• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Maut

j-d-s schrieb:
Und da auf Landstraßen der Abgasausstoß viel höher ist als auf der Autobahn (denn auf der Autobahn fährt man gleichmäßig, Landstraßen haben Kurven, Ortsdurchfahrten, Tempolimits) ist, ist das sogar ein Eigentor.
Deutlicher Einspruch Euer Ehren da ich nen guten Vergleich habe. Zur Arbeit von Telfs nach Thaur fahr ich ausschließlich Autobahn und komme mit einer Tankfüllung knapp über 500 Km weit. Bei Ausflugsfahrten mit deutlich größerem Bundes - bzw. Landesstraßenanteil schaff ich aber mindestens 550 km pro Tank. Auch hatte sich bei früherem KFZ die Fixierung des IGL100 von Innsbruck bis Zirl auch verbrauchsmindernd herausgestellt sprich ganz offensichtlich spielt die Geschwindigkeitsvariierung auf Bundes - und Landesstraßenverhältnisse zumindest bei gleitender Fahrweise wie ich sie praktiziere eine deutlich geringere Rolle als der logarithmisch zunehmende Luftwiderstand bei höheren Tempi.
 
Nee, laut j-d-s verbraucht ein Auto mit abgestelltem Motor beim Parken deutlich mehr Sprit als bei Tempo 200.
 
Downhill schrieb:
In gewissen Fällen sicher praktisch - grad wenn man nur 2-3 mal im Jahr so eine 10-Tages-Vignette benötigt. Dann kann man endlich am Vorabend schon online buchen und braucht keinen extra Stopp mehr :wink: Und die Windschutzscheibe wird endlich befreit von diesem hässlichen Zeug.

Nachdem es ja in D anscheinend mittlerweile auch die Kennzeichenmitnahme gibt, sollte man auch kein Problem bekommen wenn man eine Jahresvignette hat und zwischendrin ein neues Auto kauft...

Leider geht das eben nicht, weil die ASFINAG das europäische Widerrufsrecht nicht verstanden hat (das gilt für digitale Waren nicht).
https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/digitale-vignette/konsumentenschutz/
Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies wird auch bei der Digitalen Vignette so sein. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Dazu kommt: Da dieser Rücktritt neben E-Mail auch per Post möglich ist, werden hier weitere drei Tage für einen möglichen Postweg bis zum Einlangen bei der ASFINAG berücksichtigt.

Somit ist die Digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.

Im Klartext heißt das: Wenn Sie am 1. Februar 2018 eine Digitale Vignette über den ASFINAG-Webshop oder die App kaufen, dann ist diese Vignette frühestens am 19. Februar 2018 gültig.

Mit der Frist wird verhindert, dass Autofahrer eine Vignette online erwerben, das Autobahnnetz nutzen und sich anschließend das Geld für die Vignette zurückholen.

Dadurch wird das ganze ziemlich nutzlos.
 
Das gilt nur fur tangibles. Fur services kann man es ausschliessen - sprich an erster benutzung keine rückgabe auch nach 1sekunde. Kameras um das nachzuweisen hats ja genug
 
Hab ich doch selber geschrieben. Nur hat die ASFINAG diesen Sachverhalt eben noch nicht mitbekommen.
 
Oh :rolleyes: Das ist ja wirklich extrem bescheuert. Hoffentlich findet sich da noch ein Weg, das zu umgehen.
Meine Idee dazu:
Vielleicht kann man die Vignette zuerst kaufen (ohne Gültigkeitsdatum), dann lässt sie sich noch zurückgeben, dann muss man sie zusätzlich aktivieren bzw. das Startdatum festlegen um sie zu benutzen (analog Entwerter im ÖPNV), dann gilt sie als "benutzt" und kann nicht mehr zurückgegeben werden...
Und für den zusätzlichen Komfort und dass keiner das Aktivieren vergisst, kann man dann auch die Option "ab sofort aktivieren" beim Kauf auswählen.
 
Es würde auch einfach reichen wenn sich bis zu denen rumspricht, dass man das Widerrufsrecht für digitale Waren ausschließen kann. Oder für Spezialanfertigungen. Nichtmal Eintrittskarten für Konzerte usw. kann man zurückgeben.

Aber bei der ASFINAG hat das wohl noch niemand gemerkt...
 
Lt. FAQ kann man den Datumsbereich der 10-Tages-/2-Monats-Vignette ja ändern. Werdet ihr dann halt mal ausprobieren müssen ;-)

Ich habe eine 10-Tagesvignette gekauft und möchte sie nun doch erst einige Tage später nutzen. Kann ich die Gültigkeit verändern?

Ja – das ist grundsätzlich möglich. Solange Ihre Digitale Zehn-Tages- oder Zwei Monats-Vignette noch nicht gültig ist, können Sie selbst im Internet-Portal sowohl den Gültigkeitsbeginn als auch bei Bedarf das Kfz-Kennzeichen ändern.
https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/digitale-vignette/haeufige-fragen-digitale-vignette/
 
Noch nichts hier zu lesen? Österreich will nun gegen die Deutsche Maut klagen. Finde ich sehr gut, so wird es dann geklärt. Ich glaube nicht das es so durchgeht. Bin gespannt.
 
Ich hoffe ja blos, dass die Österreichermaut danach auch als illegal erklärt wird. Und sie somit ein Eigentor geschossen haben
 
Naja, wenn die deutsche Maut wegen ausländerfeindlich nicht legal ist, dann ist es die Österreichische auch nicht. Genauso Ausländerfeindlich
 
Der Unterschied ist dass die österreichische Maut alle zahlen, auch die Österreicher.

Unabhängig von der Sinnhaftigkeit unserer deutschen Maut: Ich gehe davon aus dass sie legal ist. Genau genommen zahlt sie ja auch jeder, es wurde nur zeitgleich die KFZ-Steuer gesenkt bzw. abgeschafft. Ob es da rechtlich möglich ist den Zusammenhang zu bewerten bezweifle ich.
 
David93 schrieb:
Der Unterschied ist dass die österreichische Maut alle zahlen, auch die Österreicher.
Zum Unterschied zur BRD wurde bei uns mit Einführung der Autobahnmaut auch die KFZ - Steuerbemessung umgestellt sprich ökologisiert (von früher Hubraum auf KW als Bemessungsgrundlage geändert) diese Umstellung war aber steueraufkommensneutral und deshalb sehe ich sehr wohl rechtliche Bedenken ob die "Dobrintsteuer" vor dem EUGH Bestand hat denn eine Zusammenhanglosigkeit zu argumentieren die nach EU - Antidiskriminierungsregeln nötig wäre dürfte ziemlich schwer fallen.
 
Die Frage ist wohl: Wäre die Maut in DE durchgegangen, wenn es keine gleichzeitige Senkung der KFZ-Steuer geben würde?

Wenn man sagt, die KFZ-Steuer hat vorher die Instandhaltung der Autobahnen inkludiert, dann kann man die KFZ-Steuer auch um diesen Betrag (!) niedriger machen, das sollte egtl. das logische Verhalten sein - dass das andere Länder so nicht gemacht haben, ist dann eher deren Verarsche ihres Volkes.
 
Ich wüsste nicht was daran unfair sein sollte, wenn Ausländer auch Kfz-Steuer zahlen müssen (denn Maut in D wird ja genauso hoch sein wie Kfz-Steuer).
 
Würde es die Maut in Österreich nicht geben, dann müsste halt die Kfz Steuer höher sein. Denn ihrgendwo muss das Geld ja herkommen.

Der Zusammenhang ist doch immer vorhanden
 
beast schrieb:
Würde es die Maut in Österreich nicht geben, dann müsste halt die Kfz Steuer höher sein. Denn ihrgendwo muss das Geld ja herkommen.

Der Zusammenhang ist doch immer vorhanden
Abgaben wie die Maut sind zweckgebunden, Steuern dagegen fließen in den allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden (vorausgesetzt, die Rechtslage hierzu ist in Deutschland und Österreich vergleichbar). Wie der Gesetzgeber bei einem Wegfall der Maut die fehlenden Finanzmittel ersetzt, steht ihm völlig frei.
 
Das lustige ist, dass ja nur die "Einführung" für die Deutschen durch die Senkung der KFZ-Steuer +- 0 ergeben soll.

Wenn dann die Maut da ist wird sicher nach 1-2 Jahren der Preis dafür erhöht und dann dürfen alle Zahlen. Denn dann wird die KFZ-Steuer sicher nicht nochmal gesenkt.


Darüber regt sich "noch" keiner auf.
 
Was haben die Österreicher eigentlich für ein Problem, ob WIR hier Maut zahlen oder nicht ? Wir zahlen in Ö, genauso können die in D bezahlen. Was der Einheimische bezahlt kann ja dem anderen Egal sein, ausser er ist neidisch. Aber bei den "Einheimischentarifen" der Bergbahnen rufen sie nicht nach Gerechtigkeit. Allso erst ma an die eigene Nase fassen und nachdenken :roll:
 
Zurück
Oben