Ist ein Unfalluntersuchungsbericht verfügbar? Kennt man die genauen Ursachen?
Der Fall wurde nicht gross diskutiert, da die Fangbremse ausschliesslich von Hand in der Kabine selbst ausgelöst werden konnte, dies ist wie erwähnt etwa vergleichbar mit einem PKW-Airbag, den man im Gefahrenfall per Knopfdruck von Hand auslösen muss. Dass die Nachrüstung einer Schlaffseilauslösng nicht zwingend durchgeführt wurde, ist aus elementärster sicherheitstechnischer Sicht absolut völlig unverständdlich.
BTW Bei gewissen modernen Poma sowie Leitner Pendelbahnen weist der Handhebel zur Auslösung der Fangbremse zwei getrennte Auslösestellungen für unterschiedliche Fangbremsenkräfte auf, als hätte man im Notfall überhaupt noch Zeit zu überlegen, ob man den Hebel 90° nach oben oder 90° nach unten betätigen sollte!
Ist vermutlich sogar vorschriftenwidrig, da last-resort Nothalt- sowie Not-Aus-Bedienelemente nur zwei Grundstellungen aufweisen dürfen: Nicht ausgelöst (betriebsbereit) sowie ggf. ausgelöst (sofern rastend). Nach dem Auslösen ist eine Rücksetzung von Hand vorort erforderlich und diese darf selbst keine gefahrenbringende Freigabe ermöglichen, d.h. nach einem Reset muss die Freigabe für eine gefahrenbringende Wiederaktivierung getrennt von Hand erfolgen.
In Sonderfällen sind im Ausgelöst Bereich zusätzliche Handbedienteil-Stellungen erlaubt, jedoch niemals z.B. Betriebsartwahlstellungen. Die Auslegung in der Praxis kann so subtil sein, dass sogar Sachverständige bei den Abnahmen gewisse Finessen übersehen. Ditto übrigens auch im ATEX Bereich, in der Schweiz sind sehr viele, insbes. kleine ATEX Anlagen nicht konform.