Hui, hier gehts ja schon wieder um tausend Sachen wie Prakgebühren und weiß nicht was...
Mal wieder was zum Thema.
Möglicherweise ist die zivilrechtliche Rechtslage in den verschiedenen Ländern ja verschieden (das ist mir doch schon immer wieder mal aufgefallen).
In Deutschland wären falsche Angaben wohl erstmal wettbewerbsrechtlich relevant. Dazu würden mit ziemlicher Sicherheit übrigens auch übertriebene Pistenkilometerangaben gehören.
Was den Einzelnen angeht: ich kenne zugegebenermaßen keinerlei Rechtssprechung zu dieser Thematik. Ich würde aber mal dazu tendieren anzunehmen, dass sich vertragliche Leistungen eines Bergbahnbetreibers in einem Schigebiet nach dem Vertragszweck keineswegs auf die Beförderung mit den Bahnen beschränken. Vielmehr möchte ich behaupten, dass auch Pistenbereitstellung, -sicherung und -pflege dazu gehören, zumindest insoweit, als dies üblicherweise von einem Schigebiet zu erwarten ist. Ich denke nicht, dass es sich um einen reinen Beförderungsvertrag handelt, sondern eher um einen typengemischten Vertrag sui generis. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Schigebiet einfach darauf verzichten kann, Pisten zu walzen, zu markieren, zu sichern und zu überwachen, ohne dass auf seiten des Skifahrers Ansprüche entstünden.
Ebenso würde ich mal annehmen, dass ein Anspruch auf Korrektheit der Auskünfte hinsichtlich des Pistenzustandes und der geöffnete Anlagen besteht.
Das wäre jetzt meine persönliche Meinung, wie gesagt, ich weiß nicht, ob es dazu RSpr gibt.