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Pistengeher bekommen Platzverweis

Also das dieses Thema eine Diskussion auslöst war ma klar wie ´s Amen in der Kirch...
Heut stand in der Münchner AZ -- im Spitzing dürfen die Tourengeher entlang der Taubenstein Kabienenbahn zur Hütte aufsteigen, da hat man das ganze gut gelöst, man kommt sich nicht in die Quere, und so sollts sein. Die echten Tourengeher sind schon diejenigen die die unberührte Natur bevorzugen und von Pisten etc. nix sehn und hörn wollen die`` Tourengeher`` die ausschließlich auf Pisten fahrn können, weils sie keinen Schimmer vom Tiefschneefahrn haben oder Angst vor Lawinen haben -- das sind keine Tourengeher , und wer vernünftig iss, der macht das auch nicht unbedingt am Wochenende in bekanntlich stark frequentierten Schigebieten mit engen Pisten. Ich würde sagn, solche Leut dürfen nur auf breiten Pisten bei gutem Wetter und Sicht am Rande aufsteigen, bei Nebel - Schneefall, diffusen Sicht sowie Talabfahrten am Nachmittag sollt mas echt verbieten. Talabfahrten vormittags geht ja noch, da fahrn meist nur wenige ins Tal, vor allem wenn die Abfahrt im Schatten liegt.
Ich hab mal mit jemanden diskutiert warum das so in Mode gekommen iss, mit den Pisten-Aufsteigern -- wegen der Sicherheit sagte man mir. Die eigentliche Schitourenzeit iss ja bekanntlich im Frühjahr, und nicht im Hochwinter wenn erhöhte Lawinengefahr herrscht. Aber manche könnens halt net lassen, denen wünsch ich dann das sie mit superschnellen Carvern in die Quere kommen, dann löst sich das Problem von selber würd ich mal sagen. Oder wie letzten Sonntag, auf etwas eisigen Kunstschneepisten wenn die Snowboarder quer den Hang am Rande abrutschen, und die Geher ebenfalls am Rand hochsteigen ... mi wundert ja, daß net mehr passiert.

Das den Liftbetreibern da viel Geld entgeht , find ich nicht das Problem, der Aufsteiger fährt ja auch nur einmal die Piste runter, der Liftfahrer dagegen oft.Und querfahrende Snowboarder( Abrutscher) schaden der Piste mehr als ein Aufsteiger, die können zumindestens in der Regel schifahrn .
 
Genauso isses richtig, wie man s in Oberammergau etc. gemacht hat. Fußgänger haben auf Fahradwege nix zu suchen, Radfahrer nix auf Gehwegen und Pisten sind den Abwärtsfahrenden vorbehalten, Rodler und Berg-Aufsteiger haben eigene Wege. Und wo s sowas nicht gibt... dann muß ma halt woanders fahren bzw. z Fuß gehn.Man könnte auch einen Lift benutzen und dann oben weitergehn, so wies früher im Schigebiet Bichlalm / Kitzbühel war, eine Tourenkarte der für jeden der 3 Lifte für je 1 Auffahrt gültig war. Und dann konnt ma nach Fieberbrunn runterfahren, das iss doch n Genuss ...ich gebs zu, bin kein Tiefschneefahrer, aber sowas würd mich trotzdem reizen. Aber ne harte Kunstschneepiste und schnelle Carver bzw. Schi Rocker und Snowboarder entgegen zu gehn ... schön blöd müßt man sein. Oder ? -- da bin ich wieder mal der selben Meinung wie dieser SZ Bericht, die älteren sind vernünftiger und machen nicht jede Trendsportart mit. Vermute mal diese `` Sportart`` iss was für solche Extremtypen, -- normale machen sowas net.
 
Also die Tourengeher beschweren sich, dass sie ihr "verfassungsmäßiges Recht auf freie Betretung der Natur" nicht ausüben können.
Der Hammer an der Aussage ist nämlich, dass sie die NATUR-schneepiste benützen müssen, Kunstschneepisten sind für sie gesperrt. :stupid:
 
jack90 schrieb:
Also die Tourengeher beschweren sich, dass sie ihr "verfassungsmäßiges Recht auf freie Betretung der Natur" nicht ausüben können.
Der Hammer an der Aussage ist nämlich, dass sie die NATUR-schneepiste benützen müssen, Kunstschneepisten sind für sie gesperrt. :stupid:

Da müsste wohl ein Jurist helfen .. aber ich als ehemaliger Jurastudent kenne kein "verfassungsmäßiges Recht auf Natur" ... könnte höchstens mit Art.2,I GG: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." gedeckt werden und da spricht für mich die Verletzung der Rechte anderer in Form ihrer Gefährdung durch die nicht bestimmungsgemäße Benutzung dagegen.

Ergo m.E. Klage abgewiesen fertig aus!
 
albe schrieb:
Chense schrieb:
.. aber ich als ehemaliger Jurastudent kenne kein "verfassungsmäßiges Recht auf Natur"

und das bei Deinem Wohnort...

Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen."

Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 141(4), zuletzt geaendert 20. Februar 1998 (GVBl. S. 38)

Genau das kam mir grade auch ... ich war bei verfassungsmäßiges Recht, so auf das GG versteift, dass ich garnicht mehr an die Landesverf. gedacht habe ... Schande über mein Haupt.
 
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