Wie ist da die rechtliche Lage eigentlich?? Darf mir "das Skigebiet" verbieten, in der Nacht die Skipiste zu benützen? Im Wald ist es ja zB so, dass ich den benutzen kann, wann ich will, sei es in der Nacht, am Sonntag oder irgendwann, auch wenn es ein privater Wald ist.
In Wikipedia lese ich unter "Betretungsrecht" in Österreich zB "Auch Schifahren im Wald sowie Tourengehen, Schilanglaufen, Schneeschuhwandern und Sportklettern sind von diesem Betretungsrecht umfasst." (Quelle: Wikipedia). Da geht es um Wald und nicht um Skipisten, es gibt aber auch einen Abschnitt zum Ödland oberhalb der Waldgrenze, dort ist dann zumindest für mich nicht ganz klar...
Kurz: Weiss jemand hier Genaueres??
PS: Würde ich Tourenfahren (was ich nicht mache), so wäre das sicher nicht auf oder in der Nähe von Skipisten!!