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Sesselgaragierung

Was hätte denn eigentlich eine Garagenpflicht gerade für die geschützten Sessel und Gondeln für einen technischen Sinn? Das erschließt sich mir nicht ganz. Oder geht es vielleicht darum die Mechanik vor Eisblockaden zu schützen?
 
Die Garagenpflicht gibt's eigentlich immer nur für geschlossene Fahrbetriebsmittel. (Haubensessel und Gondeln)
Und das hat was mit Wind zu tun: Da diese Fbm viel windanfälliger sind, muss hier eben garagiert werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich, zum Beispiel in Italien gibt es diese Pflichten so nicht, da bleiben meistens alle Anlagen unterhalb der Baumgrenze draußen und werden nur bei schlechtem Wetter eingefahren.
Die Eisthematik auf den Klemmen kann schon auch ein Grund zum entleeren sein, ist aber meines Wissens nach nicht der Vorschriftsgrund.
 
Ah ok, danke, das mit der Windangriffsfläche macht Sinn. Ich meinte nicht die Klemmen mit der Seilproblematik, die hast du ja auch bei offenen Sesseln. Ich meinte eher die Türschließanlagen, Haubenscharniere und was sich noch alles bewegen lässt
 
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