An dem Argument, das ich schon mal vor Jahren in
diesem Beitrag gebracht hatte, hat sich nichts geändert. Das Haupt"problem" liegt darin, dass man offensichtlich keine Konstruktion gefunden hat, bei der die Salzburger Unternehmen, die zusammen SHL betreiben, die Tiroler Fördermittel, die in die TSC via reduziertem Tiroler Kartenpreis fließen, vollständig zurückerstatten. Wahrscheinlich wären dann die Konditionen für SHLF so unattraktiv geworden, dass die jetzt die kommerzielle Notbremse gezogen haben. In der von CHEFKOCH zitierten E-Mail war ja von "vollwertiges Mitglied des Kartenverbundes" die Rede, und das "vollwertig" heißt halt für alle anderen auch die indirekte Inanspruchnahme des Zuschusses vom Land Tirol. Dass der Schwanz Fieberbrunn ganz unauffällig mit dem Hund Saalbach wedelt und behauptet "der gehört doch zu mir", hat sich wohl nicht mehr verkaufen lassen.
Bei den anderen an der Tiroler Landesgrenze gelegenen Gebieten muss man sich auch anschauen, wo die Wirtschaftsunternehmen ihren Sitz haben, die das Skigebiet betreiben. Bei der Steinplatte ist das jedenfalls Waidring in Tirol, und ob da oben ein paar Hektar Salzburger Land befahren werden, ist unerheblich. Ich vermute, dass im Gerlosbereich auch das Geld im wesentlichen in Tirol bleibt.
Der Konkurrenzsituation spielt aber auch eine große Rolle. Dem Hörensagen nach gab es bereits letztes Jahr erheblichen Widerstand gegen die Gültigkeit der TSC in Saalbach, vor allem von den Betreibern der Zillertaler Gebiete, die selbstverständlich in SHLF einen ernst zu nehmenden wirtschaftlichen Konkurrenten sehen. Vielleicht war ja die Zahl der TSC-Zutritte in SHLF so hoch, dass bei der Abrechnung eine erhebliche Minderung der Anteile der Tiroler Gebiete rausgekommen ist, und dass die am längeren Hebel sitzend jetzt "Stop Loss" machen, ist für mich schon verständlich. Dass jetzt einige Nicht-Tiroler Normalpreiszahler, die hinsichtlich der Beschaffung TSC / SSSC schwankend waren, sich zugunsten der SSSC entscheiden, ist den Tirolern ziemlich egal. Die Defizite der SSSC, nämlich die Beschränkung auf ein einziges ernstzunehmendes Gletschergebiet und die um einen Monat kürzere Geltungsdauer, bleiben bestehen.