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snowflat schrieb:Aus dem persönlichen Umfeld nehme ich auch immer mehr wahr, dass mehr Urlaub in Deutschland gemacht wird. Als Gründe werden die Preissteigerungen genannt,
Tyrolens schrieb:Und wenn dein Recht auf Aufenthalt in den Bergen zb dem Recht des Einheimischen auf eine intakte Umwelt entgegen steht?
Oder grundsätzlich gefragt: Haben die Einheimischen weniger Rechte oder sind sie vielleicht sogar Menschen zweiter Klasse.
Abgesehen davon ist dieses Recht auf einen Aufenthalt in den Bergen eher eines, das auf sehr wackeligen Beinen steht.
Ich denke aber, dass du ohnehin "Recht" eher in einem rhetorischen Sinn meinst, also eher als moralischen Anspruch.
Aber keine Ahnung, ob man sowas hier diskutieren soll, weil das sehr philosophisch ist. Aus juristischer Sicht lässt sich die Frage relativ rasch beantworten. Da sind die Nutzungsmöglichkeiten der Berge nämlich sehr wohl eingeschränkt und wenn da jeder Grundeigentümer oder sonst berechtigte hart durchziehen würde ...
Zum Vorschlag an sich: Wenn ich die Seilbahn ausbaue, muss ich auch die Parkplätze ausbauen, dann die Straßen und und und. Ich stelle nicht in Abrede, dass es gar nicht so wenige Menschen gibt, denen das gefallen würde. Dem gegenüber stehen aber jede Menge Menschen, die strikt dagegen sind. Und nun?
Es gibt schon einen Unterschied ob man ein Wegerecht einräumen muss, es ist natürlich nicht möglich etablierte Wege einfach abzusperren, oder man einfach nur verhindern will dass Wanderer kreuz und querfeldein herumlaufen und alles kaputttrampeln. Mitten über eine Privatwiese oder Grundstück zu laufen um vielleicht ein paar Meter Abkürzung zu haben ist sicherlich nicht in Ordnung und darf auch unterbunden werden.Kreon100 schrieb:Es gibt das Grundrecht des freien Betretungsrecht von Wald und Flur. Jede Bergwiese, jeder Wald gehört irgendjemand. Und immer wieder meinen solche Grundeigentümer, sie könnten das einfach zu sperren, wie im Ort jemand sein Gartentürchen zum Vorgarten schließen kann.
Seilbahnjunkie schrieb:Wo ist denn dieses Grundrecht geregelt, also worauf kann man sich da berufen?
In einigen Bundesländern gibt es für den Bereich des alpinen Ödlands eigene „historische“ „Wegefreiheitsgesetze“, in manchen Bundeländern wie in Vorarlberg (Straßengesetz) oder Oberösterreich (Tourismusgesetz) wird die Thematik der „freien Betretbarkeit“ in völlig anderen Gesetzen behandelt.
Wieder in anderen Bundesländern gibt es keine explizite Regelung zur Wegefreiheit:
"Für den Wald ist das Österreichische Forstgesetz maßgebend, ein Bundesgesetz. Dessen § 33 (1) sichert jedem die freie Betretbarkeit des Waldes samt aller Wege und Forststraßen zu – etwa zum Wandern, Skitourengehen, Klettern oder Schneeschuhwandern. Wichtig ist die Betonung auf „Betretbarkeit“ – für alle Bewegungsformen, die als „Fahren“ zu werten sind, gilt die Wegefreiheit nicht. Damit auch nicht für das Mountainbiken auf Forststraßen und Waldwegen. Dieses ist wie auch das Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundeigentümers bzw. Wegehalters zulässig.
Das Betreten von Jungwald unter einer Höhe von 3m ist generell tabu!"
Werna76 schrieb:"Für den Wald ist das Österreichische Forstgesetz maßgebend, ein Bundesgesetz. Dessen § 33 (1) sichert jedem die freie Betretbarkeit des Waldes samt aller Wege und Forststraßen zu – etwa zum Wandern, Skitourengehen, Klettern oder Schneeschuhwandern. Wichtig ist die Betonung auf „Betretbarkeit“ – für alle Bewegungsformen, die als „Fahren“ zu werten sind, gilt die Wegefreiheit nicht. Damit auch nicht für das Mountainbiken auf Forststraßen und Waldwegen. Dieses ist wie auch das Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundeigentümers bzw. Wegehalters zulässig.
Das Betreten von Jungwald unter einer Höhe von 3m ist generell tabu!"
In Kärnten und der Steiermark ist vorgesehen, dass die Wegefreiheit im Interesse der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderer eingeschränkt werden darf. Damit kann hier die jeweilige Bezirkshauptmannschaft beispielsweise lawinengefährdete Hänge, Gebiete mit erhöhter Steinschlaggefahr oder mit Gletscherspalten sperren. In Salzburg sind Lawinenwarntafeln hingegen bloß Hinweise. In der Steiermark und in Kärnten sind die Wegefreiheit beschränkende Anordnungen im Interesse der Jagdberechtigten bzw. der Alpenwirtschaft möglich, in Salzburg nur zur unerlässlichen Hintanhaltung von Gefahren bei Treibjagden.
Für Bayern:Seilbahnjunkie schrieb:Wo ist denn dieses Grundrecht geregelt, also worauf kann man sich da berufen?
Spezialwidde schrieb:Es gibt schon einen Unterschied ob man ein Wegerecht einräumen muss, es ist natürlich nicht möglich etablierte Wege einfach abzusperren, oder man einfach nur verhindern will dass Wanderer kreuz und querfeldein herumlaufen und alles kaputttrampeln. Mitten über eine Privatwiese oder Grundstück zu laufen um vielleicht ein paar Meter Abkürzung zu haben ist sicherlich nicht in Ordnung und darf auch unterbunden werden.Kreon100 schrieb:Es gibt das Grundrecht des freien Betretungsrecht von Wald und Flur. Jede Bergwiese, jeder Wald gehört irgendjemand. Und immer wieder meinen solche Grundeigentümer, sie könnten das einfach zu sperren, wie im Ort jemand sein Gartentürchen zum Vorgarten schließen kann.
Die Gemeinde Wolkenstein in Gröden geht entschieden gegen sogenanntes Wildcampen vor. Ab sofort ist es verboten, auf Parkplätzen oder am Straßenrand im geparkten Auto zu übernachten. Die neue Regelung ist in Südtirol bislang einzigartig und wurde mit juristischer Unterstützung ausgearbeitet, um rechtlicher Anfechtung standzuhalten, erklärt Ernest Cuccarollo, Anwalt und Gemeindereferent in Wolkenstein.
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/in-jedem-loch-s%C3%BCdtirol-b%C3%BCrgermeister-toben-%C3%BCber-unfl%C3%A4tige-camping-urlauber/ar-AA1I28Zw?ocid=Peregrine&apiversion=v2&noservercache=1&domshim=1&renderwebcomponents=1&wcseo=1&batchservertelemetry=1&noservertelemetry=1Doch damit ist offenbar immer noch nicht genug. Mittermair schimpft, es werde weiterhin „in jedem Loch campiert, das wir nicht absperren.“ Zuständig fühle sich keiner. Ohne eine gesetzliche Grundlage fehle den Gemeinden der Hebel. Die Gemeinden wurden auch schon in Bozen vorstellig, doch man fühle sich „ziemlich machtlos“. „Dringend“, so Oberstaller, müsse sich etwas tun. Der aktuelle Zustand sei „eine Katastrophe“.
https://www.stol.it/artikel/politik/suedtirols-paesse-werden-zur-muellhalde-der-protest-der-buergermeisterSüdtirols Pässe werden zur Müllhalde: Der Protest der Bürgermeister
https://www.stol.it/artikel/chronik/wohnmobil-wahnsinn-im-pustertal-in-jedem-loch-wird-campiertWildes Campieren ist für viele Gemeinden unseres Tales ein Riesenproblem – schon seit vielen Jahren. Besonders dramatisch ist die Lage im Oberpustertal. Hier verlangen die Gemeinden endlich neue Gesetze.
https://www.focus.de/reisen/haben-wir-noch-nie-gesehen-alpinisten-voellig-entsetzt-ueber-ruecksichtslosen-touristen_f91a459e-360c-4148-8a1b-928d72872afe.htmlMarmolata-Gletscher
„Haben wir noch nie gesehen": Alpinisten völlig entsetzt über rücksichtslosen Touristen
Ein Tourist ist mit einem elektrischen Einrad auf 3000 Metern durch die Dolomiten gefahren, hat dabei Wanderer gefährdet und die Abfahrt gefilmt. Alpinisten sind entsetzt.
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