Offpiste fahren :sniff: Sonst würde ich keine Piste rauflatschen.)
In manchen Gebieten ist es ja darüber geregelt, dass es spezielle Parkplätze gibt.
Wobei ich keine Idee habe, wie das kontrolliert wird.

Allerdings habe ich eine TSC. Ich hoffe doch mal, dass ich damit auch das an und zu mal rauflatschen mitbezahlt habe.

Wobei Tourengeher doch vermutlich auch ganz lukrativ sind? Die gehen doch normalerweise in die Hütte und essen und trinken dort. (Gefühlt bin ich die einzige, die das nicht tut.)
Und fahren dann nur einmal ab, nutzen die Piste also sehr wenig.
 
Schusseligkite schrieb:
Allerdings habe ich eine TSC. Ich hoffe doch mal, dass ich damit auch das an und zu mal rauflatschen mitbezahlt habe.
Allerdings müsstest du dann auch vor Ort ab und zu mal deine Karte vor den Leser halten, denn sonst bekommen ja nur die Skigebiete dein Geld, in denen du alpin unterwegs bist, diejenigen, die du nur für Touren ansteuerst gehen hingegen leer aus.

Jan Tenner schrieb:
Wo in Schattwald muss nman denn für das Parken am Lift überhaupt parken? Das wäre neu...
Um zu Parken, muss man doch immer parken oder nicht? ;D
 
Wäre ich Tourengeher, würde ich keine Cent zahlen, da der Skipass lediglich bezahlt wird, um in die Seilbahen einzusteigen. Wie gesagt, will ein Skigebiet das umgehen, muss es Parkplätze kostenpflichtig machen.
 
me62 schrieb:
Die Piste ist KEIN freier öffentlicher Ort, sondern mit viel Aufwand hergestellte Infrastruktur. Es ist das gute Recht des Betreibers, Regeln für die Benützung festzulegen.
Tatsächlich meine ich sogar mal gelesen zu haben, dass die Kosten für alles was Abfahrt ist sogar Höher sind in einem Skigebiet als die Kosten für die Beförderung nach oben...
 
Pancho schrieb:
me62 schrieb:
Die Piste ist KEIN freier öffentlicher Ort, sondern mit viel Aufwand hergestellte Infrastruktur. Es ist das gute Recht des Betreibers, Regeln für die Benützung festzulegen.
Tatsächlich meine ich sogar mal gelesen zu haben, dass die Kosten für alles was Abfahrt ist sogar Höher sind in einem Skigebiet als die Kosten für die Beförderung nach oben...

Das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, trotzdem muss das ganze nüchtern betrachtet werden. Und dabei stellt man fest, dass die Seilbahn der Bergbahngesellschaf gehören, diese dafür also Eintritt verlangen kann. Die Pisten sind wie auch off piste Varianten nicht Eigentum der Bergbahnen. Sie haben schlicht nicht das Recht, überhaupt über so eine Maut nachzudenken. Gegen welchen rechtlichen Tatbestand soll das betreten der Skipisten denn verstoßen? Hausfriedensbruch kommt zumindest nicht in Betracht, da es sich um ein freu zugängliches Feld, ähnlich wie beim Acker nebenan handelt.

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein "befriedete Besitztum" liegt hier gerade nicht vor, da es nicht durch "zusammenhängende Schutzwehren" geschützt ist.
 
1) die Bergbahnen sind in der Regel auch diejenigen, die die Pisten warten und pflegen. Dafür entrichten sie mW auch Pacht an die Grundbesitzer. Die Bergbahnen haben somit sehr wohl das Recht, über eine Maut oder andere Restriktionen nachzudenken.
2) nur weil etwas frei zugänglich ist, hast du noch lange nicht alle Rechte. Versuch mal, mit dem Auto in eine Fußgängerzone zu fahren oder auf der Autobahn Fußball oder meinetwegen Tempelhüpfen zu spielen.
 
MichiMedi schrieb:
Pancho schrieb:
me62 schrieb:
Die Piste ist KEIN freier öffentlicher Ort, sondern mit viel Aufwand hergestellte Infrastruktur. Es ist das gute Recht des Betreibers, Regeln für die Benützung festzulegen.
Tatsächlich meine ich sogar mal gelesen zu haben, dass die Kosten für alles was Abfahrt ist sogar Höher sind in einem Skigebiet als die Kosten für die Beförderung nach oben...

Das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, trotzdem muss das ganze nüchtern betrachtet werden. Und dabei stellt man fest, dass die Seilbahn der Bergbahngesellschaf gehören, diese dafür also Eintritt verlangen kann. Die Pisten sind wie auch off piste Varianten nicht Eigentum der Bergbahnen. Sie haben schlicht nicht das Recht, überhaupt über so eine Maut nachzudenken. Gegen welchen rechtlichen Tatbestand soll das betreten der Skipisten denn verstoßen? Hausfriedensbruch kommt zumindest nicht in Betracht, da es sich um ein freu zugängliches Feld, ähnlich wie beim Acker nebenan handelt.

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein "befriedete Besitztum" liegt hier gerade nicht vor, da es nicht durch "zusammenhängende Schutzwehren" geschützt ist.

Ich denke, dass der fett hervorgehobene Teil deiner Aussage arg pauschal ist; es wird mit Sicherheit so sein, dass sich die Pisten überwiegend nicht im Eigentum der Bahnen befinden, dafür aber reichlich im Eigentum von öffentlichen Forsten, Alm- , Weide- oder sonstiger Genossenschaften, privater Grundeigentümer etc. Deswegen (wie man ja derzeit u.a. am Hahnenkamm oder am Grünten sieht) braucht es ja Wege-, Betretungsrechte etc., für welche die Grundeigentümer ggf. auch von den Bahnen Geld erhalten. Insofern sollte man eine bestehende Rechtsgrundlage (auch wenn es wohl nicht Hausfriedenbruch sein dürfte) für eine Benutzungsgebühr nicht per Se ausschließen. Ist mit Sicherheit auch von Land zu Land unterschiedlich. In Österreich heißt das Instrument glaube ich "Besitzstörungsklage"; ob das hier einschlägig wäre, weiß ich nicht.
 
Das die Bergbahnen Grundstückseigentümer bezahlen müssen, liegt daran, dass sie diese als Piste gewerblich, als mit Gewinnerzielungsabsicht, nutzen. Dass ich mit dem Auto nicht in eine Fußgängerzone fahren kann liegt schlicht daran, dass dies in der Straßenverkehrsordnung so gesetzlich geregelt ist, also ein absolut dummes Argument was hier gebracht wurde. Und nur weil die Bergbahnen viel für die Pisten an Geld ausgeben, und ich die Bergbahnen daher moralisch verstehen kann ist das eben kein juristisch einschlägiges Argument!
 
MichiMedi schrieb:
Das die Bergbahnen Grundstückseigentümer bezahlen müssen, liegt daran, dass sie diese als Piste gewerblich, als mit Gewinnerzielungsabsicht... kein juristisch einschlägiges Argument!

Hauptsache mal mit Begriffen rumwerfen die man nicht versteht :lol:
Was hat denn die Gewinnerzielungsabsicht (im übrigen ein steuerliche Begriff) damit zu tun ob ich Nutzer dem Eigentümer etwas bezahlen muss? Egal ob ich mich auf dem Grundstück sonnen möchte, mein Wohnmobil abstellen, Zelten, Feiern, Pflanzen züchten oder eben eine Skipiste anlegen will, wenn der Eigentümer Geld dafür will muss ich zahlen.
 
icedtea schrieb:
MichiMedi schrieb:
Pancho schrieb:
Tatsächlich meine ich sogar mal gelesen zu haben, dass die Kosten für alles was Abfahrt ist sogar Höher sind in einem Skigebiet als die Kosten für die Beförderung nach oben...

Das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, trotzdem muss das ganze nüchtern betrachtet werden. Und dabei stellt man fest, dass die Seilbahn der Bergbahngesellschaf gehören, diese dafür also Eintritt verlangen kann. Die Pisten sind wie auch off piste Varianten nicht Eigentum der Bergbahnen. Sie haben schlicht nicht das Recht, überhaupt über so eine Maut nachzudenken. Gegen welchen rechtlichen Tatbestand soll das betreten der Skipisten denn verstoßen? Hausfriedensbruch kommt zumindest nicht in Betracht, da es sich um ein freu zugängliches Feld, ähnlich wie beim Acker nebenan handelt.

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein "befriedete Besitztum" liegt hier gerade nicht vor, da es nicht durch "zusammenhängende Schutzwehren" geschützt ist.

Ich denke, dass der fett hervorgehobene Teil deiner Aussage arg pauschal ist; es wird mit Sicherheit so sein, dass sich die Pisten überwiegend nicht im Eigentum der Bahnen befinden, dafür aber reichlich im Eigentum von öffentlichen Forsten, Alm- , Weide- oder sonstiger Genossenschaften, privater Grundeigentümer etc. Deswegen (wie man ja derzeit u.a. am Hahnenkamm oder am Grünten sieht) braucht es ja Wege-, Betretungsrechte etc., für welche die Grundeigentümer ggf. auch von den Bahnen Geld erhalten. Insofern sollte man eine bestehende Rechtsgrundlage (auch wenn es wohl nicht Hausfriedenbruch sein dürfte) für eine Benutzungsgebühr nicht per Se ausschließen. Ist mit Sicherheit auch von Land zu Land unterschiedlich. In Österreich heißt das Instrument glaube ich "Besitzstörungsklage"; ob das hier einschlägig wäre, weiß ich nicht.

Der fett hervorgehobene Teil ist einfach Bullshit.
 
de Yeti schrieb:
icedtea schrieb:
MichiMedi schrieb:
Das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, trotzdem muss das ganze nüchtern betrachtet werden. Und dabei stellt man fest, dass die Seilbahn der Bergbahngesellschaf gehören, diese dafür also Eintritt verlangen kann. Die Pisten sind wie auch off piste Varianten nicht Eigentum der Bergbahnen. Sie haben schlicht nicht das Recht, überhaupt über so eine Maut nachzudenken. Gegen welchen rechtlichen Tatbestand soll das betreten der Skipisten denn verstoßen? Hausfriedensbruch kommt zumindest nicht in Betracht, da es sich um ein freu zugängliches Feld, ähnlich wie beim Acker nebenan handelt.



Ein "befriedete Besitztum" liegt hier gerade nicht vor, da es nicht durch "zusammenhängende Schutzwehren" geschützt ist.

Ich denke, dass der fett hervorgehobene Teil deiner Aussage arg pauschal ist; es wird mit Sicherheit so sein, dass sich die Pisten überwiegend nicht im Eigentum der Bahnen befinden, dafür aber reichlich im Eigentum von öffentlichen Forsten, Alm- , Weide- oder sonstiger Genossenschaften, privater Grundeigentümer etc. Deswegen (wie man ja derzeit u.a. am Hahnenkamm oder am Grünten sieht) braucht es ja Wege-, Betretungsrechte etc., für welche die Grundeigentümer ggf. auch von den Bahnen Geld erhalten. Insofern sollte man eine bestehende Rechtsgrundlage (auch wenn es wohl nicht Hausfriedenbruch sein dürfte) für eine Benutzungsgebühr nicht per Se ausschließen. Ist mit Sicherheit auch von Land zu Land unterschiedlich. In Österreich heißt das Instrument glaube ich "Besitzstörungsklage"; ob das hier einschlägig wäre, weiß ich nicht.

Der fett hervorgehobene Teil ist einfach Bullshit.
Stimmt. Aber je nachdem auch nicht falsch. Es sollte auf jeden Fall zwischen Eigentum, Besitz, Pacht differenziert werden und das noch bewertet, ob ein freies Betretungsrecht in der Natur vorhanden ist, oder nicht. Erst dann ich es doch bewerten.
 
Ich kann die ganze Diskussion nicht so ganz verstehen ... ich bin selber Skitourengeher, und hätte keine Problem, einen Obolus für das Aussteigen auf Pisten zu zahlen. Ich persönlich finde das zwar nicht sehr prickelnd, verstehe aber durchaus das gerade Einsteiger, die erst mal in ihrer Komfortzone bleiben wollen ... und hier im Schwarzwald habe ich das auch schon einige Male einfach aus Convenience-Gründen gemacht ... für die kleine Hausrune nachmittags oft die einfachste Lösung.

Und wie man im Artikel des ÖAV ja nachlesen kann, gibt es mit ein bisschen gutem Willen ja auch Lösungen für beide Seiten. Ich denke, das muss sich ein wenig einrütteln, und dann wird keiner mehr drüber nachdenken. Ob diente Gebühren oder Parkplatz ist dann auch schon egal.
 
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