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Medienregeln - Diskussionsthread ALT (-10.09.2011)

F. Feser

Teammitglied
Liebe User,
auf Grund von in der letzten Zeit immer wieder auftretenden Verlinkungen von Bildern und anderen urheberrechtlich geschützten Medien auf alpinforum.com (Forum) deren Urheber der jeweilige Nutzer nicht ist und über die Urheberrechte er ebenso nicht verfügt haben wir uns wegen der gültigen Rechtsprechung zu einer Information für unsere User zur in Deutschland gültigen Rechtssprechung in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte entschieden.

In den weiteren Ausführungen werden Bilder, Presseberichte, Zitate oder Scans von Büchern, Avatare etc. aus Gründen der leichteren Verständlichkeit nur als Inhalte bezeichnet.

Hier die Regeln, bitte beachtet diese.

1. Inhalte aus eigener Quelle
Inhalte, die ihr selbst erstellt habt; für die ihr selbst die Urheberrechte habt oder deren Recht zur Weiterverbreitung ihr durch eine schriftliche Genehmigung erlangt habt dürft ihr weiterhin wie gewohnt im Forum veröffentlichen.

2. Inhalte aus fremden Quellen (z.B. Google / Suchmaschinen)
sämtliche Inhalte, für die nicht gilt: Beitragsposter = Rechteinhaber sind ab sofort in diesem Forum verboten. Ausnahme ist das vorliegen einer schriftlichen Genehmigung für die Veröffentlichung/Nutzung der Inhalte vom Rechteinhaber. Diese schriftliche Genehmigung MUSS in dem Beitrag in dem die Inhalte gepostet werden dargestellt werden. Weitere Informationen dazu siehe Medienberichte & Baustellenberichte/Tagebücher der Seilbahnen.
Verlinkungen zu Inhalten sind weiterhin erlaubt, so lange auf der verlinkten Seite der Urheber bzw. Rechteinhaber klar definiert wird.
Am Beispiel von Medienberichten: Eine Verlinkung des Beitrages ist in Ordnung, auszugsweises kopieren hingegen kann schon kritisch sein. Es muss zwischen Presseberichten (von Seilbahnen, Behörden, etc.) oder Medienberichten (=rechtlich geschützte Inhalte der jeweiligen Vertriebsmedien (Zeitungsverlage, Internetmedienportale...) unterschieden werden.

3. Verletzung von Medienrechten / Selbstverpflichtung der Betreiber
Falls Ihnen als Rechteinhaber eine Verletzung Ihrer Rechte aufgefallen sein sollte, bitten wir Sie uns umgehend unter: rechtemissbrauch@ski-world.net oder über Telefon: +49 163 68 69 781 (F. Feser / Administrator) über diesen Missbrauch zu informieren. Wir sind auf Grund der Größe des Forums nicht in der Lage auf die Minute genau zu prüfen, ob ein Inhalt rechteverletzend ist oder nicht. Sollte uns selbst eine Rechteverletzung auffallen werden wir die Betroffenen User über das Fehlverhalten informieren (siehe 1.) und die Inhalte schnellstmöglich löschen.

4. Rückwirkung
Diese neue Regelung greift nicht rückwirkend. D.h. die bisherige Vorgehensweise bleibt unangetastet. Sollten jedoch die unter 3. angeführten Rechteverletzungen bekannt werden wird gemäß 3. gehandelt.

5. Vorgehen bei Widersetzung gegen die o.g. Punkte
Wir bitten euch dies zu beachten. Das Problem ist, dass die Betreiber eines Forums immer mitverantwortlich sind für die Beiträge die der einzelne User postet. Wir möchten dieser Problematik, die Euch als User und uns als Betreiber sehr viel Geld kosten und Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann ab sofort entschieden entgegentreten und hoffen auf Eure Unterstützung.
Bei Missachtung dieser neuen Regeln sehen wir uns dazu gezwungen, die Inhalte selbsttätig zu entfernen, die IP-Adresse, von der der Beitrag gepostet wurde an unseren Provider weiterzugeben und den jeweiligen User beim ersten Mal für eine Woche zu sperren. Bei einer Wiederholung des jeweiligen Users wird der Account gelöscht und ein Hausverbot ausgesprochen.

6. Inkrafttreten
Die neue Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

7. Stand
14. April 2008

Für Lesefaule könnte man es also so ausdrücken:

Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material zu posten, egal ob in Bild oder Text. Wenn du dir im Einzelfall unsicher bist, poste es nicht! (Das hier ist das Internet - setz stattdessen einfach einen Link!) Alle Forennutzer sind angehalten, urheberrechtlich verdächtiges Material den Moderatoren/Admins zu melden. Material, das uns fragwürdig vorkommt, werden wir löschen, im Zweifelsfall auch ohne Vorwarnung."(Quelle Formulierung: billray :))[/quote]
 
Hätte noch einige Fragen:

1.
Wie sieht es aus mit dem Verlinken oder Kopieren von Pistenplänen in einem Schneebericht aus? Muss da auch zuerst eine Bewilligung der Bergbahnen eingeholt werden beziehungsweise von Intermaps :?:

2.
Dürfen Links die zu Fernsehsendungen (z.B. Reportage über einen Seilbahnbau in einer News Sendung) führen wie bisher weiterhin verlinkt werden, oder muss da auch zuerst eine Bewilligung von der jeweiligen Fernsehstation eingeholt werden
:?:

3. Ähnliches auch beim Verlinken von fremde (nicht Eigene) Youtube Videos?
 
Hallo corviglia-fan,

da deine Fragen "die Allgemeinheit" betreffen, beantworte ich sie kurz hier. Bei speziellen Fragen bitte einfach eine kurze PN schicken, falls wieder Allgemeinheitsstatus da sein sollte wird die Frage hier mit Antwort gepostet:

1.
Wie sieht es aus mit dem Verlinken oder Kopieren von Pistenplänen in einem Schneebericht aus? Muss da auch zuerst eine Bewilligung der Bergbahnen eingeholt werden beziehungsweise von Intermaps

Hier sind wir der Meinung, dass eine Verlinkung zum Pistenplan ausreicht. Interessierte User können diesen dann immer noch anschauen. Schneebericht & Intermaps: Setzt einfach Links zum anklicken, dann umgeht ihr das Problem.

2.
Dürfen Links die zu Fernsehsendungen (z.B. Reportage über einen Seilbahnbau in einer News Sendung) führen wie bisher weiterhin verlinkt werden, oder muss da auch zuerst eine Bewilligung von der jeweiligen Fernsehstation eingeholt werden


3. Ähnliches auch beim Verlinken von fremde (nicht Eigene) Youtube Videos?

Die beiden kann ich zusammenfassen. Hier gilt: Einfach einen Link setzen. Es werden ja keine Inhalte hier online gestellt, sondern lediglich auf Inhalte auf anderen Plattformen verwiesen.
Diese Plattformen sind an hohen Besucherzahlen bzw. Aufrufen interessiert, also können wir uns zum derzeitigen Zeitpunkt nichts schlimmes an einer Verlinkung (wie http://... nicht als direkt content diebstahl) erkennen.
Für das rechtliche bei den Links seid ihr (=User) mitverantwortlich für den Inhalt. Siehe dazu auch die gültige Rechtssprechung des OLG Hamburg zu Links. Siehe dazu auch unser Pro-Forma Disclaimer von Disclaimer.de!
 
ad flo:

7. Webcams
Bilder von webcams dürfen unter den gleichen Voraussetzungen wie unter 1. und 2. bzw. nach einholen einer schriftlichen Genehmigung gepostet werden. Diese schriftliche Genehmigung muss im Beitrag gepostet werden.

Wenn es deine eigene Webcam ist = no Prob
wenn es nicht deine eigene Webcam ist, also nicht deine eigenen Bilder dann gilt wiederum 2. mit schriftlicher Genehmigung.
 
Darf ich fragen, warum ihr bei Fotos so wahnsinnig streng seid, bei Texten aber total lax? Das Urheberrecht gilt für beide gleichermaßen.

Die Schöpfungshöhe einer automatisierten Webcam beispielsweise würde ich mal als eher gering einstufen, so dass man sicher darüber streiten kann, ob das Urheberrecht dort gilt. Für den ausgearbeiteten Text eines Journalisten hingegen sollte das ja nun unstrittig sein.

(Und was ist eigentlich mit Logos und Warenzeichen?)
 
weitere Regeln sind derzeit in Erarbeitung. Wir können nur nicht alles auf einmal umsetzen :)

Reicht das fürs erste als Begründung?
 
F. Feser schrieb:
3. VOR dem Bericht, der als Zitat eingefügt werden muss stehen folgende Informationen: QUELLE: Internetadresse/Tageszeitung etc. / Veröffentlichungsdatum / Autor

Dazu noch eine Frage - als Beispiel ein Bericht aus den Salzburger Nachrichten. Bisher hab ich´s so gehandhabt:

Quelle: SN (bzw. Salzburger Nachrichten)

Muss ich nun aus dem Text den Autor und das Erscheinungsdatum rauskopieren (das ja im Text immer drin steht), oder reicht meine bisherige Angabe?

Wie steht es um die Avatare? Ich nehme an, hierfür gilt selbige Regelung wie für die Bilder?
 
Und noch etwas ist mir gerade eingefallen: Screenshots aus Programmen sind ab sofort ebenso verboten, oder? (Ich denke da insbesondere an GoogleEarth, aber auch an den AMAP-Viewer, aus dem ich immer meine digitalen Karten beziehe, oder aber auch ProE, 3D Studio Max, usw...)
 
wenn du nicht die ausdrückliche genehmigung von den softwareunternehmen bzw. bereitstellung hast: ja. Allerdings gibt es ja z.B. bei google earth ja ausnahmen (unter angabe der bildquelle...) denen man bei installation zustimmt, und die man sich auf der page der herausgeber anschauen kann. Ist also IMMER individuell zu verstehen, und zu prüfen!

zu google:
Can I post images to the web?

We're flattered to hear that you're further incorporating Google Earth into your online world. You can personally use an image from the application (for example on your website, on a blog or in a word document) as long as you preserve the copyrights and attributions including the Google logo attribution. However, you cannot sell these to others, provide them as part of a service, or use them in a commercial product such as a book or TV show without first getting a rights clearance from Google.
If you require these commercial rights, please visit Google's permissions guidelines. You can then submit your application through our online request form.

Please note that we'll only be able to respond to permission requests submitted through the above form.

Quelle: http://earth.google.com/support/bin/answer.py?answer=21422&topic=13339

wie gesagt: macht euch schlau, was ihr dürft und was ihr nicht dürft! Wir setzen lediglich die gesetzlichen Vorgaben um. Wenn ein Anbieter den Bildtransfer erlaubt, spricht nichts dagegen die Bilder zu nutzen. Es gilt nur eben nicht pauschal!
 
Dass ihr noch weitere Regeln erarbeitet und dann entsprechend umsetzt.
Bitte noch die Frage lanschis zu den Avantaren klären. Da kann man ja schlecht die Einverständniserklärung des Rechteinhabers darunter schreiben. Sollte man nur noch eigene Bilder als Avantar erlauben oder sollte man ein eigenes Thema eröffnen, in dem der jeweilige User bei "Fremdavantaren" sein Avantar zeigt und genau schreibt, von wem er die Verwendungsgenehmigung hat? Ist zwar ziemlich bürokratisch, aber rechtlich gesehen stichfest.
Dresdner
 
Ich hätte da noch eine Frage bezüglich Zeitungsartikel:
Ist es erlaubt einen Zeitungsartikel einzuscannen und dann posten (Mit Quellenangaben usw.) bzw. wenn ich die Bilder zu dem Artikel dann rausschneide?
 
uiiiii.....das ist ja ganz schön kompliziert.....aber was in aller welt kann in einer Umfrage zum Thema Mittagessen falsch gemacht werden, dass diese gelöscht wurde....?
 
@pavot, dieses würde mich auch sehr interessieren und ich denke wir können eine sofortige, ausreichend detaillierte Erklärung erwarten wenn ein Thema gelöscht wird.
Ich kann auch in keinster Weise nachvollziehen warum das gesamte Thema entfernt wurde und nicht z. B. ein spezieller Post der eventuell irgendjemandes Unmut erregte (wie z. B. in den Modellbautopics); dies sei unserem Chef mal deutlich ins Stammbuch geschrieben.

Konkrete Frage:
Betreffen die neuen Bilderregeln auch im Text über html ([/img]) reinverlinkte Bilder (die z. B. auf meinem Speicherplatz upgeloaded habe) auch oder nur die Bilder die über die Forumattachmentfunktion hochgeladen werden ?


Jedenfalls ist die gesetzliche Regelung in Zeiten des Internet meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn ausgenommen es beträfe Inhalte von passwortgeschützten Seiten; wer seine Bilder nicht rumgereicht haben möchte soll sie eben nicht frei zugänglich machen.
Und ich hab jedenfalls weder die Zeit noch die Intention irgendeinem unbekannten Urheber eines Bildes welches ich vor Jahren mal aus einer frei zugänglichen Quelle speicherte hinterherzuforschen ob er denn mit der Verbreitung einverstanden sei; abgesehen davon das sich vermutlich niemand Notizen machte woher ein Bild runtergeladen wurde und allein schon deshalb die Quelle später auch nicht mehr verifizierbar ist.

Wenn diese juristische Praxis weiter um sich greift miete ich mir nen anonymen Serverplatz in Liechtenstein (vielleicht sind die Datenschutzbestimmungen dort gleich "kundenfreundlich" wie bei den Bankkonten sofern einem nicht gerade der BND in die Quere kommt...:wink:) oder in z. B. Birma oder Tibet und verlinke von dort aus dann wünsch ich den Herrschaften nur mehr viel Spaß beim Suchen wenn sie beim Eintritt ins Land als Ausländer gleich verhaftet werden.......:lol:.
 
Es geht hier nicht um den Webspace auf dem du verlinkst, sondern hier geht es auch um die Haftung der Admins hier! Deshalb würde ein Webspace in der Südsee hier nicht viel nützen.
 
Darauf zielte ja meine Frage ab denn ein reiner Textlink zu nem Bild wirft ja offenbar für die Forumbetreiber keine Probleme auf, gilt ne html - Verlinkung auch als Link oder als Veröffentlichung für die der Forumbetreiber haftbar gemacht werden könnte ?
 
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