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Maut für Tourengeher

GIFWilli59 schrieb:
MichiMedi schrieb:
Nach Auffassung des BayVGH bleiben präparierte Skipisten trotz der Umgestaltun-
gen, die sie durch die Pistenbetreiber erfahren (z.B. die Errichtung von Seilbahnen),
Teile der freien Natur. Die Pistenbetreiberin habe nach dem Bayerischen Natur-
schutzgesetz während des allgemeinen Skibetriebs keine Sperrungen der Skipisten
für Tourengeher vornehmen dürfen.
Und wie bereits gesagt folgt daraus das eine Maut rechtswidrig ist, da der Ausschluss von Personen[,] die die Maut nicht zahlen wollen, rechtswidrig ist.
Genau das steht in dem Zitat aber nicht drin.

Das ist aber juristisches ein mal eins, und sollte sogar rein nach der Aussagenlogik nachvollziehbar sein. Denn der der die Maut verweigert darf ja trotzdem nicht am passieren gehindert werden (was das Urteil ja sagt), somit kann das verweigern der Maut nicht geahndet werden, was sie an absurdum führt.
 
Danke an die Forumsbetreiber für die Ignorefunktion.
 
Was studierst du eigentlich, tatsächlich Jura?
 
MichiMedi schrieb:
Das ist aber juristisches ein mal eins, und sollte sogar rein nach der Aussagenlogik nachvollziehbar sein. Denn der der die Maut verweigert darf ja trotzdem nicht am passieren gehindert werden (was das Urteil ja sagt), somit kann das verweigern der Maut nicht geahndet werden, was sie an absurdum führt.

Das ist keinesfalls ohne weiteres so. Und ich bin Jurist/Rechtsanwalt mit jahrzehntelanger Berufserfahrung. Es ist damals ein Einzelfall entschieden worden. Und die Kollision zwischen Hausrecht und Betretungsrecht kann in einem anderen Fall ganz anders entschieden werden. Mit Deinem Argument könnte dann letztlich auch das freie Betretungsrecht für die Liftanlagen gefordert werden. Die Grenze wird vermutlich in etwa da gezogen werden, wo wirtschaftlich investiert wird. Sprich, ist die Piste gepachtet, kann ich Eintritt verlangen. Gehört sie der Gemeinde dann nicht. Jura ist selten schwarz/weiß.
 
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