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Saisonkarte - aber welche?

jens.f schrieb:
Hier fällt mir spontan nur AlpenPlus ein (5 Tager innerhalb der Saison innerhalb der Alpenplus gebiete)
https://www.alpenplus.com/alpen-plus/alpen-plus-skipasspreise-uebersicht/5-tage-aus-der-saison/

Interessant. Das wusste ich nicht. Leider nur sinnvoll wenn man mit dem eigenen Auto anreist und nicht das BRB Kombiticket nutzt, wo man auch nur 55 € zahlt.

Die "x in y Tage" z.b. 5 aus 7 Tickets werden schon in vielen Skigebieten angeboten z.b. Ötztal oder Saalbach. Die find ich eigentlich gar nicht schlecht, vorallem im Kombination mit günstigem Vorsaison Tarif & Frühbucherrabatt/Dynamic Pricing.
So hätte ich es eigentlich fast letztes Jahr in Sölden gemacht.

Dauerkarten, die man am Stück nutzen muss und über 3 Tage hinaus gehen finde ich uninteressant. Irgendwann brauch man auch ne Pause.

turms schrieb:
Ob es sich lohnt für 15 Tagen ca 750 Euro zu bezahlen statt 880 (glaube ich) für die Saisonkarte, weiß ich nicht.

Der Unterschied ist echt zu gering, dafür dass man Flexibiltät verliert und meistens an ein Skiverbund/Region gebunden ist.
 
du suchst eine Saisonkarte für ca 15 Tage.
Mit Saisonkarten (auch für 15 Tagen) hast du keine Flexibilität.
Entweder muss du in Tirol, oder in den Dolomiten, oder in einem Gebiet oder k.a.
 
Kitzbühel hat auch so was. Glaube, 10 Tage wahlweise auf die Saison verteilt.
Allerdings war das preislich nicht sonderlich attraktiv, insbesondere wenn man die Saisonkarte zum supervorverkaufspreis gekauft hat, die - im Vergleich mit Tageskarten - binnen 13 Tagen wieder reingefahren ist…
 
Bocky schrieb:
Die "x in y Tage" z.b. 5 aus 7 Tickets werden schon in vielen Skigebieten angeboten z.b. Ötztal oder Saalbach. Die find ich eigentlich gar nicht schlecht, vorallem im Kombination mit günstigem Vorsaison Tarif & Frühbucherrabatt/Dynamic Pricing.
So hätte ich es eigentlich fast letztes Jahr in Sölden gemacht.
Wobei man da mal nachrechnen sollte - oft sind die nicht viel günstiger als eine entsprechende Anzahl Tages- und Halbtageskarten.
So muss man sich ja bereits auf eine Anzahl von Skitagen festlegen - bei einem Tag weniger rechnet sich dass dann idR. schon nicht mehr.

Sprich: Wenn man eh nicht vor hat, jeden Tag zu fahren, würde ich fast Tageskarten empfehlen - dann kann man jeden tag dynamisch entscheiden, ob man fährt oder nicht..
Oder eben sowas wie in Arlberg die Golden Moments Karte, die dann wenigstens das Anstehen ersparrt.

P.S: Wenn Du Dich wenigstens auf ein Bundesland oder eine Region festlegen willst - dann erreichst Du mit z.B. der Tirol Snow Card oder dem Freizeitticket bei 15 Tagen bereits oft den Break-Even.

Z.b: TSC kostet aktuell 946 EUR.
Das Freizeitticket im Vorverkauf 635 EUR
Tagestickets kosten in den größeren Gebieten idr. schon über 60 EUR. Ischgl z.B: nimmt 67 EUR - da wäre der Break-Even bereits mit der TSC bei 15 Tagen erreicht...
Bei Freizeitticket ist Ischgl ja nur 3 Tage inkludiert, dafür rechnet es sich aber eher, wenn man Gebiete des Freizeittickets ansteuert - sind aber halt deutlich weniger als TSC.

Wenn Du also eh vorhast, 15 Tage+ zu fahren und Dich auf ein Bundesland festlegen magst, sind Tirol Snow Card oder die entsprechenden anderen Angebote durchaus eine Überlegung wert.
Vor allem macht es das Skifahren entspannter.
Beispiele:
Am An- oder Abreisetag nochmal für 1-2 Stunden Skifahren? Oder einfach nur Hochfahren und gemütlich Essen?
Bei unklarer Wetterlage auf Verdacht hochfahren?

Würde man bei solchen 15 Tages Tickets nie machen.
Wenn man aber eh eine Saisonkarte hat, ist das egal...

Aber Du musst Dich halt auf ein Bundesland oder eine Region festlegen.
Eine Alpen-Übergreifende Karte gibt es noch nicht.
Es gibt bereits einige Karten, die auch Gebiete in verschiedenen Ländern umfassen aber die sind dann relativ Lückenhaft
 
Als Schönwetter-Skifahrer und rein auf Tagesfahrten bezogen, würde ich wahrscheinlich eh nie 15 Tage pro Saison voll bekommen. Da müsste ich schon jede Woche fahren. Das ist mir zu stressig.
Das klappt vielleicht wenn man zusätzlich mindestens noch zwei verlängerte Wochenenden dort verbringt.
 
Bocky schrieb:
Als Schönwetter-Skifahrer und rein auf Tagesfahrten bezogen, würde ich wahrscheinlich eh nie 15 Tage pro Saison voll bekommen. Da müsste ich schon jede Woche fahren. Das ist mir zu stressig.
Das klappt vielleicht wenn man zusätzlich mindestens noch zwei verlängerte Wochenenden dort verbringt.

Darüber muss man sich halt von Anfang an klar sein...
Aber dann gibt es eine klare Antwort:
Wer Absehen kann, das er weniger als 15 Tage fährt und auch noch ein "schönwetter Fahrer" ist, also wo eben nicht von Anfang an klar ist, wieviel Tage wirklich gefahren werden, sind ganz klar normale Tageskarten (oder evtl. 2-Tage bei Wochenende) das beste Angebot (oder halt Pay-Per-Use Angebote wie Golden Moments)
Hier lohnen sich m.E. auch diese 4 in 7 o.ä. Tickets nicht, da das Wetter ja selten wirklich über mehrere Tage abschätzbar ist und die Ersparnis von einem 4 in 7 Tages zu 4 Tageskarten idR. relativ gering ist
 
Gibt es hier eigt. einen glücklichen Deutschen, der die Regio Card für den kommenden Winter erwerben konnte? Hab 10 Bergbahnunternehmen angerufen und nach der Karte gefragt. Außer absagen kam dabei nichts rum :roll:
 
Wollte sie auch aber hatte keine Chance- musste dann wieder die TIROL Snow Card zum normalen Tarif 1050 kaufen
 
Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, könnt ihr dagegen klagen (wegen Nichtgewährung des Einheimischenrabatts von 25% für die TSC bzw. Verweigerung des Verkaufs). Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei die Anwalts- und Gerichtskosten, und holt sie sich später vom Bergbahnunternehmen zurück.
 
Versteh ich da jetzt was falsch oder bekommt man die Karte (TRC) nicht nur mit Wohnsitz oder Beschäftigung in Österreich? Somit würde auch eine Klage wohl nichts bringen, da bei beiden usern "Deutschland" in der Bio steht?
 
be4ski schrieb:
Versteh ich da jetzt was falsch oder bekommt man die Karte (TRC) nicht nur mit Wohnsitz oder Beschäftigung in Österreich? Somit würde auch eine Klage wohl nichts bringen, da bei beiden usern "Deutschland" in der Bio steht?

Ja, ist halt eindeutig geregelt und steht so in alles in den AGBs.

"um Bezug der Tirol Regio Card sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung, welche nicht älter als 3 Monate sein darf), alle Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol unter Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung sowie Studenten der Universität Innsbruck und Studenten einer in Tirol ansässigen Hochschule oder Fachhochschule unter Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr/Semester berechtigt. Es besteht keinerlei Kontrahierungszwang."

Da kann man sich das telefonieren sparen, wenn man den o.g. Kriterien nicht gerecht wird.
 
Hallo,

ich kann da etwas Licht ins Dunkle bringen, hatte die Thematik auch schon.

Tirol Regio Card
Keine Chance diese als Deutscher ohne Wohnsitz in Tirol zu bekommen
Androhung mit Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum brachte keine Wirkung

Freizeit Ticket Tirol
Jahreskarte konnte auf Nachfrage bei den Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH gekauft werden
Wir hatten diese Karte drei Jahre in Folge, obwohl unser Wohnsitz München ist.
Ggf. Androhung mit Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum da innerhalb der EU die Einheimischen Rabatte off. verboten sind, folglich auf Saisonkarten die nur von Einheimischen erworben werden können
Viellie Liftbetreiber verweisen gerne darauf das Ihre Seilbahnen Transportmittel des öffentlichen Nahverkehres sind, die von der EU Regelung ausgeschlossen sind.

Gruß Ingo
 
Es gibt keine "Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum".

Der Ablauf, bspw. bei Verweigerung der Ausstellung der TRC, ist folgender:
-Kaufen versuchen auf dem üblichen Wege, am Besten mit Zeuge
-Bei Verweigerung diese protokollieren, inklusive Begründung (das ist relativ einfach, weil sie ja sogar auf ihrer Webseite die illegale Vertragsklausel schreiben)

Dann muss man während der Gültigkeit der Karte (die man nicht bekommen hat) die entsprechenden Leistungen manuell bezahlen (das kann auch eine andere Saisonkarte sein, falls diese günstiger ist, um die identischen Leistungen zu erhalten). Kosten und Zahlungen protokollieren.

Am Ende der Gültigkeit der Karte rechnet man die Gesamtkosten aus, die man bezahlt hat (für alles, wo man die TRC genutzt hätte, wenn man sie bekommen hätte). Über die Differenz zwischen diesen Kosten und den Kosten der TRC wird dann eine Rechnung an das Unternehmen geschickt, welches die Ausstellung der TRC verweigert hat, mit einer Frist von 14 Tagen zur Überweisung auf ein Bankkonto, Hinweis darauf, dass danach automatisch Verzug eintritt. Nicht vergessen als Begründung anzugeben, dass die Verweigerung rechtswidrig war.

Sollte die Zahlung nach 14 Tagen nicht eingetroffen sein, Einreichung Mahnklage beim örtlich zuständigen Bezirksgericht mit diesem Formular: https://www.help.gv.at/at.gv.brz.linkaufloesung/help/applikation-flow?execution=e2s1 (bis hierhin braucht man streng genommen keinen Anwalt)

Das Unternehmen wird dann vom Gericht informiert, dass eine Mahnklage eingereicht wurde. Sollte es nicht bezahlen, kommt es zum Gerichtsprozess (normalerweise muss man nicht persönlich anwesend sein, wenn man einen Anwalt hat).
Anschließend geht es nach Schema F, Urteil abwarten, wenn es die illegalen Machenschaften stützt immer weiter in den Instanzen hochziehen, bis das entsprechend zuständige Gericht den EuGH wegen Klärung der europäischen Rechtslage anruft. Spätestens der EuGH legt dann fest, dass die Diskriminierung illegal war und in der Folge müssen alle Gerichte in Österreich dies umsetzen. An diesem Punkt erhält man dann die geforderte Summen, Verzugszinsen, Anwaltskosten, Auslagen und Gerichtskosten von dem Unternehmen erstattet.

+++

Die Behauptung, dass Seilbahnen in Skigebieten "öffentliche Verkehrsmittel" seien, lässt sich nicht aufrechterhalten: Einerseits wurde das durch die Bundesregierung selbst während der Lockdowns nicht so gesehen, andererseits sieht es ganz offensichtlich nichtmal die Tirol Regio Card vor: Auf der Tirol Regio Card-Webseite wird davon gesprochen, es bestehe kein Kontrahierungszwang. Allerdings besteht bei öffentlichen Verkehrsmitteln ein Kontrahierungszwang. Sprich, entweder sie können Personen mit Wohnsitz im Ausland diskriminieren (weil öffentliches Verkehrsmittel) oder die unterliegen nicht dem Kontrahierungszwang - beides gleichzeitig geht nicht.

Übrigens nutzt ein Geheimhalten von Diskriminierenden Abmachungen nichts: Man kann im Gerichtsprozess bspw. Angestellte der Seilbahnen vorladen, wo sie dann unter Wahrheitspflicht aussagen müssen, bspw. welche Vorteile Personen mit Wohnsitz in bestimmten Gegenden gewährt werden. Auch ein Irrtum in der Höhe bspw. des Einheimischenrabatts ist nicht schlimm, man kann dann einfach den Streitwert anpassen.

+++

Bei Einheimischenrabatten ist das ganze einfacher, weil man dort sofort nach Kauf die Rechnung schicken kann, da der Schaden sofort eintritt (weil man ja einen höheren Preis bezahlt hat für das identische Produkt).

Deshalb kann man übrigens auch nicht klagen, wenn man die Karte gar nicht versucht hat zu kaufen, dann hat man keinen Schaden und kann somit auch nicht die Zahlung einer Geldsumme verlangen.
 
Erstmal vielen Dank euch für die Infos!

Das Freizeitticket scheint ja deutlich einfacher erhältlich zu sein. Aber irgendwie sagt mir die Karte nicht so zu ... Arlberg ist ne Wucht, allerdings war ich hier bereits letztes Jahr. 3 Tage Ischgl sind cool, aber leider ist See nicht dabei. Hier müsste ich mir nen Tagespass kaufen, ebenso im Ötztal mit Sölden und Oetz. Ich möchte möglichst alle Gebiete einer Regio erkunden. Bei der Regio Card bräuchte ich lediglich noch ne Tageskarte für Ischgl.
Dann verbleibt noch der Innsbrucker Raum, wobei die Skigebiete mir nicht so zusagen. Zudem scheint es, dass die Gebiete relativ weit auseinander liegen und ich zwingend auf das Auto angewiesen bin (insbesondere für einen Gebietswechsel am gleichen Tag).
Ich werde es jetzt noch bei den verbleibenden Bergbahnen probieren, die Regio Card zu kaufen und falls das nicht möglich ist, wahrscheinlich kurzfristig entscheiden ...
Stand jetzt hat Vorarlberg mit 3 Täler Karte oder Montafoncard die Nase vorn. Die Anreise ist für mich einfacher und die Preise sind für die Leistungen auch absolut in Ordnung :D
 
j-d-s schrieb:
Am Ende der Gültigkeit der Karte rechnet man die Gesamtkosten aus, die man bezahlt hat (für alles, wo man die TRC genutzt hätte, wenn man sie bekommen hätte). Über die Differenz zwischen diesen Kosten und den Kosten der TRC wird dann eine Rechnung an das Unternehmen geschickt, welches die Ausstellung der TRC verweigert hat, mit einer Frist von 14 Tagen zur Überweisung auf ein Bankkonto, Hinweis darauf, dass danach automatisch Verzug eintritt. Nicht vergessen als Begründung anzugeben, dass die Verweigerung rechtswidrig war.
Was für eine gequirlte Scheisse!

Man kann das "Kind auch mit dem Bade ausschütten".

Ich würde niemanden Raten so eine hirnrissige Vorgehensweise zu praktizieren. Der Schuss geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach hinten los - weswegen es der Originalposter auch niemals gemacht hat!

Das einzige wo ich zustimmen würde ist der Umstand, dass sich die Seilbahnunternehmen immer die für sie vorteilhaften gesetzlichen Regelungen rauspicken. Sind die des öffentlichen Verkehrsmittel vorteilhaft (keine Rückgabe, wenn keine Leistung, schlechtes Wetter) besser dann die, ansonsten privates Vertragsrecht.

Da ist aber auch der Gesetzgeber / die Politik dran schuld und das folgt einer jahrzehntelang geübter Ideologie:
Verschiebe jegliche Verantwortung für alles auf den Endkunden / Bürger ab. Nennt sich Neoliberalismus.
Das zerstört langfristig alles! Rente, Gesundheitsversorgung, Energieversorgung, Verkehr...
 
Wenn du mir darlegst, wie man ansonsten rechtlich dagegen vorgehen kann, nur zu.

Die Rechtslage an sich ist klar, allfällige österreichische Gesetze die sowas erlauben sind ungültig, weil europäisches Recht, welches eben Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes im EU-Ausland verbietet, höherrangig ist. An diesen Anwendungsvorrang sind auch die österreichischen Gerichte gebunden.
Bereits die Vereinbarkeit mit österreichischem Recht ist aber höchst fraglich, weil ja bspw. behauptet wird, es bestehe kein Kontrahierungszwang, aber man sei dennoch Öffentliches Verkehrsmittel, was sich eben gegenseitig ausschließt, denn für Öffentliche Verkehrsmittel gilt die Transport- und Tarifpflicht.

Man muss so wie ich es geschrieben habe vorgehen, weil eine abstrakte Normenkontrollklage durch Privatpersonen in den meisten Fällen (insbesondere in solchen wie hier, wo man ja nicht von der österreichischen Regierung an sich diskriminiert wird, sondern von Privatunternehmen, die eben Gesetze missachten) gar nicht vorgesehen ist. Man kann auch als Privatperson gar nicht selbst direkt vor den EuGH gehen, sondern muss den Weg über die nationalen Gerichte beschreiten (das nennt man konkrete Normenkontrolle, wo nationale Gerichte den EuGH quasi um Auslegung des europäischen Rechts bitten).

Übrigens würde ich im vorliegenden Fall die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise groß einschätzen, dass spätestens nach Einreichung der Mahnklage das Seilbahnunternehmen den geforderten Betrag zahlt. Denn der wird ja im Vergleich zu dem, was das Seilbahnunternehmen zahlen müsste an Verfahrenskosten, wenn sie es vorhersehbarerweise verlieren nachdem sie durch alle Instanzen gegangen sind, eher gering sein. Auch wird an dem Punkt sicher nicht mehr der "Kundenservice-Mitarbeiter" die Frage entscheiden, sondern eher der Geschäftsführer, und der wägt dann ab, ob er lieber ein paar hundert Euro an den Kläger zahlt und so das Prozesskostenrisiko ausschließt (und zudem verhindert, dass ein rechtskräftiges Gerichtsurteil erfolgt), oder ob es wirklich riskiert. Als Privatperson hat man bis zu diesem Punkt keine nennenswerten Kosten, danach braucht man eine Rechtsschutzversicherung.

Vor allem muss man bedenken, dass den Seilbahnunternehmen keine großen Verluste drohen, denn man muss zwar Tirol Regio Card und Tirol Snow Card an alle Personen mit EU-Wohnsitz zu denselben Preisen verkaufen wie an Einheimische - aber man muss die Karten an sich nicht bewerben und die Preise könnte man ja in den AGB reinschreiben (bspw. als "reduzierter Preis", den zwar jeder kriegen kann, aber danach fragen muss). Davon würden dann nur "Eingeweihte" wie die Leute hier im Forum profitieren, die breite Masse aber nicht, wenn es ihnen keiner sagt...
 
j-d-s schrieb:
Wenn du mir darlegst, wie man ansonsten rechtlich dagegen vorgehen kann, nur zu.

Die Rechtslage an sich ist klar, allfällige österreichische Gesetze die sowas erlauben sind ungültig, weil europäisches Recht, welches eben Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes im EU-Ausland verbietet, höherrangig ist. An diesen Anwendungsvorrang sind auch die österreichischen Gerichte gebunden.
Bereits die Vereinbarkeit mit österreichischem Recht ist aber höchst fraglich, weil ja bspw. behauptet wird, es bestehe kein Kontrahierungszwang, aber man sei dennoch Öffentliches Verkehrsmittel, was sich eben gegenseitig ausschließt, denn für Öffentliche Verkehrsmittel gilt die Transport- und Tarifpflicht.

Man muss so wie ich es geschrieben habe vorgehen, weil eine abstrakte Normenkontrollklage durch Privatpersonen in den meisten Fällen (insbesondere in solchen wie hier, wo man ja nicht von der österreichischen Regierung an sich diskriminiert wird, sondern von Privatunternehmen, die eben Gesetze missachten) gar nicht vorgesehen ist. Man kann auch als Privatperson gar nicht selbst direkt vor den EuGH gehen, sondern muss den Weg über die nationalen Gerichte beschreiten (das nennt man konkrete Normenkontrolle, wo nationale Gerichte den EuGH quasi um Auslegung des europäischen Rechts bitten).

Übrigens würde ich im vorliegenden Fall die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise groß einschätzen, dass spätestens nach Einreichung der Mahnklage das Seilbahnunternehmen den geforderten Betrag zahlt. Denn der wird ja im Vergleich zu dem, was das Seilbahnunternehmen zahlen müsste an Verfahrenskosten, wenn sie es vorhersehbarerweise verlieren nachdem sie durch alle Instanzen gegangen sind, eher gering sein. Auch wird an dem Punkt sicher nicht mehr der "Kundenservice-Mitarbeiter" die Frage entscheiden, sondern eher der Geschäftsführer, und der wägt dann ab, ob er lieber ein paar hundert Euro an den Kläger zahlt und so das Prozesskostenrisiko ausschließt (und zudem verhindert, dass ein rechtskräftiges Gerichtsurteil erfolgt), oder ob es wirklich riskiert. Als Privatperson hat man bis zu diesem Punkt keine nennenswerten Kosten, danach braucht man eine Rechtsschutzversicherung.

Vor allem muss man bedenken, dass den Seilbahnunternehmen keine großen Verluste drohen, denn man muss zwar Tirol Regio Card und Tirol Snow Card an alle Personen mit EU-Wohnsitz zu denselben Preisen verkaufen wie an Einheimische - aber man muss die Karten an sich nicht bewerben und die Preise könnte man ja in den AGB reinschreiben (bspw. als "reduzierter Preis", den zwar jeder kriegen kann, aber danach fragen muss). Davon würden dann nur "Eingeweihte" wie die Leute hier im Forum profitieren, die breite Masse aber nicht, wenn es ihnen keiner sagt...

Abgesehen davon, dass das kompletter Bullshit ist, meine Frage an dich: wieso machst du das dann nicht mal so oder kennst du wenigstens jemand, der gerade so vorgeht?

Querdenker, stimmts? ;)
 
j-d-s schrieb:
Übrigens würde ich im vorliegenden Fall die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise groß einschätzen, dass spätestens nach Einreichung der Mahnklage das Seilbahnunternehmen den geforderten Betrag zahlt. Denn der wird ja im Vergleich zu dem, was das Seilbahnunternehmen zahlen müsste an Verfahrenskosten, wenn sie es vorhersehbarerweise verlieren nachdem sie durch alle Instanzen gegangen sind, eher gering sein.
und wieder kompletter Bullshit!

Denn:
1. Wird die Saisonkarte (egal welche) nicht von EINER Seilbahngesellschaft herausgegeben / verkauft. Du müsstest dich dann mit deiner HirnrissMahnklage an den Verkäufer der Saisonkarte wenden.
2. aber leider hast du nicht das "Alternativprodukt" des oben genannten Verkäufers erworben. Hättest du das könntest ggf. auf den Differenzbetrag zur Einheimischen Version klagen.
3. Entstand dir ein übergroßer "Schaden", der aus deiner eigenen dümmichen Vorgehensweise entstand (siehe auch 2.)
4. für diesen übergroßen Schaden bist du selbst verantwortlich und ganz sicher nicht EIN Seilbahnunternehmen.
5. Zu welchem Seilbahnunternehmen gehst du eigentlich? zu den Zillertalern, oder der Axamer Lizum? Vielleicht auch am Ende der Saison zu den Pitztalern? Egal! Keiner wird sich zuständig fühlen, weil du nicht die TSC zum Normalpreis gekauft hast!

Im übrigen: das was ich da gerade skizzierte war Querdenken - und es ist immer besser "quer" über verschiedene Fachgebiete zu denken als geradeaus mit Scheuklappen.
 
Ich habe nirgends von mir selbst gesprochen. Ich habe kein Interesse, die Tirol Snow Card oder Tirol Regio Card zu kaufen, und wer sie nicht kaufen will, kann auch nichts zurückverlangen, da sind sich alle Juristen einig.

In Bezug auf "EINE" Seilbahngesellschaft: Lies mal die Webseiten von TSC/TRC.
https://snowcard.tirol.at/impressum
Bei Kauf einer Snow Card Tirol gilt die Seilbahngesellschaft bei der die Snow Card Tirol erworben wurde als Vertragspartner des Kunden. Ansprechpartner für jegliche Beschwerden, Fragen und bei technischen Schwierigkeiten mit der Snow Card Tirol ist damit ausschließlich die jeweilige Seilbahngesellschaft.
https://tirol-regio.at/impressum/
Als Vertragspartner des Kunden gilt der Partnerbetrieb bei dem die Tirol Regio Card erworben wurde. Dieser ist auch Ansprechpartner bei technischen Schwierigkeiten, Beschwerden und Fragen die Tirol Regio Card betreffend.
Es ist klar geregelt, dass nur EINE Seilbahngesellschaft Vertragspartner ist. Einen Nicht-Vertragspartner kann man auch nicht verklagen.
Es ist aber ebenso geregelt, dass ebendiese Seilbahngesellschaft ein Produkt verkauft, was auch bei Dutzenden anderen zur Nutzung berechtigt (würden die anderen die Nutzung verweigern, könntest du trotzdem nur gegen die Gesellschaft vorgehen, wo du ursprünglich gekauft hast). Das mag für manche schwer zu verstehen sein, aber solche Kooperationen sind in der Wirtschaft üblich (bspw. haftet der Pauschalreiseanbieter dafür, wenn das Hotel was falsch macht, und eine Fluggesellschaft muss sogar für Verspätungen bezahlen wo sie gar nicht schuld ist), das gleichen dann die Unternehmen hinterher unter sich aus (genauso wie sie ja auch die Einnahmen aufteilen) (und ehe du mir wieder sowas vorwirfst, nein, ich habe auch kein Interesse, Pauschalreisen oder Flüge zu buchen).

In Bezug auf den Schaden:
TSC: Wie ich geschrieben hatte, da muss man dann die "Vollpreis"-TSC kaufen und kann auch sofort die 25% Einheimischenrabatt zurückfordern. Da muss man nichts protokollieren.

TRC: Alles mit Protokoll usw. hatte sich nur auf die TRC bezogen, weil diese ja gar nicht an Nicht-Einheimische verkauft wird. Hier muss man dann freilich die günstigsten erhältlichen Alternativlösungen kaufen und diese bezahlen - das kann eine (oder mehrere) einzelne Saisonkarten sein, die TSC, oder Tageskarten, oder Stundenkarten usw.
Dazu sind in der TRC sind ja auch Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen enthalten, auch hier sind das dann die entsprechend günstigsten Tarife, die man bekommt.
Man kann hier nämlich nur den Schaden geltend machen, der auch durch die individuelle Nutzung angefallen ist, wenn man durch diese höhere Kosten hat, als wenn man die TRC bekommen hätte.
Das hängt aber natürlich von der individuellen Nutzung ab, denn wer nur einen Tag auf der Axamer Lizum fährt, einen Tag in Galtür, aber dann eine ausgedehnte Schwimmbadtour macht, der kann dann keinen Schadensersatz für Ski-Saisonkarten fordern, aber womöglich für "Schwimmbad-Saisonkarten" (wenn es sowas gibt, ich kenne die Tarife der Schwimmbäder nicht).
 
Diesmal war ich direkt bei "und wer sie nicht kaufen will, kann auch nichts zurückverlangen, da sind sich alle Juristen einig" raus.

Alter Verwalter, in diesen Telegramm Gruppen muss es ja zugehen...
 
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