Die Typen sind echt doof (sorry); die sollen sowas wie am Gumen in Braunwald vorsehen – d.h. eine Kombibahn mit zum einen wiederum seitwärts fahrenden Sesseln (das Panorama dort ist nämlich überwältigend – man blickt auf fast die ganzen Alpen), wie auch aus Kabinen. Wenn die ganz innovativ wären, würden sie natürlich die Sessel ganz drehbar bauen; daß man auch bergabwärts nach vorne schauen kann. Eine hundskommune 08/15-Gondelbahn ist keine Attraktion – das haben die wohl wirklich (noch) nicht begriffen.
Und das BVerwG gießt ja nur noch Öl ins Feuer:
p. 23: In ihrer Duplik nimmt die Vorinstanz sodann Stellung zur vom Beschwer-deführer eingereichten Sicherheitsanalyse Millner. Sie kommt zum Schluss, dass die fachliche Einschätzung darin – soweit diese vorgenommen worden sei – plausibel erscheine. Die erwähnten Massnahmen würden dazu führen, die bestehende Sesselbahn sicherer zu machen. Wenn diese Massnahmen jedoch konsequent aufgrund der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt würden, entstehe aufgrund der kaskadenhaften und zwingenden weiteren Anpassungen an der Anlage zwangsläufig eine Replika-Anlage, die hinsichtlich der Dimension praktisch identisch sei mit der projektierten Kabinenbahn. Die aus der Sicht eines Industriedenkmals schüt-zenswerten Eigenschaften der Sesselbahn würden unweigerlich verschwinden. Einzig die Sitzposition quer zur Fahrtrichtung könne allenfalls erhalten bleiben.
Wie die zum Schluß kommen, daß eine "erweiterte Sanierung" eines 2-er-Sessellifts (als "Replika-Anlage" bezeichnet) zwangsläufig zur geplanten 6-Kabinenbahn führen würde, ist ja nur mit sehr viel Goodwill erklärbar ...
Und wenn mit sowas operiert wird (was ja fast Erpressung ist): Die Beschwerdegegnerin hat klar zu verstehen gegeben, die Sesselbahn im Falle einer Verweigerung ihres Gesuchs nicht weiter zu betreiben und entsprechend kein neues Gesuch einreichen zu wollen., ist das Urteil am Ende eh nur noch Gefälligkeit.
Soll doch der Heimatschutz die alte Bahn zum Schrottwert übernehmen und selbst abbauen (dürfen) – natürlich auf eigene Kosten.
Und das BVerwG gießt ja nur noch Öl ins Feuer:
p. 23: In ihrer Duplik nimmt die Vorinstanz sodann Stellung zur vom Beschwer-deführer eingereichten Sicherheitsanalyse Millner. Sie kommt zum Schluss, dass die fachliche Einschätzung darin – soweit diese vorgenommen worden sei – plausibel erscheine. Die erwähnten Massnahmen würden dazu führen, die bestehende Sesselbahn sicherer zu machen. Wenn diese Massnahmen jedoch konsequent aufgrund der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt würden, entstehe aufgrund der kaskadenhaften und zwingenden weiteren Anpassungen an der Anlage zwangsläufig eine Replika-Anlage, die hinsichtlich der Dimension praktisch identisch sei mit der projektierten Kabinenbahn. Die aus der Sicht eines Industriedenkmals schüt-zenswerten Eigenschaften der Sesselbahn würden unweigerlich verschwinden. Einzig die Sitzposition quer zur Fahrtrichtung könne allenfalls erhalten bleiben.
Wie die zum Schluß kommen, daß eine "erweiterte Sanierung" eines 2-er-Sessellifts (als "Replika-Anlage" bezeichnet) zwangsläufig zur geplanten 6-Kabinenbahn führen würde, ist ja nur mit sehr viel Goodwill erklärbar ...
Und wenn mit sowas operiert wird (was ja fast Erpressung ist): Die Beschwerdegegnerin hat klar zu verstehen gegeben, die Sesselbahn im Falle einer Verweigerung ihres Gesuchs nicht weiter zu betreiben und entsprechend kein neues Gesuch einreichen zu wollen., ist das Urteil am Ende eh nur noch Gefälligkeit.
Soll doch der Heimatschutz die alte Bahn zum Schrottwert übernehmen und selbst abbauen (dürfen) – natürlich auf eigene Kosten.