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Maut Grenze D bis Kufstein Süd

Laut meinen Informationen und meiner Erfahrung (fahre die Strecke jede Woche mehrmals) hat sich daran nichts geändert:
Offiziell gibt es keine Ausnahme der Vignettenpflicht (man will ja keinen Präzidenzfall schaffen). Es wird aber auf der Strecke Grenze und Kufstein Süd nicht kontrolliert (gilt für beide Richtungen). Danach aber schon (incl. Straßensprerrungen in Wörgl)!
 
Ich war letztes Wochenende im Wilden Kaiser und an der Grenze zu Östereich stehen explizit Schilder, dass bis Kufstein- Süd KEINE Vignettenpflicht besteht !
 
Vielen Dank

Es hat sie ja eh erledigt, da ich eine e-mail von der asfinag erhalten habe, in der klar drinsteht, dass ich keine vignette Brauch

Sehr geehrter Herr Biberger!

Ihre Anfrage vom 05.02.09 haben wir erhalten und möchten Ihnen diesbezüglich gerne wie folgt antworten:

Die Mautpflicht gilt in Österreich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bereits ab der Grenze und auch der Abschnitt Kiefersfelden bis Kufstein-Süd stellt hierzu keine Ausnahme dar.

Aus diesem Grund benötigen Sie auch grundsätzlich eine Vignette für diesen Streckenabschnitt.

Für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) gilt demnach seit 1.1.1997 Vignettenpflicht (Vignette) und für Fahrzeuge über 3,5 t hzG gilt seit 1.1.2004 die Go-Mautpflicht (GO-Box).

Allerdings wurde im Abschnitt Grenze Kiefersfelden bis Kufstein-Süd die Einhaltung der Vignettenpflicht nicht kontrolliert und dies bleibt auch lt. des zuständigen Bundesministers bis auf Widerruf so.

Die Einhaltung der GO-Mautpflicht bleibt davon unbetroffen und wird seit Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t hzG kontrolliert und im Falle eines Vergehens auch entsprechend geahndet.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Sabrina Radner

ASFINAG SERVICE CENTER

AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-
FINANZIERUNGS- AKTIENGESELLSCHAFT
 
Hochkönig schrieb:
Es hat sie ja eh erledigt, da ich eine e-mail von der asfinag erhalten habe, in der klar drinsteht, dass ich keine vignette Brauch
Ändert aber an der Rechtssituation nichts denn sobald sich irgendein privater Fiesling meinen weiter oben geposteten Gedanken zueigen machte und an der Ausfahrt Kufstein Süd alle vignettenlosen Fahrzeuge fotografierte sowie zur Anzeige brächte ist die K.... sprich Strafverfahren am Dampfen; eine diesbezügliche Weisung an die Staatsanwaltschaft, solche Vergehen nicht zu verfolgen, existiert meiner Kenntnis nach jedenfalls nicht.
 
Mal eine ganz blöde Frage dazu, da darüber im Mail von Asfinagan Hochkönig nichts geschrieben war.

Ein Vignettenbenützer überhohlt ein bisschen riskant und schneidet einen Fahrer ohne Vignette. Es knallt. Keine verletzten aber zwei Karren habennTotalschaden.
Wer ist schuld? derjenige wo den Unfall verursacht hat oder derjenige wo gar nicht au der Autobah hätte sein dürfen?
Falls derjenige ohne Vignette und daher quasi illegal nterwgs gewesene schuldig sein sollte, zahlt die Versicherung oder sagt sie, dumm gelaufen es gint nichts?
 
Soweit ich weiß hat das eine juristisch mit dem anderen nichts zu tun denn eine Fahrt ohne Vignette begründet nur ein Verwaltungsstrafverfahren, d. h. der Verkehrsunfall wird vor Gericht ganz normal abgehandelt und eventuell ein separates Verwaltungsverfahren wegen der Schwarzfahrt eingeleitet.
Nur wenn eine direkte Causalität mit dem Unfall argumentierbar wäre wie z. B. technische Mängel am Fahrzeug, keine Winterbereifung während der Winterreifenpflicht, Handybenutzung, Fahren ohne vorgeschriebene Brille, Alkoholisierung etc. hätte dieses Auswirkungen. Genauso würden bei einem angenommenen, von der Bahn verschuldeten Eisenbahnunfall keine Schadenersatzansprüche gemindert falls ein Passagier keine Fahrkarte hätte.
 
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