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Neues in Arosa Lenzerheide

https://arosalenzerheide.swiss/de/Medien/Medienmitteilungen/Lenzerheide-Bergbahnen-AG-praesentiert-ein-weiteres-Rekordjahr_pt_19145187
https://arosalenzerheide.swiss/de/Medien/Medienmitteilungen/Arosa-Bergbahnen-feiern-bestes-Geschaeftsjahr-ihrer-Geschichte_pt_19146462
Zum Neubau Hörnli: Der Verwaltungsrat hat sich dafür entschieden, die 40 Jahre alte 6er-Gondelbahn am Hörnli durch eine 10er-Gondelbahn auf gleichem Trassee zu ersetzen. Gleichzeitig wird die 4er-Sesselbahn am Hörnli durch eine moderne 6er-Sesselbahn ersetzt. Diese Bahnanlage wird parallel zur Gondelbahn geführt und mit einer tiefer gelegenen Talstation verlängert. Die Projekrealisierung ist auf 2026 (Vorbereitung) und 2027 (Bau) vorgesehen. «Die Kostenschätzung geht von Investitionen für die beiden Bahnanlagen von CHF 40 Mio. aus. Hinzu kommen weitere Investitionen für Pistenkorrekturen und die technische Beschneiung von CHF 15 Mio. Im Endausbau investieren die Arosa Bergbahnen also CHF 55 Mio. in diesen schneesicheren Gebietsteil, der auch im Sommer für Biker und Wanderer sehr beliebt ist», sagte der Verwaltungsratspräsident zu den Aktionärinnen und Aktionären.

Vielleicht hat Kollege Basalt noch mehr Details dazu.
 
Auch nur vom Hörensagen heute, daher ohne Gewähr.

- Sesselbahn wird nördlich der Gondelbahn verlaufen, d.h. die Endstation/Garagierung der Gondelbahn wandert nach Süden Richtung Station Urdenbahn.
- Sesselbahn wird neu ab Schönboden/Marterpfahl geführt mit Garagierung bei der Talstation. Offenbar ist noch nicht definitiv entschieden, ob es eine 6er oder 8er Sesselbahn wird.
- Talstation Gondelbahn wird ein paar Meter auf den bestehenden unteren Parkplatz vorverlegt.
- Die Gesamtkapazität der beiden neuen Anlagen soll gegenüber heute unverändert bleiben (4’400 Personen pro Stunde), wobei die Kapazität der Sesselbahn evt. leicht erhöht wird.
- Beide Anlagen werden gleichzeitig im Sommer 2027 ersetzt. Im Sommer 2027 wird es am Hörnli somit keinen Seilbahnbetrieb geben.

Auf der Karte sähe das dann etwa so aus:
https://map.geo.admin.ch/#/map?lang=de&center=2768171.84,1182259.96&z=8.439&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-farbe&topic=ech&layers=ch.swisstopo.zeitreihen@year=1864,f;ch.bfs.gebaeude_wohnungs_register,f;ch.bav.haltestellen-oev,f;ch.swisstopo.swisstlm3d-wanderwege,f;ch.vbs.schiessanzeigen,f;ch.astra.wanderland-sperrungen_umleitungen,f;KML%7Chttps://public.geo.admin.ch/api/kml/files/kSeTfWxkTp-B2JIMK-_Qnw&featureInfo=default

Weiter sei angedacht, das Bike-Übungsareal oberhalb der Talstation Gondelbahn mittelfristig mit 6 bis 7 neuen Ferienhäusern à la https://www.pradasresort.ch/ zu überbauen. Hierzu habe es allerdings kritische Voten aus dem Publikum gegeben, die verlangen, dass diese Parzellen - wenn schon - von den ABB selbst entsprechend entwickelt werden, nicht von auswärtigen Investoren. Der VR ist anscheinend offen, diesen Vorschlag zu prüfen, es sei noch nichts definitiv entschieden.
 
Garage bei der SB Talstatin is doch deppert. Wie soll denn das betriebl funktioniern dort unten im Loch?

Wenn das Bike Übungsfeld überbaut wird, wohin wird dann die Piste verlegt?

Keine news zum Strafverfahren wegen den Gratistickets?
 
Zum Strafverfahren habe ich nichts gehört. War denke ich kaum ein Thema an der GV. Aber die Angeklagten werden sich momentan wahrscheinlich überlegen, wie sie den Kopf an der Verhandlung vom 23. Oktober noch aus der Schlinge ziehen können.
 
Freispruch? IMHO schwierig. mit welchem Argument? zu kleiner Wert des Geschenks? Oder sie haben nicht gewusst, das es sih bei den Beschenkten um Beamte handelte?
 
Schwierig, klar. Dass das jahrzehntelang breit akzeptierte Praxis war, wird man aber sicher berücksichtigen müssen.
 
Die lange Zeitdauer macht es per se leider nicht besser, denn die in Frage stehende Korruptionsstrafnorm ist schon seit Mitte 2016 in Kraft. Die handelnden Personen hatten also mehr als genug Zeit zu merken, dass Geschenke dieser Grössenordnung heutzutage verpönt sind. Aber scheinbar hatte das niemand auf dem Schirm, weder bei den Bergbahnen noch bei der Gemeinde.

Die einzige kleine Chance, die ich aus Sicht der Angeklagten sehe, wäre die Glaubhaftmachung, man habe mit den Gratisabos lediglich eine langjährige Goodwill-Tradition fortgeführt, die weder früher noch heute im Hinblick auf die Amtsführung der beschenkten Personen gepflegt wurde. Damit würde der subjekive Tatbestand fehlen, was zumindest theoretisch zu einem Freispruch führen müsste.
 
Aber scheinbar hatte das niemand auf dem Schirm, weder bei den Bergbahnen noch bei der Gemeinde.

..ausser der nette Gemeindeparlamentarier Ruess halt. Haben die denn keine Legals die sowas im Blick haben?

Die einzige kleine Chance, die ich aus Sicht der Angeklagten sehe, wäre die Glaubhaftmachung, man habe mit den Gratisabos lediglich eine langjährige Goodwill-Tradition fortgeführt, die weder früher noch heute im Hinblick auf die Amtsführung der beschenkten Personen gepflegt wurde. Damit würde der subjekive Tatbestand fehlen, was zumindest theoretisch zu einem Freispruch führen müsste.

Nuja, wenn ich nur Amtsträger und die nur während ihrer Amtsdauer so beschenke, hänge ich zwflls auch subjektiv mit drin.
 
Doch, die ABB haben durchaus einen „Legal“ und die Gemeinde hatte bis Ende 2020 denselben.

Für den „Whistleblower“ Ruoss geht die Zeit als Parlamentarier übrigens bald zu Ende. Er wurde bei den kürzlich abgehaltenen Behördenwahlen als einziger nicht wiedergewählt.
 
Du meinst VRP Schmid? Nuja seine jur Expertise steht ja jetz auf dem Prüfstand, auch in eigner Sache. Für seinen Direktor kann das aber sogar ein Vorteil sein. Der kann näml dem Kadi sagen, das er mit den Gratistickets nur dem Ratschl seines Rechtsberates und Vorgsetzten gefolgt ist, er also nach best Wissen und Gewissen fungiert hat.

iIgendwo habe ich mal genört, das sogar noch während dere lauf. Untersuchung Gratisabos verteilt wurden. Ob das dann wirkl clever war .. Wir werden sehn.

Für den „Whistleblower“ Ruoss geht die Zeit als Parlamentarier übrigens bald zu Ende. Er wurde bei den kürzlich abgehaltenen Behördenwahlen als einziger nicht wiedergewählt.

Na alsdann. Sagt ichs doch! :ja:
 
Das Fahrlässigkeit strafmildernd wirken kann, einverstanden. Aber dass sie zu Strafbefreiung führen kann, finde ich stossend. Wie User Test schon schrieb, kann sich dann ja jeder darauf berufen, wenn er oder sie nicht ganz offensichtlich absichtlich gehandelt hat.
 
In der Schweiz ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht. Es sei denn, das Gesetz bestimmt es ausdrücklich anders. Das ist bei der Vorteilsgewährung nicht der Fall, darum wirkt die vom Gericht festgestellte Fahrlässigkeit nicht strafmildernd, sondern strafbefreiend.

Ob Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vorliegt, ist nicht immer leicht festzustellen. Meiner Meinung nach besteht hier aber schon aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit ein grosses öffentliches Interesse, diese Frage möglichst höchstrichterlich klären zu lassen. Die Staatsanwaltschaft sollte daher Berufung anmelden.

Die Staatsanwältin wird nun Aufwand und zu erwartender Ertrag einer möglichen Berufung aus ihrer Sicht gegeneinander abwägen. Das auch vor dem Hintergrund, dass ein rechtskräftiger Schuldspruch gegen die beiden Angeklagten weitere Verfahren gegen die Beschenkten wegen Vorteilsannahme nach sich ziehen würde. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Staatsanwaltschaft darauf wirklich scharf ist. In 10 Tagen wissen wir mehr.
 
Seit der Jahrtausendwende ist das Thema Compliance in aller Munde sowohl im Geschäftsleben als auch in der Politik. Daher stosst mich folgende Aussage der Verteidigung: "Der Verteidiger forderte Freisprüche. Er sprach im Zusammenhang mit der Anklage von einem «perversen Produkt des heutigen Zeitgeistes» und des «Gutmenschentums»." So ist Compliance nicht gemeint.

Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass die Angeklagten - wie im Artikel beschrieben - aus Tradition an dem Verfahren festgehalten haben. Aber ein Festhalten an einem Verfahren, von Unkenntnis kann man nicht ausgehen, ist eine aktive Entscheidung und somit nicht fahrlässig.

Quelle: Watson Artikel s.o.

Frage an Weisshorn: Wie sieht es mit Vorteilsannahme und Fahrlässigkeit im Schweizer Recht aus?
 
Weisshorn schrieb:
In der Schweiz ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht. Es sei denn, das Gesetz bestimmt es ausdrücklich anders. Das ist bei der Vorteilsgewährung nicht der Fall, darum wirkt die vom Gericht festgestellte Fahrlässigkeit nicht strafmildernd, sondern strafbefreiend.
Das ist nur der halbe Satz:
Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht. Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.
Artikel 12 Schweizerisches Strafgesetzbuch
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de
 
Auch wenn ich den beiden den Freispruch wegen dem unsägl Whistle Blower eigentlich gönne: das diese Profis über all die Jahre nicht bloss fahrlässig gehandelt haben können, sagt uns doch schon der gesunde Menschenverstand. Der GR Ersatz Kadi wollte das unangenehme Thema IMHO einfach rasch und def vom Tisch haben. Spätestens Lausanne wird das dann anderst entscheiden.
 
švi-nigel schrieb:
Der GR Ersatz Kadi wollte das unangenehme Thema IMHO einfach rasch und def vom Tisch haben. Spätestens Lausanne wird das dann anderst entscheiden.
Kann esnicht aus sein, dass er die letzten Jahre gerne in ALH Ski gefahren ist? ;-)
 
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