TPD
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Woher weisst Du dasDie Chancen das der Heimatschutz durchkommt tendieren gegen null.
Gerade das Bundesgericht ist immer für eine Überraschung bereit.
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Woher weisst Du dasDie Chancen das der Heimatschutz durchkommt tendieren gegen null.
Nein, würde sie nicht. Die alte Bahn hat keine Betriebsbewiligung mehr und darf gem. BAV nicht weiterbetrieben werden. Abgesehen davon hat der Betreiber absichtlich das Seil entfernt, damit eben die Bahn nicht einfach so wieder in Betrieb genommen werden kann und so ein Abbruch leichter fällt...Pilatus schrieb:Die alte Bahn würde anderst herum längst wieder laufen, würde die Betreibergesellschaft nicht auf sturen Bock machen...![]()
Es ist eben nicht im Voraus absehbar, weil es keine Vergleichsfälle gibt. Es gibt keine historischen Sessel-"Museumsbahnen" in der Schweiz. Und gerade beim Heimatschutz kann es durchaus legitim sein, den Rechtsweg zur Erhaltung einer historisch einzigartigen Anlage zu beschreiten.Die Chancen das der Heimatschutz durchkommt tendieren gegen null. Meiner Meinung nach, missbraucht da der Heimatschutz den Rechtsweg. Btw ist das nicht sogar strafbar? Wenn ich klage und schon im voraus absehbar ist, das ich verliere.
Bundesverwaltungsgericht, nicht Bundesgericht. Das kämme erst nach ersterem...Gerade das Bundesgericht ist immer für eine Überraschung bereit.
Im Sinne eines positiven Urteils für die Sesselbahn geht das Spiel wieder von vorne los: Akzeptiert Betreiber Urteil Ja/Nein, wird Urteil weitergezogen vor Bundesgericht Ja/Nein, bekommt die alte Sesselbahn Betriebsbewiligung Ja/Nein. Ein für die Sesselbahn positives Urteil heisst erst, dass die Anlage nicht abgerissen werden darf. Ob sie aber je wieder eine Betriebsbewiligung bekommt, geschweige denn fährt, oder auch, wer den Betrieb übernimmt, steht dann wieder auf einem anderen Blatt...Das Urteil würde wohl so aus sehen: Anlage muss erhalten werden. Da sie aber keine Betriebsbewilligung bekommt, dürfen kein Leute damit fahren.
Nein, würde sie nicht. Die alte Bahn hat keine Betriebsbewiligung mehr und darf gem. BAV nicht weiterbetrieben werden. Abgesehen davon hat der Betreiber absichtlich das Seil entfernt, damit eben die Bahn nicht einfach so wieder in Betrieb genommen werden kann und so ein Abbruch leichter fällt...
Das dem nicht so ist, haben wir schon weiter vorne diskutiert.oberländer schrieb:Abgesehen davon hat der Betreiber absichtlich das Seil entfernt, damit eben die Bahn nicht einfach so wieder in Betrieb genommen werden kann und so ein Abbruch leichter fällt...
Aber wenn die Konzession nicht verlängert wurde, gilt doch die geplante Bahn als NeuerschliessungDa dies vom Betreiber nicht angestrebt wurde sind beide Bewilligungen erloschen.
Ist ja kein Geheimnis, dass sich die Solothurner Zeitung für die SWAG einsetzt.Gute Zusammenfassung
TPD schrieb:Dementsprechend ist auch die Formulierung des Artikels ausgefallen...

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