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Mayrhofen - Jugendlicher springt vom Sessellift

HBB schrieb:
Doch, eine Haftpflichtversicherung müsste zahlen. Nur nicht bei Vorsatz.

Die Frage ist doch jetzt eher gilt die Haftpflichtversicherung ausserhalb Deutschlands ? Oder braucht man da eine Auslands Haftpflichtversicherung ?
 
Drahtseil schrieb:
Ein Liftangestellter hat nicht zu jeder Zeit überall seine Augen, das sind auch nur Menschen.
Das hat nur insoferne was mit menschlichen Eigenschaften zu tun als das wir leider nur nen eingeschränkten Sichtwinkel haben. Wenn beispielsweise stürmisches Wetter geherrscht hätte würde der Liftwart sicher ab und zu auch nen prüfenden Blick auf die Strecke geworfen haben aber im Normalfall konzentriert man sich zur Gänze auf die Ausstiegsstelle denn da gibt´s täglich genügend Vorfälle die eine Geschwindigkeitsreduktion oder nen Stop einer Bahn erfordern.
Der Liftwart ist sicher erst durch durch den Lärm den der verhakte Sessel bei der Kollision mit den Stationsbauteilen verursachte auf diesen aufmerksam geworden und zu diesem Zeitpunkt hätte ein Notstop meiner Ansicht nach am FBM - Abwurf sicher nichts mehr geändert denn auch die Notbremsverzögerung muß bei einer kuppelbaren Bahn so eingestellt sein das sie einige Meter bis zum Stillstand benötigt denn sonst würden die Sessel die sich z. B. gerade auf Tragstützen befinden gnadenlos mit den Rollenunterseiten kollidieren und andere Benutzer zusätzlich in Gefahr bringen.

Wird sicher interessant zu sehen wie das Gericht später dann den Vorfall bewertet denn meiner Ansicht nach wäre das nicht als grob fahrlässige sondern schon als vorsätzliche Tat einzustufen; in dem Fall würde eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung versuchen die Leistung vom Versicherten wieder zurückzubekommen und diese Ansprüche wie auch jene des Bahnbetreiber im Falle das kein Versicherungsschutz besteht verjährten meiner Kenntnis nach erst nach 30 Jahren. D. h. der Bursche hätte sich durch seinen grenzenlosen Leichtsinn bzw. Dummheit seine gesamte Zukunft versaut :ja:
 
Petz schrieb:
Wird sicher interessant zu sehen wie das Gericht später dann den Vorfall bewertet denn meiner Ansicht nach wäre das nicht als grob fahrlässige sondern schon als vorsätzliche Tat einzustufen; in dem Fall würde eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung versuchen die Leistung vom Versicherten wieder zurückzubekommen und diese Ansprüche wie auch jene des Bahnbetreiber im Falle das kein Versicherungsschutz besteht verjährten meiner Kenntnis nach erst nach 30 Jahren. D. h. der Bursche hätte sich durch seinen grenzenlosen Leichtsinn bzw. Dummheit seine gesamte Zukunft versaut :ja:


Richtig.

Die Bergbahn kann gegen den Jugendlichen 30 Jahre lang sämtliche Forderungen gegen den heute 17-Jährigen durchsetzen. Bis zum Alter von 47 Jahren wird er einiges von seinem Gehalt abgeben müssen.
 
So extrem werden die Beschädigungen nun auch nicht sein, eher der Schadensersatz wegen Stillstand/Evakuierung und Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen/AGB

Defekt ist ja nun lediglich der Sessel und da bewegt man sich im Bereich von "nur" ein paar Tausend (Schätze mal 8000-10000) Euro für den Sessel,
 
Ist nicht die erste Bahn wo eine DS Klemme die Enfahrtstrompete nicht getroffen hat, und bei einem mir bekannten Fall wurde durch das Seil beim Ausreißen aus der Klemme beschädigt und musste im kommenden Sommer getauscht werden.
 
Die Anlage wird sicher noch etwas länger stillstehen denn da wurde garantiert einiges im Bereich der Stationseinfahrt beschädigt und muß ausgetauscht oder zumindest neu justiert werden. Ausserdem wird die Behörde aufgrund des Sesselabwurfes eine Seilprüfung anordnen und falls die Bahn aufgrund eines gravierenderen Seilschadens für den Rest der Saison ausfallen sollte, reichte die Deckung durch eine Haftpflichtversicherung (so der Vorfall nicht ohnehin als vorsätzlich eingestuft werden sollte oder keine unbeschränkte Deckungssumme besteht) nicht aus und die darüber hinausgehenden Kosten sind dann durch den Verursacher zu berappen.
 
da haste als Eltern auch deinen Spaß... der ganze Papierkram und Kosten für Anreise zur evtl. Verhandlung usw.
 
Strittig wird sein ob das Gericht/Versicherung den Vorfall wirklich als grobfahrlässig einstuft. Konnte der Jugendliche ( trotz großer Dummheit ) damit rechnen, dass durch den Sprung gleich der ganze Lift beschädigt wird, bzw. der Sessel von Seil springt, vermutlich nein und daher fahrlässiges verhalten. Vorausgesetzt die Haftpflicht besteht wird er Glück haben und die Versicherung die Abwicklung übernehmen.
 
@whiteout: Ich glaube, du unterschätzt, was en Sessel und eine Klemme kosten... Auch wen. Se Alt sind... Dazu Seilprüfung, Betriebsausfall, evtl. Folgeschäden... Mal gucken, was das kostet...
 
whiteout schrieb:
Dummheit pur. Mit grober Fahrlässigkeit hat das ja nicht viel zu tun.Es war Vorsatz aus dem Lift zu springen. Das man bei solchen Manövern natürlich physikalische Grundlagen beachten sollte war ihm wohl nicht klar.
Und darum ist es eben Fahrlässigkeit und kein Vorsatz. 17jährige sind halt etwas....doof. Die denken eben gar nicht lange genug nach, dass es zum Vorsatz reichen würde.

Mein Sohn hat im gleichen Alter aus Versehen das Haus angezündet. Da hatte uns der Mensch von der Versicherung erklärt, dass man bei Jugendlichen eben selten von Vorsatz ausgeht.

Der hatte zwar den Vorsatz, da rauszuspringen. Aber nicht den Vorsatz, dabei den Lift kaputt zu machen.
 
Der Lärchwald-Express ist laut HP wieder in Betrieb.
 
Das 36mm Drahtseil wurde nach offizieller Aussage beschädigt & weist einen Kratzer auf. Ob es nach Saisonende ausgetauscht werden muss & wie hoch der gesamte Sachschaden ist lässt sich aber noch nicht sagen.
 
Drahtseil schrieb:
Das 36mm Drahtseil wurde nach offizieller Aussage beschädigt & weist einen Kratzer auf. Ob es nach Saisonende ausgetauscht werden muss & wie hoch der gesamte Sachschaden ist lässt sich aber noch nicht sagen.


Es ist extrem wichtig, dass der Lärchwald-Express im Sommer wieder fährt, da im Sommer 2015 keine Penkenbahn zur Verfügung steht. Würde im Sommer der Lärchwald-Express nicht fahren, dann kommt man im Sommer nur noch über die Finkenberger Almbahn auf den Penken. Das bedeutet dann aber, dass die Finkenberger Almbahn 1 völlig überlastet sein dürfte. Mit ca. 1200 pph kommt man im Sommer nicht weit; da bricht dann alles zusammen.
 
Schusseligkite schrieb:
... snipstart
"Mein Sohn hat im gleichen Alter aus Versehen das Haus angezündet. Da hatte uns der Mensch von der Versicherung erklärt, dass man bei Jugendlichen eben selten von Vorsatz ausgeht."
... snipende.

heho, wenn man mit 17 Jahren ein Haus anzündelt und die Chance, dass das Teil nicht abfackelt nicht einbezieht, wird es natürlich schwierig in der Gesamtbewertung :wink:
Andererseits finde ich es gut, inhaltlich wertvoll und schön zu lesen, wie Userin Schusseligkeit sich hier im Forum mit Ihrer Suche nach Ski, Schuhen, etc. beteiligt :D

Ernsthaft gesehen, plädiere ich dafür, "kings" (a`la singapor-sprayer) ohne Versicherungsaspekte einige Zeit zur Verantwortung zu ziehen, damit viele Leutz ihren Wintersport problemloser geniessen können. kurzgefasst.
 
Ganz so böse wird es für ihn wohl nicht kommen.

Vorsatz ist es sicherlich nicht. Er ist vorsätzlich abgesprungen, das war auch nicht korrekt, aber man kann sicherlich nicht nachweisen dass er die Folgen absehen konnte. Ein paar Postings weiter oben hat hier der Unfallablauf ja auch überrascht. Ich hätte auch nicht damit gerechnet.

Strafrecht: Das wird nicht viel. Fahrlässige Körperverletzung, nur eine leichte Verletzung, Jugendstrafrecht.

Zivilrecht: Ob eine eventuell vorhandene Haftpflicht das als grobe Fahrlässigkeit wertet? Grob fahrlässig gegen sich selbst sicherlich, aber darum geht es nicht. War abzusehen dass für die Anlage und andere Benutzer eine Gefahr besteht? Stellt mal 1oo Leuten die Frage: Jemand springt aus einem Sessellift ab. Wird der Lift davon beschädigt? Ich denke mal mehr als 90 sagen "nein".

Falls er denn selber zahlen muss: Ich könnte mir vorstellen dass man eine aussergerichtliche Einigung anstrebt. Öffentliche Prozesse um Seilbahnsicherheit führt man nicht so gerne...
 
Ich weiß nicht was ihr für Vorstellungen habt von einem Bremsweg einer Seilbahn. Eine Seilbahn ist kein Fahrrad. Bremse antippen und schon steht man.

Auch wenn der Bedienstete sofort den Not-aus drückt dauert es einige Sekunden bis die Bahn steht.
Glaube der Wert war max. 5 Sekunden, wenn ich mich nicht irre.

Habe z.B. im Urlaub einige Kinder gesehen die beim 90° Einstieg nicht weit genug vorgegangen sind und trotz des Drückens des Not-Aus wurden alle vom Sessel überrollt.
Da hilft dann als Kind nur ducken.
 
So, ich bin mal gespannt wie lange es dauert bis verriegelte Schließbügel Pflicht werden.
 
Seilbahnjunkie schrieb:
So, ich bin mal gespannt wie lange es dauert bis verriegelte Schließbügel Pflicht werden.

Das es so weit geht mit den Vorschriften glaub ich nicht. Das wäre ein immenser Aufwand die alten Anlagen nachzurüsten.
Bei Neubauten könnte ich es mir aber vorstellen.
 
Gibt es neue Anlagen, die das nicht haben?

Alle die ich kenne, die in den letzten Jahren gebaut wurden (Zell/See, Schladming) haben so was.
 
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