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Rettet die VR101!

The question would be if "historic" means a monument protection too or not. But the protection too will not allow any form of using the cableway in the future. Based at the technical justified refusal of the clamp by the european authority i don´t believe that the cableway could be classified as "save".
 
But since its the last one in Switzerland,would they or could they make an exception. :?:
 
vonroll101 schrieb:
But since its the last one in Switzerland
This is no argument for an authority that has to secure the safety of a system when the technical based facts are speaking against the VR - clamp too.
For example a sliding VR - clamp can be seen at Felix Gross´s video:



But i don´t know any reports that the gravity supported Giovanola clamp ever did the same so i think the Giovanola is the better and more safe clamp construction and this might be the reason why some Giovanola system based cableways got a short time licence prolongation.
 
The former Six Flags Magic Mountain Skyride was a Intamin ride with Giovanola grips,Accident when the grip slipped all the way down a incline.about 30 feet.Empty car at least.After that the ride was removed.I have heard of vr101 grips slipping if the jaws are worn or wear plates.Or if it wasnt put together correctly.Im not shure how the Geovanola clamps work,but the vr101s i do very well.
 
@ Petz: Ich habe durchaus gehört, dass die Aufsichtsbehörden kein Problem mit einer Renovation hätten. Die Anlage steht ja auch nicht unter Heimatschutz o.Ä. Das Seilbahninventar ist ja kein Schutzverzeichnis, sondern eher eine Schutzempfehlung. Das Problem liegt beim Betreiber, wenn der mitmachen würde, liefe der Lift schon lange wieder. Vermutlich wird sie aber abgerissen.
 
@Pilatus; ist insoferne für mich klar, daß eine Renovation vor Einstellung der Bahn theoretisch sicher möglich gewesen wäre auch weil sie offensichtlich in gutem technischen Zustand war.

Durch die Erwirkung des Abbruchbescheides ginge es jetzt aber nicht mehr um die Verlängerung einer bestehenden Betriebsbewilligung der Weissensteinbahn sondern um deren Neuausstellung und da verunmöglicht nun der Passus in den EU - Verordnungen das ne Niederhalteroba auch bei entgleistem Seil von den Klemmen passiert werden können muß eine neue Konzession weil dafür alle aktuell geltenden Vorgaben erfüllt sein müssten.

Und selbst wenn die Bahn jetzt unter Heimatschutz gestellt würde, wäre eine Ausnahme zur Erreichung einer Wiederinbetriebsetzung meiner Meinung nach unmöglich weil die Seilbahnrichtlinien dafür meiner Kenntnis nach keine Ausnahme vorsehen. Man könnte sie maximal als laufendes technisches Denkmal ohne Personenbeförderung betreiben weil dann nur die Voraussetzungen für eine Materialseilbahn erfüllt werden müssten.
Ich bin auch sicher das die Bahn zumindest zum größten Teil im Hochofen landet (paar Seilbahnfreaks werden vermutlich paar Teile kaufen) und sehe aufgrund der rechtlichen Lage ehrlich gestanden jede weitere Diskussion darüber als relativ sinnlos an...:ja:
 
Also ich müsste mich schwer irren, aber ich war eigentlich so informiert, dass man auch jetzt die Bahn noch reaktivieren könnte/dürfte/möchte. Aber die Besitzerin will unbedingt den Neubau und da die Bahn nicht unter Schutz steht, kann man kaum was machen. Es gibt gewisse Rechtsmittel, aber die scheinen nun so gut wie ausgeschöpft.
 
Könnte sein das die Schweiz da unterschiedliche Regelungen hat sprich das eine mit dem anderen juristisch nichts zu tun hat. Bei uns ist meines Wissens nach die Vorschreibung des Abbruches nämlich integrierter Bestandteil des Betriebsbewilligungsauflösungsbescheides.
 
Bei uns ist meines Wissens nach die Vorschreibung des Abbruches nämlich integrierter Bestandteil des Betriebsbewilligungsauflösungsbescheides.
Ist in der Schweiz ähnlich.
Jedoch die Pflicht zum Abbruch ist an den Auslauf der Konzession (nicht zu verwechseln mit der Betriebsbewilligung) gekoppelt.
 
Ein "automatischer" Abbruch bei Konzessionsablauf wäre bei uns auch von vornherein in erteilten Konzessionen festgelegt. Wenn aber der positive Abbruchbescheid bereits vorliegt bedeutete das bei uns meines Wissens nach auch gleichzeitig das Ende der Betriebsbewilligung.
 
Die Betriebsbewilligung ist schon weg seit die Bahn steht... ;)
 
Pilatus schrieb:
Die Betriebsbewilligung ist schon weg seit die Bahn steht... ;)
Wie bitte kann man denn ne Bahn betreiben die keine Betriebsbewilligung besitzt...:gruebel:...das musst Du mir bitte zumindest bissl ausführlicher erläutern...:!:
 
Konzession und Betriebsbewilligung sind nicht das selbe. Konzession ist mehr die grundsätzliche Erlaubnis, auf einer bestimmten Trasse eine Anlage zu betreiben. Da geht es mehr um Fragen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit etc.

Wie gesagt, die Vorschriften sind hier nicht das Problem. Das haben mir Leute versichert, die es wissen müssen. Den juristischen Kleinkram kann ich dir leider nicht liefern, wird aber wohl irgendwo im Internet zu finden sein.
 
Die Konzession ist bei uns die grundsätzliche gewerbe - und baurechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Bahn, wird normalerweise für Fristen über mehrere Jahrzehnte laufend erteilt und muß im Fall des Falles rechtzeitig verlängert werden; in diese ist meistens für den Fall der Nichtverlängerung bzw. Auslaufes auch ein dann automatisch in Kraft tretender Abbruchbescheid als Auflage integriert.
Die Betriebsbewilligung, die erst die konkrete Aufnahme des Bahnbetriebes nach erfolgter Abnahme ermöglicht, erteilt die Aufsichtsbehörde mit den entsprechenden Vorgaben (betreffend z. B. die wiederkehrenden Überprüfungen, besondere bahnspezifische Auflagen bez. Betrieb oder auch technischer Abläufe, etc.); deshalb wär es für mich unvorstellbar, daß ne Bahn ohne erteilte und aufrechte Betriebsbewilligung überhaupt laufen könnte.

Wenn nun vor Konzessionsablauf ein Abbruchbescheid für die VR101 auf Betreiben der Bahngesellschaft erwirkt und erteilt wurde, endet damit vorzeitig auch die Betriebsbewilligung und rechtlich würde nach erfolgtem Abbruch der VR dann auch die alte Konzession eingezogen weil erstens die darin integrierte Bedingung des Abbruchs erfüllt wurde und zweitens der Gegenstand der der Konzession zugrundeläge nicht mehr existiert.
Vermutlich ist der Abbruchbescheid sogar auch integrierter Bestandteil der Konzession der neuen Bahn, damit dann nicht theoretisch später beide Bahnen rumgammeln weil man sich dann eventuell aus finanziellen Gründen die Demontagekosten vorerst noch sparen könnte; sonst würden manche Bahnbetreiber die ne neue Bahn nicht auf gleicher Trasse bauen die alten Biester solange stehenlassen, bis entweder der konzessionelle Abbruchbescheid greift oder die Reste von selbst zusammenbrechen....
 
Die Salami- und Verzögerungstaktik der SWAG scheint aufzugehen. Schade, wirklich jammerschade, hier wurde eine einmalige Chance vertan, denn wegen einer 0815 EUB fährt niemand auf den Weissenstein. Schon gar nicht, wenn er weiterhin mit dem Auto hochfahren kann. Das geplante Fahrverbot ist nämlich alles andere als sicher, denn immerhin handelt es sich um eine Verbindungsstrasse und auch das Kurhaus wird wenig Intresse an einer Sperrung haben. Wenn man in ein paar Jahren auf einem riesigen Schuldenberg sitzt und die neue Bahn nicht amortisieren kann, darf dann einmal mehr der Steuerzahler die Zeche bezahlen.
 
GMD schrieb:
Das geplante Fahrverbot ist nämlich alles andere als sicher, denn immerhin handelt es sich um eine Verbindungsstrasse und auch das Kurhaus wird wenig Interesse an einer Sperrung haben.
Möglicherweise ist das Nutzungsrecht der Straße durch das Kurhaus und dessen Gäste auch schon ersessenes Recht wenn diese (zumindest nach österreichischem Recht) schon länger als 30 Jahre bestünde; dann kann sich die Bahngesellschaft eine Komplettsperrung sowieso in die Haare schmieren.

Ich denke auch, daß die Umsatzerwartungen der Gesellschaft die neue Seilbahn betreffend keinesfalls erfüllt werden und sich das Therma aufgrund Insolvenz in paar Jahren generell erledigt haben wird.
 
Nur zur Erinnerung: 13.5. hat letzte Fahrt 2. Teilstrecke der Schneekoppe Bahn. 1. Teilstrecke wird dann bis 2.9. im Betrieb. Also wer noch fahren will, sollte er sich beeilen.
 
Danke für die Erinnerung! Wie sieht es eigentlich mit der zu demontierenden alten Bahn aus? Es hat einmal geheissen, dass mit Teilen davon eine "neue", kurze Zubringerbahn von Pec zur neuen Gondelbahn-Talstation realisiert werden soll. Eine Art Museumsbahn also, die die alte Technik dokumentiert und würdigt, und für die Gäste der Schneekoppe eine zusätzliche Attraktion darstellen soll. Leider habe ich von dieser bestechenden Idee nichts mehr gehört. Wurde sie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, oder ist sie gar den Finanzen zum Opfer gefallen?

Was dafür gesichert scheint: Die Stützen der neuen Bahn werden nicht in der heute üblichen (meiner Meinung nach potthässlichen) Rohrkonstruktion erstellt, sondern in Fachwerkbauweise den alten VR101-Masten nachempfunden. :D
 
C. Gentil schrieb:
Danke für die Erinnerung! Wie sieht es eigentlich mit der zu demontierenden alten Bahn aus? Es hat einmal geheissen, dass mit Teilen davon eine "neue", kurze Zubringerbahn von Pec zur neuen Gondelbahn-Talstation realisiert werden soll. Eine Art Museumsbahn also, die die alte Technik dokumentiert und würdigt, und für die Gäste der Schneekoppe eine zusätzliche Attraktion darstellen soll. Leider habe ich von dieser bestechenden Idee nichts mehr gehört. Wurde sie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, oder ist sie gar den Finanzen zum Opfer gefallen?
Das ist bisher vollig unbekannt, jetzt ist für die Gesselschaft Priorität natürlich Bau der neuen Bahn. Sicher ist nur das, dass Talstation in Pec mit altes Technik erhalten bleibt. Strecke der neue Bahn ist nämlich unten um ca. 200 m verlängert, neue Talstation befindet sich niedriger. Dazu sollten ein paar Stützen erhalten bleiben (ist aber bisher nicht bekannt wie diese verwendet werden) und hoffentlich auch einen Antriebsblock. Und Sessel natürlich, viele nimmt Komáří Vížka (+verschiede Ersatzteile dazu).

C. Gentil schrieb:
Was dafür gesichert scheint: Die Stützen der neuen Bahn werden nicht in der heute üblichen (meiner Meinung nach potthässlichen) Rohrkonstruktion erstellt, sondern in Fachwerkbauweise den alten VR101-Masten nachempfunden. :D
Nein, das stimmt nicht (es steht zwar im Leitner Presse-Bericht, stimmt aber nicht). Auf der 1. Teilstrecke werden klassische Leitner Rohrstützen, auf der 2. Teilstrecke dann Dreifußstützen (Fundamenten müssen nämlich exakt auf der alten Orten stehen, wegen Grünen), also wahrscheinlich etwas wie bei Expo 2000 Hannover.

Ich habe komplette Fahrt auf Schneekoppe und zurück gedreht:

1. Teilstrecke, Bergfahrt

2. Teilstrecke, Bergfahrt

2. Teilstrecke, Talfahrt

1. Teilstrecke, Talfahrt
 
Radim schrieb:
C. Gentil schrieb:
Was dafür gesichert scheint: Die Stützen der neuen Bahn werden nicht in der heute üblichen (meiner Meinung nach potthässlichen) Rohrkonstruktion erstellt, sondern in Fachwerkbauweise den alten VR101-Masten nachempfunden. :D
Nein, das stimmt nicht (es steht zwar im Leitner Presse-Bericht, stimmt aber nicht). Auf der 1. Teilstrecke werden klassische Leitner Rohrstützen, auf der 2. Teilstrecke dann Dreifußstützen (Fundamenten müssen nämlich exakt auf der alten Orten stehen, wegen Grünen), also wahrscheinlich etwas wie bei Expo 2000 Hannover.
Was, doch diese hässlichen Rohrstützen? Das darf doch nicht wahr sein!!! In dieser einmaligen Landschaft! :flop: :nichtzufassen: :abgelehnt:
 
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