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Overtourism in den Dolomiten

Aus dem persönlichen Umfeld nehme ich auch immer mehr wahr, dass mehr Urlaub in Deutschland gemacht wird. Als Gründe werden die Preissteigerungen genannt, aber auch das Thema Verkehr (steht ja mit der Luegbrücke ein Beispiel im Artikel). Wobei man das mit dem Verkehr ja selber in der Hand hat, Stichwort "antizyklische An- und Abreise".
 
snowflat schrieb:
Aus dem persönlichen Umfeld nehme ich auch immer mehr wahr, dass mehr Urlaub in Deutschland gemacht wird. Als Gründe werden die Preissteigerungen genannt,

Hier finde ich wiederum, dass es in den deutschen Touristen-Hotspots teurer als in Südtirol bzw. noch weiter südlich ist.
 
Da geht es um nicht mal abschließende Zahlen. Also abwarten.

Österreich/Tirol hat dazu eine schöne Plattform mit guter Übersichtlichkeit. Sieht für uns nicht so übel aus und Schwankungen gibt es immer.

https://www.fact.tirol/statistik/laufende-saison/


Der Juni war heuer sehr stark und kann ev. für die Delle im August verantwortlich sein.
Der Juni war auch in Südtirol sehr stark: "Im Juni 2025 werden laut Landesinstitut für Statistik (ASTAT) 901.868 Ankünfte (+11,1 % gegenüber demselben Monat des Vorjahres) und 3.485.774 Übernachtungen (+12,2 %) verzeichnet."
 
Tyrolens schrieb:
Und wenn dein Recht auf Aufenthalt in den Bergen zb dem Recht des Einheimischen auf eine intakte Umwelt entgegen steht?
Oder grundsätzlich gefragt: Haben die Einheimischen weniger Rechte oder sind sie vielleicht sogar Menschen zweiter Klasse.
Abgesehen davon ist dieses Recht auf einen Aufenthalt in den Bergen eher eines, das auf sehr wackeligen Beinen steht.

Ich denke aber, dass du ohnehin "Recht" eher in einem rhetorischen Sinn meinst, also eher als moralischen Anspruch.

Aber keine Ahnung, ob man sowas hier diskutieren soll, weil das sehr philosophisch ist. Aus juristischer Sicht lässt sich die Frage relativ rasch beantworten. Da sind die Nutzungsmöglichkeiten der Berge nämlich sehr wohl eingeschränkt und wenn da jeder Grundeigentümer oder sonst berechtigte hart durchziehen würde ...

Zum Vorschlag an sich: Wenn ich die Seilbahn ausbaue, muss ich auch die Parkplätze ausbauen, dann die Straßen und und und. Ich stelle nicht in Abrede, dass es gar nicht so wenige Menschen gibt, denen das gefallen würde. Dem gegenüber stehen aber jede Menge Menschen, die strikt dagegen sind. Und nun?

Also dann will ich hierzu auch noch Mal Stellung nehmen und zitiere dem Beitrag von Tyrolens nur Mal beispielhaft.

Es gibt das Grundrecht des freien Betretungsrecht von Wald und Flur. Jede Bergwiese, jeder Wald gehört irgendjemand. Und immer wieder meinen solche Grundeigentümer, sie könnten das einfach zu sperren, wie im Ort jemand sein Gartentürchen zum Vorgarten schließen kann. Das ist falsch, denn der Unterschied ist leicht zu fassen, wenn man sich nicht blind stellt. Dann könnte man Wandern nämlich insgesamt vergessen, weil dann immer irgendjemand ein Fleckchen Wiese gehört und irgendwo einen Zaun zieht.

In Bayern achtet der Staat drauf, dass z.B. Seegrundstücke weiterhin einen ordentlichen Weg um den See offen lassen. In Mecklenburg Vorpommern sind mir hingegen einige Ortschaften, also Gehöfte aufgefallen, wo einfach ein Zaun um die Häuser gezogen wird und eigenhändig ein "Durchgang verboten Schild" aufgehangen wird. In Potsdam schießen die Gated communities wie Pilze aus dem Boden, oft muss man deswegen beim Wandern weite Umwege auf sich nehmen. Alle diese Leute meinen, sie hätten bei sich in der Nachbarschaft irgendwelche exklusiven Rechte, meist noch qua Geburt oder zumindest als einheimischer irgendwelche Privilegien. Furchtbar engstirnig und rechtsirrig noch dazu.
 
Kreon100 schrieb:
Es gibt das Grundrecht des freien Betretungsrecht von Wald und Flur. Jede Bergwiese, jeder Wald gehört irgendjemand. Und immer wieder meinen solche Grundeigentümer, sie könnten das einfach zu sperren, wie im Ort jemand sein Gartentürchen zum Vorgarten schließen kann.
Es gibt schon einen Unterschied ob man ein Wegerecht einräumen muss, es ist natürlich nicht möglich etablierte Wege einfach abzusperren, oder man einfach nur verhindern will dass Wanderer kreuz und querfeldein herumlaufen und alles kaputttrampeln. Mitten über eine Privatwiese oder Grundstück zu laufen um vielleicht ein paar Meter Abkürzung zu haben ist sicherlich nicht in Ordnung und darf auch unterbunden werden.
 
Seilbahnjunkie schrieb:
Wo ist denn dieses Grundrecht geregelt, also worauf kann man sich da berufen?

Das frage ich mich auch.
Würde aber keine große Rolle spielen, weil die meisten Grundrechte unter Vorbehalt stehen, zb der Art 2 GG, auf den man sich hier gerne bezieht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.
 
In Österreich ist das definitv nicht so einfach wie Kreon es darstellt. Aufgrund der enormen Größe unseres Landes muss es natürlich in jedem Bundesland eine eigene Regelung geben. :roll:
Weiters gibt es die Differenzierung oberhalb/unterhalb der Baumgrenze.

In einigen Bundesländern gibt es für den Bereich des alpinen Ödlands eigene „historische“ „Wegefreiheitsgesetze“, in manchen Bundeländern wie in Vorarlberg (Straßengesetz) oder Oberösterreich (Tourismusgesetz) wird die Thematik der „freien Betretbarkeit“ in völlig anderen Gesetzen behandelt.
Wieder in anderen Bundesländern gibt es keine explizite Regelung zur Wegefreiheit:
"Für den Wald ist das Österreichische Forstgesetz maßgebend, ein Bundesgesetz. Dessen § 33 (1) sichert jedem die freie Betretbarkeit des Waldes samt aller Wege und Forststraßen zu – etwa zum Wandern, Skitourengehen, Klettern oder Schneeschuhwandern. Wichtig ist die Betonung auf „Betretbarkeit“ – für alle Bewegungsformen, die als „Fahren“ zu werten sind, gilt die Wegefreiheit nicht. Damit auch nicht für das Mountainbiken auf Forststraßen und Waldwegen. Dieses ist wie auch das Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundeigentümers bzw. Wegehalters zulässig.
Das Betreten von Jungwald unter einer Höhe von 3m ist generell tabu!"

https://www.alpenverein.at/portal/natur-umwelt/respektamberg/gesetzliche_regelungen.php
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/x_Archiv-bis-2014/Beitrag_Seifert_EUropaInfo_082011.pdf
 
Werna76 schrieb:
"Für den Wald ist das Österreichische Forstgesetz maßgebend, ein Bundesgesetz. Dessen § 33 (1) sichert jedem die freie Betretbarkeit des Waldes samt aller Wege und Forststraßen zu – etwa zum Wandern, Skitourengehen, Klettern oder Schneeschuhwandern. Wichtig ist die Betonung auf „Betretbarkeit“ – für alle Bewegungsformen, die als „Fahren“ zu werten sind, gilt die Wegefreiheit nicht. Damit auch nicht für das Mountainbiken auf Forststraßen und Waldwegen. Dieses ist wie auch das Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundeigentümers bzw. Wegehalters zulässig.
Das Betreten von Jungwald unter einer Höhe von 3m ist generell tabu!"

Also darf ich mit Tourenski hochLAUFEN aber nicht runterFAHREN? :biggrin: :D :mrgreen:
 
:lach:
Sagt man in manchen Regionen in Deutschland nicht immer noch Skilaufen?

Auch dafür gibts in Österreich natürlich unterschiedliche Regelungen, wär ja auch zu einfach ansonsten:
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/x_Archiv-bis-2014/Auf-Schitour-mit-Recht-12.pdf

In Kärnten und der Steiermark ist vorgesehen, dass die Wegefreiheit im Interesse der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderer eingeschränkt werden darf. Damit kann hier die jeweilige Bezirkshauptmannschaft beispielsweise lawinengefährdete Hänge, Gebiete mit erhöhter Steinschlaggefahr oder mit Gletscherspalten sperren. In Salzburg sind Lawinenwarntafeln hingegen bloß Hinweise. In der Steiermark und in Kärnten sind die Wegefreiheit beschränkende Anordnungen im Interesse der Jagdberechtigten bzw. der Alpenwirtschaft möglich, in Salzburg nur zur unerlässlichen Hintanhaltung von Gefahren bei Treibjagden.
 
Spezialwidde schrieb:
Kreon100 schrieb:
Es gibt das Grundrecht des freien Betretungsrecht von Wald und Flur. Jede Bergwiese, jeder Wald gehört irgendjemand. Und immer wieder meinen solche Grundeigentümer, sie könnten das einfach zu sperren, wie im Ort jemand sein Gartentürchen zum Vorgarten schließen kann.
Es gibt schon einen Unterschied ob man ein Wegerecht einräumen muss, es ist natürlich nicht möglich etablierte Wege einfach abzusperren, oder man einfach nur verhindern will dass Wanderer kreuz und querfeldein herumlaufen und alles kaputttrampeln. Mitten über eine Privatwiese oder Grundstück zu laufen um vielleicht ein paar Meter Abkürzung zu haben ist sicherlich nicht in Ordnung und darf auch unterbunden werden.

Das ist doch klar, ich bin ja kein Anarchist und rede auch nicht den Honks das Wort, die sich nicht an selbstverständliche Regeln halten, wie Bergwege nicht zu verlassen und keine Wiese platt zu trampeln. Gegen solche Leute muss dann eben Anzeige erstattet werden. Aber jetzt mal eben alle bestrafen und da eigenmächtig ein Drehkreuz anzubringen, geht nicht. Da kann man sich auch nicht auf hohes Personenaufkommen beziehen. Ich kann ja hier auch nicht in meiner Sackgasse ein Drehkreuz aufstellen, weil es mich nervt, dass da immer Leute zum Elbstrand runter laufen. Und wenn hier Hamburger Cruise Days sind oder Hafengeburtstag, dann ist da sicher mehr los als an der Seceda das ganze Jahr...
 
Von Rai:
Die Gemeinde Wolkenstein in Gröden geht entschieden gegen sogenanntes Wildcampen vor. Ab sofort ist es verboten, auf Parkplätzen oder am Straßenrand im geparkten Auto zu übernachten. Die neue Regelung ist in Südtirol bislang einzigartig und wurde mit juristischer Unterstützung ausgearbeitet, um rechtlicher Anfechtung standzuhalten, erklärt Ernest Cuccarollo, Anwalt und Gemeindereferent in Wolkenstein.

Dazu auch:
Doch damit ist offenbar immer noch nicht genug. Mittermair schimpft, es werde weiterhin „in jedem Loch campiert, das wir nicht absperren.“ Zuständig fühle sich keiner. Ohne eine gesetzliche Grundlage fehle den Gemeinden der Hebel. Die Gemeinden wurden auch schon in Bozen vorstellig, doch man fühle sich „ziemlich machtlos“. „Dringend“, so Oberstaller, müsse sich etwas tun. Der aktuelle Zustand sei „eine Katastrophe“.
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/in-jedem-loch-s%C3%BCdtirol-b%C3%BCrgermeister-toben-%C3%BCber-unfl%C3%A4tige-camping-urlauber/ar-AA1I28Zw?ocid=Peregrine&apiversion=v2&noservercache=1&domshim=1&renderwebcomponents=1&wcseo=1&batchservertelemetry=1&noservertelemetry=1

Die Interviews wurden eigentlich mit stol.it geführt, dort sind die aber hinter einer Bezahlschranke:
Südtirols Pässe werden zur Müllhalde: Der Protest der Bürgermeister
https://www.stol.it/artikel/politik/suedtirols-paesse-werden-zur-muellhalde-der-protest-der-buergermeister

Wildes Campieren ist für viele Gemeinden unseres Tales ein Riesenproblem – schon seit vielen Jahren. Besonders dramatisch ist die Lage im Oberpustertal. Hier verlangen die Gemeinden endlich neue Gesetze.
https://www.stol.it/artikel/chronik/wohnmobil-wahnsinn-im-pustertal-in-jedem-loch-wird-campiert
 
Passt hier auch ganz gut rein:
Marmolata-Gletscher
„Haben wir noch nie gesehen": Alpinisten völlig entsetzt über rücksichtslosen Touristen
Ein Tourist ist mit einem elektrischen Einrad auf 3000 Metern durch die Dolomiten gefahren, hat dabei Wanderer gefährdet und die Abfahrt gefilmt. Alpinisten sind entsetzt.
https://www.focus.de/reisen/haben-wir-noch-nie-gesehen-alpinisten-voellig-entsetzt-ueber-ruecksichtslosen-touristen_f91a459e-360c-4148-8a1b-928d72872afe.html
Schon ein ungewöhnliches Fortbewegungsmittel für so einen Bergwanderweg, aber wirklich gefährdet hat der Einradfahrer dort niemanden soweit man das auf dem Video sehen kann.
Eher wieder ein Clickbait Artikel...
 
Es soll hier im Forum auch einen ehem. User geben, der während der pandemiebedingten Schließung der Lifte 2020 ein elektrisches Einrad als Lift-Ersatz zum Skifahren nutzte. :wink:
 
So die endgültigen August-Zahlen sind jetzt auch da, Übernachtungen in Südtirol August:
2024: 6,032 Mio
2025: 6,137 Mio

Eigenartig, man findet gar keine reißerischen Artikel diesbezüglich. :roll:
 
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