trincerone
Jungfrau (4161m)
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Downhill schrieb:Dumme Frage, aber mit welcher Begründung kostet das soviel? Kann mir nicht vorstellen daß der tatsächliche Bürokratieaufwand so hoch sein soll...![]()
Die Bundesgebühren betragen im Allgemeinen für eine/n Antragsteller/in 725,-- Euro.
[...]
Die Wiener Landesverwaltungsabgabe beträgt im Allgemeinen 152,61 Euro.
[...]
... noch zusätzlich die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen nach dem Bundesgebührengesetz zu vergebühren.
pro Antrag 43,00 Euro
pro Erstreckungsantrag 13,00 Euro
pro Erklärung nach § 25/2 StbG 13,00 Euro
pro Beilagen z.B. Lebenslauf, Einkommensnachweis, Übersetzungen 3,60 Euro
pro Zeugnisse z.B. ausländischer Strafregisterauszug, ausländischer Reisepass 13,00 Euro
pro Ausländische Personenstandsurkunden z.B. Geburts-,Heiratsurkunde 6,50 Euro
Die Kosten für eine Einzelperson betragen etwa zwischen 1100 bis 1400 Euro.
Die genauen Kosten müssen je nach Einzelfall berechnet werden und sind am Ende des Verfahrens zu bezahlen.
Das Antragsformular erhalten Sie von dem/r zuständigen SachbearbeiterIn beim Erstgespräch.
Im Folgenden sind die benötigten Unterlagen genannt.
Die einzelnen Punkte werden besprochen, da sich insbesondere bei ausländischen Urkunden oft Fragen ergeben.
1.
Schriftlicher Antrag, darin sind alle ehelichen (unehelichen) minderjährigen Kinder anzuführen, auf die sich die Verleihung der Staatsbürgerschaft erstrecken soll; Anträge für minderjährige eheliche Kinder müssen von beiden Elternteilen unterschrieben sein.
Schriftliche Zustimmung der Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Falls der Ehepartner ebenfalls eingebürgert werden will, muss er selbst die Erstreckung der Verleihung beantragen.
2.
*
Geburtsurkunde des Antragstellers
*
Heiratsurkunde des Antragstellers
*
Geburtsurkunde des Ehepartners (bei Erstreckung)
*
Geburtsurkundeder minderjährigen Kinder
*
allenfalls Sterbeurkunde des Ehegatten
*
Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung
*
Nachweis der jetzigen Staatsangehörigkeit (Passkopie)
3.
Lebenslauf mit Angabe bisheriger Auslandsaufenthalte
und im Ausland ausgeübter Tätigkeiten
4.
Amtliche Meldebestätigungen über die bisherigen Aufenthalte in Österreich
5.
Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes
a) Arbeits- und Lohnbestätigung
Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse
b) bei selbständig Erwerbstätigen: Vorläufige Gewinnermittlung des Steuerberaters mit Saldenliste
6.
Strafregisterbescheinigung aus Österreich
7.
Strafregisterauszug (Führungszeugnis) aus dem (den) bisherigen Heimat- und Aufenthaltsstaat(en)
8.
Allenfalls Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Ehepartners
9.
Allenfalls Nachweis des akademischen Grades (Nostrifizierung)
10.
Allenfalls Bestätigung über den früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
11.
Für Minderjährige deutscher Staatsangehörigkeit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichtes (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Berlin, Grunewaldstraße 66- 67)
12.
Sprachkenntnisnachweis unter Bedachnahme auf die Lebensumstände
Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. Die Bauarbeiter unserer Hauptstadt beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt.
"Jetzt werde ich ein Glas Sekt aufmachen"
Doherr, Frankfurter Rundschau: Bedeutet die Bildung einer Freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?
Ulbrichts Antwort:
Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westdeutschland Menschen gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. Die Bauarbeiter unserer Hauptstadt beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
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