snowflat
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Also der Beschluss der Landesregierung ließt sich eindeutig in die Richtung, dass eine Talabfahrt auch in Zukunft keine Genehmigung finden dürfte. Wenige Auszüge:
Am Ende darf die EUB nur aufgrund der Begründung von Leitner neu gebaut werden:
Quelle und gesamte Begründung: Beschluss der Landesregierung zur Erneuerung der Aufstiegsanlagen KRONPLATZ 1+2 mit neuer Pistenanbindung am Kronplatz in der Gemeinde Bruneck
Das landschaftliche Bild wird durch die zusätzliche Piste stark beeinträchtigt. Die Nordseite des Kronplatzes hat bereits drei Talabfahrten (Ried, Herrnegg, Silvester).
Die neue Piste zerschneidet nochmals zusätzlich den Lebensraum von vielen Wildtieren.
Die Neuberechnung der Erdbewegungsarbeiten hat eine um über 30 % höhere Gesamtmenge ergeben. Dies war im ursprünglich eingereichten Bericht nicht korrekt angegeben. Für den Bau der geplanten Talfabfahrt und Mittelstation sind große Erdbewegungsarbeiten notwendig und teils massive Stützbauwerke, vor allem im mittleren Bereich der Skipiste erforderlich.
Der Kronplatz ist die Skizone mit der höchsten Gesamtförderleistung der Provinz Südtirol und weist bereits eine große Attraktivität, bedingt durch die vielen Aufstiegsanlagen und Skipisten, sowie den Zugang von mehreren Seiten des Berges auf. Das Angebot in der
gesamten Skizone Kronplatz erscheint bereits ausreichend und auch der Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten hält fest, dass die mittlerweile erreichten Dimensionen des Kronplatzes ein Limit darstellen. Die im Fachplan als Schwäche aufgezeigte „Industrialisierung“ des Standorts wird weiter verstärkt. Das Vorhaben mit zusätzlicher neuer Piste steht somit im Widersprich zu den Vorgaben des Fachplanes
Am Ende darf die EUB nur aufgrund der Begründung von Leitner neu gebaut werden:
In ihrer Stellungnahme erläutert aber die Herstellerfirma Leitner AG, dass verschiedene mechanische Komponente im Stationsgebäude und auch bei den Kabinen bis heute einen erhöhten Verschleiß aufweisen und bei der Anlage im Vergleich zu baugleichen Anlagen öfters Wartungs- und Reparaturarbeiten an auf Setzungen sensiblen Anlageteilen notwendig sind. Dies ist ein bedeutender Hinweis dafür, dass noch Erdbewegungen im Gange sind. In der Stellungnahme des Geologen wird zudem erläutert, dass aufgrund der Entwicklung im Seilbahnbau, insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen und Vorgaben, für den Neubau der Mittelstation auf dem heutigen Standort mehr Platz benötigt wird. Dazu ist vorgesehen, dass ein weiteres Kabinenmagazin an der Mittelstation realisiert wird, da an der Talstation nicht ausreichend Platz für die geräumigeren Kabinen ist, wie sie vom Projekt vorgesehen sind, und der Platz an der Bergstation limitiert ist. Damit wäre ein neuer Hanganschnitt erforderlich. Dies könnte aber die Stabilität wieder beeinträchtigen, denn die Rutschung in diesem Bereich könnte wieder aktiviert werden. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Zusätzlich bildet die vorhandene Mittelstation auch skitechnisch einen unübersichtlichen und beengten Knotenpunkt und damit eine mögliche Gefahrenstelle für Skifahrer.
Quelle und gesamte Begründung: Beschluss der Landesregierung zur Erneuerung der Aufstiegsanlagen KRONPLATZ 1+2 mit neuer Pistenanbindung am Kronplatz in der Gemeinde Bruneck