Seilbahnjunkie schrieb:
Petz schrieb:
Ein Behörde die einen Bescheid ausstellt kann genauso lobbyismusunterwandert sein wie einige der NGO´s und wer denkt, die österreichischen Landesumweltanwälte wären neutral handelnde Personen, löste bei mir nen lebensbedrohlichen Lachkrampf aus...
Der Landesumweltanwalt stellt keine Bescheide aus und Neutralität ist nicht seine Aufgabe.
Wenn wir hier schon über Lobbyismus diskutieren, dann solle man schon mal drüber nachdenken, wer in Tirol die stärkere Lobby hat. Das sind noch immer die Seilbahnen und Touristiker. Wenn die mit Projekten scheitern, dann meist nicht an irgendwelchen Umweltschutzorganisationen, sondern an der öffentlichen Bevölkerung, siehe Gletscherehe.
Man könnte mal generell in Frage stellen, warum man gegen eine UVP Pflicht klagen kann. Es wird hier ja gerne eine Beschränkung der Einspruchs- und Klagerechte von Umweltschutzorganisationen gefordert, dann muss man aber auch umgekehrt den selben Maßstab anlegen. Warum reicht es nicht aus, wenn ein Klagerechte gegen den UVP Bescheid besteht, warum kann man versuchen gleich das ganze Verfahren zu verhindern? Wenn ein Vorhaben wirklich nicht UVP-pflichtig wäre, dann sollte es doch auch locker durch eine UVP durch kommen.
Ganz prinzipiell muss zunächst einmal im Rechssystem jeder, der klagen will, eine Beschwer haben, d.h. direkt selbst betroffen sein. Das können Anrainer sein wegen Dingen die in der Nähe geschehen und nachweisbare und rechtlich relevante Folgen haben, das können Bürger sein wegen Vorschriften durch Behörden, die dem jeweiligen Bürger das handeln regulieren usw.
Und ein Unternehmen, dass seinen Geschäftsbetrieb erweitern möchte und dafür von einer Behörde höhere Auflagen bekommt, hat daher ganz sicher eine Beschwer.
Wenn es jedoch um öffentliches Interesse geht, also Dinge die niemanden direkt betreffen sondern eben alle, dann kann prinzipiell niemand klagen, denn um öffentliches Interesse zu regulieren haben wir Gesetze von gewählten Parlamenten, und die originäre Aufgabe von gewählten Bürgermeistern/Landeshauptleuten usw., die Abwägung von öffentlichem Interesse A wie Umweltschutz mit öffentlichem Interesse B wie wirtschaftlichem Fortschritt. Der einzige demokratisch legitimierte Rekurs ist dann, bei der nächsten Wahl jemand anderen zu wählen, oder, was natürlich noch besser ist, wenn man umfangreiche direktdemokratische Rechte hat, sodass ein Rekurs durch ein Referendum mittels Unterschriftensammlung erzwungen werden kann.
Dann wurde erst in den 2000ern, nachdem das die EU-Staaten in Brüssel beschlossen hatten, ein diesem seit Jahrhunderten bewährten Prinzip des Rechtsstaates und der Demokratie ein weiteres Instrument neu erfunden, nämlich dass Organisationen auch klagen können, ohne demokratisch legitimiert zu sein.
Genau das ist das Problem, denn Greenpeace, Mountain Wilderness und ähnliche Gruppierungen vertreten gerade nicht das Interesse der Allgemeinheit, weil sie keinerlei Legitimation durch Wahlen haben, sondern sind Lobbyistengruppen, die einfach nur eine politische Agenda und Eigeninteressen pushen wollen, weswegen das Verbandsklagerecht genauso absurd ist, wie wenn der Industriellenverband eine Klage gegen Arbeitsschutzvorschriften einreichen könnte oder gleich eine Partei wie die Neos eine Klage gegen zu viel Bürokratie einreichen könnte, was sicher keiner will.