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Da muss man nur erstmal eine haben, die sich darauf einlässt. Wenn die Rechtsschutzversicherung bzw. der darüber vermittelte Anwalt keine Erfolgsaussicht sieht, wird man als Zuckerl wohl eher eine Abfindung anbieten, deren Summe in etwa die Höhe des Schadens ist, sich bei der Kostendeckung für eine Klage aber quer stellen.j-d-s schrieb:Als Privatperson hat man bis zu diesem Punkt keine nennenswerten Kosten, danach braucht man eine Rechtsschutzversicherung.
icedtea schrieb:Ich bin ja alles andere als ein Fan von ihm; aber Formaljuristisch hat er mit den Einheimischenrabatten nicht ganz Unrecht
Wobei ich persönlich sehr viel Sympathie für solche Rabatte habe![]()
Schon noch blöd. Und noch viel blöder, dass ich in meinem bestmöglichen Tiroler-Dialekt redend gefragt wurde, ob ich Tiroler sei und ich es auch noch verneinte. Da auf dem Schweizer Personalausweis keine Wohnadresse steht, musste ich diese auf einen Zettel schreiben und ich war natürlich ehrlich, weil ich den Rabatt den Einheimischen einfach gönnen mag.j-d-s schrieb:In der Schweiz ist das ja so (weil nicht in der EU), deswegen könnte Chrigel wegen seines Wohnsitzes in der Schweiz auch nicht gegen den Einheimischenrabatt vorgehen,
Yep, habe den „Hiesigen“-Tarif vor ein paar Tagen beansprucht: https://www.klewenalp.ch/informationen/vorverkaufaber er kann völlig problemlos in der Schweiz einen bekommen.
ski-chrigel schrieb:Schon noch blöd. Und noch viel blöder, dass ich in meinem bestmöglichen Tiroler-Dialekt redend gefragt wurde, ob ich Tiroler sei und ich es auch noch verneinte. Da auf dem Schweizer Personalausweis keine Wohnadresse steht, musste ich diese auf einen Zettel schreiben und ich war natürlich ehrlich, weil ich den Rabatt den Einheimischen einfach gönnen mag.j-d-s schrieb:In der Schweiz ist das ja so (weil nicht in der EU), deswegen könnte Chrigel wegen seines Wohnsitzes in der Schweiz auch nicht gegen den Einheimischenrabatt vorgehen,
Yep, habe den „Hiesigen“-Tarif vor ein paar Tagen beansprucht: https://www.klewenalp.ch/informationen/vorverkaufaber er kann völlig problemlos in der Schweiz einen bekommen.
Meiner Meinung nach sollte man dieses EU-Gesetz abschaffen. Weil aber in anderen Belangen andere EU-Staaten viel wichtigere Gesetze nicht beachten (Stichwort Polen, Ungarn, Frankreich), ist dieses Rabatt-Gesetz viel zu unwichtig und niemand klagt gegen die Bergbahnen. Daher gilt: Wo kein Kläger, kein Richter. Das machen die Bergbahnen schon gut so. Die paar j-d-s‘ler die dauernd lauthals darüber wettern aber trotzdem nie klagen, kann man getrost ignorieren.![]()
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