MichiMedi
Vogelsberg (520m)
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GIFWilli59 schrieb:Genau das steht in dem Zitat aber nicht drin.MichiMedi schrieb:Und wie bereits gesagt folgt daraus das eine Maut rechtswidrig ist, da der Ausschluss von Personen[,] die die Maut nicht zahlen wollen, rechtswidrig ist.Nach Auffassung des BayVGH bleiben präparierte Skipisten trotz der Umgestaltun-
gen, die sie durch die Pistenbetreiber erfahren (z.B. die Errichtung von Seilbahnen),
Teile der freien Natur. Die Pistenbetreiberin habe nach dem Bayerischen Natur-
schutzgesetz während des allgemeinen Skibetriebs keine Sperrungen der Skipisten
für Tourengeher vornehmen dürfen.
Das ist aber juristisches ein mal eins, und sollte sogar rein nach der Aussagenlogik nachvollziehbar sein. Denn der der die Maut verweigert darf ja trotzdem nicht am passieren gehindert werden (was das Urteil ja sagt), somit kann das verweigern der Maut nicht geahndet werden, was sie an absurdum führt.