Die Genauigkeit der Seilrillengrunddurchmesser ist von Bedeutung bei Doppelrilligen Antriebs+Gegenscheiben-Kombinationen (siehe auch Schnürpsannungen).
Rillenfutter werden vorort mit einer Art Abstechwerkzeug nachbearbeitet, dabei wird die Bahn mit reduzierter Geschwindigkeit bewegt. Die Messung erfolgt von Seilscheibenrand aus, da der Rillengrunddurchmesser nicht direkt gemessen werden kann (entsprechende Messgeräte exisitieren zwar, wären jedoch zu teuer und erforderlicher Platz ist nicht immer vorhanden).
Bei Pendelbahnen und Standseilbahnen werden Umlenkscheiben für die Zugseilwegerfassungen der Kopierwerke eingesetzt; eine Nachbearbeitung der Rillenfutter verändert die Impulsgewichtung für die Zähler (z.B. in [mm/Impuls]) und dementsprechend erfolgen auch Korrekturen.
Die Geschichte mit den unterschiedlichen Winkelgeschwindigkeiten scheint unlogisch, ist jedoch einfach erklärbar:
Stahlseile sind elastisch, demzufolge ist deren Masse pro Längeneinheit (in [kg/m]) vom Seilzug abhängig.
Bei der Seilscheibe in der Talstation ist das Seil etwas schwerer pro Meter als bei der Seilscheibe in der Bergstation. Da jedoch die Masse des Seils sich nirgends aufstauen kann, muss die Seilscheibe in der Bergstation etwas schneller drehen als die Seilscheibe in der Talstation (gilt auch bei theoretisch genau gleichem Wirkdurchmesser beider Seilscheiben).
Der Seilzug nimmt von der Talstation Richtung Bergstation infolge der Hangabtriebskomponente des Seileigengewichtes meist zu (d.h. würde man das Seil bei der Bergstation auftrennen, müsste man eine höhere Rückhaltekraft aufbringen als bei einem Auftrennen in der Talstation).
Habe noch den Quick Draw Express Unfallbericht näher angeschaut. Absolute unzumutbare Vorgehensweise und krasse Inkompetenz punkto Antriebs- und Steuerungstechnik. Erstaunlich, dass sowas in einem Juristerei-Land wie den USA überhaupt möglich ist.
Wiederhole nochmals, dass weder Leitner/Poma noch ABB in Frage gestellt werden, m.E. liegt offensichtlich die Verantwortung bei Electramic Associates (Drittlieferant der u.a. den Stromrichter in Betrieb nahm) sowie beim Betreiber der Bahn. Ob die Fa., die den DC-Motor revidierte zudem noch eine gewisse Mitverantwortung trägt, ist infolge der schwer mangelhaften Untersuchung aufgrund der vorliegenden Informationen nicht abklärbar.