Pancho schrieb:
Tatsächlich meine ich sogar mal gelesen zu haben, dass die Kosten für alles was Abfahrt ist sogar Höher sind in einem Skigebiet als die Kosten für die Beförderung nach oben...
Das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, trotzdem muss das ganze nüchtern betrachtet werden. Und dabei stellt man fest, dass die Seilbahn der Bergbahngesellschaf gehören, diese dafür also Eintritt verlangen kann.
Die Pisten sind wie auch off piste Varianten nicht Eigentum der Bergbahnen. Sie haben schlicht nicht das Recht, überhaupt über so eine Maut nachzudenken. Gegen welchen rechtlichen Tatbestand soll das betreten der Skipisten denn verstoßen? Hausfriedensbruch kommt zumindest nicht in Betracht, da es sich um ein freu zugängliches Feld, ähnlich wie beim Acker nebenan handelt.
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein "befriedete Besitztum" liegt hier gerade nicht vor, da es nicht durch "zusammenhängende Schutzwehren" geschützt ist.