Es gibt keine "Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum".
Der Ablauf, bspw. bei Verweigerung der Ausstellung der TRC, ist folgender:
-Kaufen versuchen auf dem üblichen Wege, am Besten mit Zeuge
-Bei Verweigerung diese protokollieren, inklusive Begründung (das ist relativ einfach, weil sie ja sogar auf ihrer Webseite die illegale Vertragsklausel schreiben)
Dann muss man während der Gültigkeit der Karte (die man nicht bekommen hat) die entsprechenden Leistungen manuell bezahlen (das kann auch eine andere Saisonkarte sein, falls diese günstiger ist, um die identischen Leistungen zu erhalten). Kosten und Zahlungen protokollieren.
Am Ende der Gültigkeit der Karte rechnet man die Gesamtkosten aus, die man bezahlt hat (für alles, wo man die TRC genutzt hätte, wenn man sie bekommen hätte). Über die Differenz zwischen diesen Kosten und den Kosten der TRC wird dann eine Rechnung an das Unternehmen geschickt, welches die Ausstellung der TRC verweigert hat, mit einer Frist von 14 Tagen zur Überweisung auf ein Bankkonto, Hinweis darauf, dass danach automatisch Verzug eintritt. Nicht vergessen als Begründung anzugeben, dass die Verweigerung rechtswidrig war.
Sollte die Zahlung nach 14 Tagen nicht eingetroffen sein, Einreichung Mahnklage beim örtlich zuständigen Bezirksgericht mit diesem Formular:
https://www.help.gv.at/at.gv.brz.linkaufloesung/help/applikation-flow?execution=e2s1 (bis hierhin braucht man streng genommen keinen Anwalt)
Das Unternehmen wird dann vom Gericht informiert, dass eine Mahnklage eingereicht wurde. Sollte es nicht bezahlen, kommt es zum Gerichtsprozess (normalerweise muss man nicht persönlich anwesend sein, wenn man einen Anwalt hat).
Anschließend geht es nach Schema F, Urteil abwarten, wenn es die illegalen Machenschaften stützt immer weiter in den Instanzen hochziehen, bis das entsprechend zuständige Gericht den EuGH wegen Klärung der europäischen Rechtslage anruft. Spätestens der EuGH legt dann fest, dass die Diskriminierung illegal war und in der Folge müssen alle Gerichte in Österreich dies umsetzen. An diesem Punkt erhält man dann die geforderte Summen, Verzugszinsen, Anwaltskosten, Auslagen und Gerichtskosten von dem Unternehmen erstattet.
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Die Behauptung, dass Seilbahnen in Skigebieten "öffentliche Verkehrsmittel" seien, lässt sich nicht aufrechterhalten: Einerseits wurde das durch die Bundesregierung selbst während der Lockdowns nicht so gesehen, andererseits sieht es ganz offensichtlich nichtmal die Tirol Regio Card vor: Auf der Tirol Regio Card-Webseite wird davon gesprochen, es bestehe kein Kontrahierungszwang. Allerdings besteht bei öffentlichen Verkehrsmitteln ein Kontrahierungszwang. Sprich, entweder sie können Personen mit Wohnsitz im Ausland diskriminieren (weil öffentliches Verkehrsmittel) oder die unterliegen nicht dem Kontrahierungszwang - beides gleichzeitig geht nicht.
Übrigens nutzt ein Geheimhalten von Diskriminierenden Abmachungen nichts: Man kann im Gerichtsprozess bspw. Angestellte der Seilbahnen vorladen, wo sie dann unter Wahrheitspflicht aussagen müssen, bspw. welche Vorteile Personen mit Wohnsitz in bestimmten Gegenden gewährt werden. Auch ein Irrtum in der Höhe bspw. des Einheimischenrabatts ist nicht schlimm, man kann dann einfach den Streitwert anpassen.
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Bei Einheimischenrabatten ist das ganze einfacher, weil man dort sofort nach Kauf die Rechnung schicken kann, da der Schaden sofort eintritt (weil man ja einen höheren Preis bezahlt hat für das identische Produkt).
Deshalb kann man übrigens auch nicht klagen, wenn man die Karte gar nicht versucht hat zu kaufen, dann hat man keinen Schaden und kann somit auch nicht die Zahlung einer Geldsumme verlangen.