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Pistenunfälle 2016/17

Muß man jetzt nicht ganz verstehen?

Wurde wie stationäre Schneekanone verwendet, ... hätte so gesichert sein müssen ....
Wäre sie laut Gericht rein mobil gewesen, hätte dann die Sicherung so ausgereicht?

Ob die Schneekanone mobil oder Stationär ist spielt doch keine Rolle, wenn man da gegen fällt kann man sterben, so oder so.
Gerichtsurteile muß man nicht verstehen. :roll:
 
Ram-Brand schrieb:
Muß man jetzt nicht ganz verstehen?

Wurde wie stationäre Schneekanone verwendet, ... hätte so gesichert sein müssen ....
Wäre sie laut Gericht rein mobil gewesen, hätte dann die Sicherung so ausgereicht?

Ob die Schneekanone mobil oder Stationär ist spielt doch keine Rolle, wenn man da gegen fällt kann man sterben, so oder so.
Gerichtsurteile muß man nicht verstehen. :roll:

V.a. nicht in dem Land in dem keiner schuld war am Tod von 155 Menschen.

Heute diverse sehr tendenziöse Berichte dazu gehört - Hat mich so aufgeregt, dass ich gerade an einem entsprechenden Text arbeite, der diversen großen Medien zugeht. Für mich handelt es sich hier um ein Urteil, welches nicht nur weitreichende Konsequenzen für alle Betreiber von Skipisten hat (muss man in Zukunft auch noch einen Haftungsausschluss unterschreiben? ;) ), sondern auch wieder einmal das Vertrauen in den Rechtsstaat schwerstens erschüttert.
 
.. irgendwann werden wirklich noch alle Bäume auf Skiabfahrten mit Matten abgesichert werden müssen, wenn das so weiter geht :-(
(und am besten gleich alle Bäume auf allen Wegen, denn 6-jährige Kinder können auch mit dem Rad einen Berg hinabfahren, und wenn das eine vom Skigebiet angebotene Mountainbike-Strecke war, wieso soll dann dieser "Pistenchef" weniger Schuld haben, wenn dort etwas passiert?)
 
Talabfahrer schrieb:
In der Onlineausgabe der TT vom 5.7.2017 gibt es noch eine etwas ausführlichere Darstellung der Argumente aus der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Kufstein:
Tod von Mädchen (6) vermeidbar: Pistenchef schuldig gesprochen
Auch wenn Ihr mich steinigt - ich halte die Ausführungen des Gerichts für überzeugend. Es geht ja auch nicht um die Frage, ob es richtig ist, daß mobile Schneekanonen laut irgendwelcher Leitfäden nicht abgesichert werden müssen, sondern darum, daß man sich jedenfalls in diesem Fall nicht hinter diesem Leitfaden verstecken kann. Immerhin halte ich es für bemerkenswert, daß selbst Hersteller empfehlen, die Dinger nach Gebrauch aus dem Weg zu räumen oder abzusichern.

Egal ob mobil oder stationär habe ich ohnehin anläßlich früherer Pistenunfälle mit Schneekanonen (die gibt es ja offenbar zuhauf) hier im Forum schon an anderer Stelle die Auffassung vertreten, daß nach meiner unmaßgeblichen Meinung solche Dinger auf den Pisten absolut nichts verloren haben, sondern ausschließlich am Rand aufgestellt gehören, wie dies z.B. in Zermatt geschieht. Natürlich kann man auch über den Rand der Piste hinausfliegen, aber auch dort sollten die Geräte gesichert sein (die im übrigen wohl um einiges härten und scharfkantiger sind als ein Baum).

Was die Strafe betrifft, kann man den lächerlich geringen Betrag ohnehin nur als symbolisch verstehen, der darauf aufmerksam machen soll, künftig etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Die zusammen mit der Berichterstattung erzeugte generalpräventive Wirkung hat hier deutlich mehr Gewicht als die Vergeltungswirkung. Jedenfalls nach deutschem Recht dürfte der Pistenchef damit auch nicht als vorbestraft gelten - dies ist erst ab 90 Tagessätzen der Fall; 90 Tagessätze ergäben bei 2.800 EUR einen Tagessatz von unter 31 EUR oder einen Monats(netto)verdienst von 930 EUR. Wie die Handhabung in Österreich ist, weiß ich allerdings nicht.
 
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