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NeusserGletscher schrieb:...immer schön den Gesslerhut grüßen
Wenn das die Rechtslage darstellt dann ist doch klar, dass ein Skipass nicht entzogen werden kann.Latemar schrieb:In Vorarlberg ist das doch recht klar definiert:
Insbesondere folgende Vergehen muss der Pistenwächter bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige bringen: Gefährdung, Behinderung, Belästigung anderer Wintersportler (auf Skipisten, Skirouten oder im daran angrenzenden Skigelände), Behinderung der Präparierung oder Markierung, Benützung eines Pistengerätes ohne Mitführen der dafür notwendigen Bewilligung, Missachtung der Aufforderung des Pistenwächters, anzuhalten und sich auszuweisen, Weigerung der Aushändigung der Liftkarte an den Pistenwächter etc.
Quelle: http://www.seilbahnrecht.at/index.php?id=vorarlberger-sportgesetz
Im freien Gelände hat auch kein Liftmensch die Karten zu kontrollieren. Man kann ja theoretisch auch ohne Liftpass im Gelände unterwegs sein, es soll ja auch sowas geben wie TourengeherNeusserGletscher schrieb:Und mit welchem Recht glauben Mitarbeiter eines Skigebiets, im freien Gelände mir Ihre Vorstellungen von dessen Nutzung aufzwingen zu können? Haben Sie das ganze Gebiet gepachtet? Haben sie polizeiliche Befugnisse? In der Natur gilt soweit ich weiß das Jedermannsrecht. Man darf sich frei bewegen, außer halt in abgesperrten Zonen.
Richtig. Deshalb: Skipass niemals freiwillig hergeben. Die Liftbediensteten haben, wie bereits oben geschrieben, keine polizeilichen Befugnisse und dürfen keine Gewalt anwenden. Also, falls man irgendwo 'in der Pampa' nach dem Liftpass gefragt wird: freundlich bleiben, aber ganz fest und entschlossen erklären dass man keine Absicht hat den Pass herzugeben und dann ruhig weiterfahren. Ob man das darf ist erstmals egal, erschossen wurde deshalb noch keiner, nicht einmal von italienischen Carabineri.Ski-Larry schrieb:Naja.... ob die Pistenkontrolleure das dürfen ist erstmal egal...Wenn die den Skipass haben, muss man sich 'nen neuen kaufen
Selten dass ich mit einem Posting von mightyjust so einverstanden war: die Liftgesellschaft muss den Pass nicht physisch wegnehmen, sondern kann ihn sperren. Das geht auf jeden Fall ohne Gewaltanwendung. Fazit 1: falls man irgendwo in Gelände von einem Liftmenschen belästigt wurde, lieber den Skitag beenden als Skipassentzug riskieren. Fazit 2: Dummheiten gegen Ende des Skitages machen und dann keinen Lift mehr benutzenmightyjust schrieb:Fakt ist das täglich Skipässe aufgrund diverser Verstösse gegen die AGB (zB auch unerlaubte Skipassweitergabe!) dauerhaft gesperrt (nicht weggenommen!) werden. Dafür muss die entsprechende Person die physische Karte auch nicht hergeben, man sieht ja eh im Computer wer da gerade durch den Schranken gegangen ist.
. Und: was es nicht gibt kann weder entzogen noch gesperrt werden.
. Auch in Frankreich haben wir als Studenten manchmal den selben Trick gemacht, falls ein paar aus der Gruppe einen Blödsinn machen wollten.warum sollte man wo nicht fahren dürfen wo Absturzgefahr besteht? Das ist ja vollkommen hirnlos. Ist ja vor allem dein eigener Schaden wennst wo abstürzt.
Dagegen gibt es RFID Blocker aus Stahlblech. Verhindern ebenso effektiv das berührungslose auslesen. Was versprechen sich die Bergbahnen davon, wenn sie Ihre Kunden wie Kriminelle behandeln? Das ist genau wie mit dem Verbot der Weitergabe des Skipasses. Wurde jahrelang so praktiziert und trotzdem haben die Bergbahnen gut verdient. Solange ein Ticket nicht zur selben Zeit doppelt genutzt wird, haben die Bahnen ja nicht einmal einen Schaden. Und Gründe gibt es genügend. Eltern, die wechselseitig auf die Blagen aufpassen müssen, vorzeitige Abreise oder was auch immer. Aber seit dem moderne Technik es möglich macht, werden alle Besucher wie potentielle Schwerverbrecher biometrisch erfasst und gespeichert. Man hätte auch auf die ganze Technik verzichten könnten und der längjährigen Praxis entsprechend die Übertragung von Karten gestatten können. Aber das wäre ja pragmatisch, kundenorientiert und das will man offenbar nicht.Theo schrieb:Allerdings ist der neueste Schrei der Technuk anscheinend an ihm vorüber gegangen. Es gibt heutzutage auch mobile Kartenlesegeräte welche kaum grösser sind als ein Smartphone und deine Karte locker durch dene Jacke hindurch lesen können.
Gemein aber effektiv.
Klasse dann kauft einer eine Saisonkarte und veräußert die dann weiterMan hätte auch auf die ganze Technik verzichten könnten und der längjährigen Praxis entsprechend die Übertragung von Karten gestatten können.
AGBs .... wenn der Rest rechtlich genau so haltbar ist, wie " Allgemeine Geschäftsbedingungen +(s) " :lol: :lol: :lol: :lol:markman schrieb:
NeusserGletscher schrieb:Dagegen gibt es RFID Blocker aus Stahlblech. Verhindern ebenso effektiv das berührungslose auslesen.
NeusserGletscher schrieb:....Die Zeiten, in denen die Fürsten dort den Zutritt verwehren konnten, sind vorbei. ....
Besteht hier eigentlich Lesezwang? Die Überschrift sagt doch deutlich, worum es geht. Ich schau mir auch keinen Pilcher im TV an und beschwere mich anschließend über den seichten Inhalt.markus schrieb:Jedes Jahr immer wieder die gleiche Scheissdisskusion! Hört das irgendwann mal auf?![]()
bastian-m schrieb:Mensch Jungs, hört doch mal auf damit, das AF vollends zum Boulevardblatt zu dekradieren und die letzten Brancheninsider zu vergraulen.
Ihr geht durch den Kauf des Skipasses einen Vertrag mit einem meist privatwirtschaftlichen Unternehmen ein, durch den Kauf willigt ihr erstmal rechtswirksam in die Vertragsbedingungen - sprich AGBs - ein. Natürlich kann darin eine Firma so lange sie damit nicht gegen geltende Gesetzeslage verstößt frei definieren, unter welchen Bedingungen sie die Leistung (also die Beförderung) erbringt und auch, bei welchem Verhalten des Käufers sie diesem die Leistungen versagt, sprich sie den Skipass sperrt. Natürlich kann die Firma vorher festlegen, dass sie dich nur befördert, wenn du nicht da oder da lang fährst. Wen die Firma mit dem Recht zur Abwägung darüber, ob ein solches Fehlverhalten vorliegt, und dem Recht zur Vertragsauflösung ausstattet, ist Sache der Firma. Wenn sie das will, kann sie das mit jedem Mitarbeiter, auch dem einfachen Bügelanreicher tun. Völlig richtig ist natürlich, dass ein zur Durchsetzung nötiger physischer Zwang nur von den jeweiligen Exekutivorganen des Landes, sprich Polizei etc., angewendet werden darf. Der ist wie schon geschrieben aber nicht notwendig, da die Tickets in der Regel beim Passieren des Drehkreuzes einfach gesperrt werden. Richtig ist, dass man natürlich diskutieren kann, ob beim Entscheid zur Sperre in diesem Fall faktisch ein in den AGBs definiertes Vergehen auch wirklich vorlag, dagegen kann man dann natürlich auch Rechtsmittel einlegen und sich dann Tage oder eher Wochen nach Ende seines Skiurlaubs vor Gericht (falls die Klage dort zugelassen wird) damit auseinandersetzen und versuchen, entsprechende Beweise vorzulegen.
Und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt natürlich nicht blind die Kosten jedes Verfahrens, sondern lässt vorher durch seine eigenen Juristen eine Vorprüfung durchführen, ob Aussicht auf Erfolg besteht bzw. ob die vorgebrachten Ansprüche rechtens sind, erst dann wird die Kostenübernahme erklärt. Das kann aber natürlich bei Klage gegen einen unberechtigten Skipassentzug durchaus der Fall sein.
Kopfschüttelnde Grüße,
Bastian
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