• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Todesdrama bei Extremberglauf

schmittenfahrer schrieb:
Wenn man einen 8000er besteigt, muss man kein Startgeld bezahlen
Da irrst du gewaltig. Die Genehmigung für die Besteigung eines der 14 Achttausender kostet mittlerweile 10.000,-- $ pro Person.
 
8O Das hätte ich jetzt nicht gedacht 8O .
Naja, es ist aber immer noch ein Unterschied. Wofür soll das Geld denn sein? Sind das gebüren dafür, dass man überwacht wird oder sind das einfach nur Reinhold Messner gebüren :D ?
 
Die Regierungen der Nepali u. Pakistani haben irgendwann gemerkt, daß die Bergsteiger dies zuhause vermarkten (Bücher, TV, Film) und wollen einen Anteil davon.
Die "Regulations" in Pakistan z.B. sind sehr ausführlich.
Dazu kommen noch die "Profiteure" vor Ort. Ohne engagierte Sherpa, Balti, Nagar o. Hunzukutz geht gar nichts.
 
Fab schrieb:
schmittenfahrer schrieb:
Wenn man einen 8000er besteigt, muss man kein Startgeld bezahlen
Da irrst du gewaltig. Die Genehmigung für die Besteigung eines der 14 Achttausender kostet mittlerweile 10.000,-- $ pro Person.

und für 65 T$ schleppt Dich Mountain Madness z.B. auf den Everest hoch. Diese Firma hat ja vor 12 Jahren bereits traurige Berühmtheit erlangt - bei einem Sturm, bei dem es die meisten Toten am Everest an einem Tag gegeben hat. Fast wie auf der Zugspitze hat irgendwann ein heftiger Sturm eingesetzt. Durch viele individuelle Fehler kam es zur Katastrophe. "In eisigen Höhen" von Krakauer ist ja ein Bergklassiker, welche die Katastrophe beschreibt.

Aber das hat nur indirekt mit RM zu tun - der lehnt ja die kommerziellen Anbieter auch ab. Trotzdem ist er am Wettrennen um die 8er nicht unbeteiligt gewesen.
 
Es ist wie überall auf der Welt: einer macht etwas vor, die anderen machen es nach...
Auch wenn sie vielleicht nicht so viel Erfahrung mit sich bringen wie ein anderer. Und so kommt es leicht zu Unfällen.
 
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft München II Strafbefehl gestellt.

Zeitung: Strafbefehl gegen Veranstalter des Zugspitzlaufs gestellt


Garmisch/München (ddp-bay) Die Staatsanwaltschaft München II hat beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Strafbefehl gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufes vom Juli gestellt.


Garmisch/München (ddp-bay). Die Staatsanwaltschaft München II hat beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Strafbefehl gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufes vom Juli gestellt. Wie die «Schwäbische Zeitung» (Freitagausgabe) vorab berichtete, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft sei bei ihren Ermittlungen und nach umfangreichen Zeugenvernehmungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Zugspitzlauf unter den gegebenen Bedingungen hätte nicht gestartet werden dürfen oder rechtzeitig abgebrochen werden müssen.

Während des Extrem-Berglaufs auf Deutschlands höchsten Berg waren Mitte Juli bei widrigsten Wetterverhältnissen zwei Sportler ums Leben gekommen. Die rund 600 Teilnehmer waren zum Teil in kurzen Hosen und T-Shirts auf die rund 16 Kilometer lange Strecke über 2100 Höhenmeter gegangen. Im Laufe des Tages kam es bei böigem Wind zu Schneeregen und Neuschnee bis zu zehn Zentimetern. Die Temperaturen fielen teils auf minus zwei Grad Celsius. Ein 41-Jähriger aus Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis) und ein 45-Jähriger aus Ellwangen in Baden-Württemberg starben kurz vor dem Ziel an Unterkühlung. Sechs Sportler wurden in Krankenhäuser gebracht.
Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/Zeitung-Strafbefehl-gegen-Veranstalter-des-Zugspitzlaufs--/de/Politik/19854841

Dresdner
 
Antrag auf Strafbefehl.
Naja, mit meinem Rechtsempfinden geht das nicht einher.
 
Naja, Antrag auf Strafbefehl heisst ja noch nicht, dass der Strafbefehl auch erhoben wird. Das wird das Gericht entscheiden, dann eventuell Revision usw.
 
Süddeutsche Zeitung: Veranstalter des Zugspitzlaufes verurteilt
Der Veranstalter des Zugspitz-Berglaufs ist zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt worden.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig, wie ein Gerichtssprecher auf ddp-Anfrage sagte.
Falls binnen zwei Wochen kein Einspruch eingelegt werden sollte, werde das Urteil rechtskräftig.


Link geändert, der Originalartkiel ist nicht mehr verfügbar
 
Hallo,

einen so amüsant albernen Strafbefehl hätte ich nicht erwartet.

Ironie ON
Der Logik folgend wird es ja wohl bald keine Städtmarathons im Sommer mehr geben. Man stelle sich vor, ein zwei normale Marathonläufer eines Massenlaufes sterben wegen Erschöpfung/ Überhitzung. Der Veranstalter wird haften, da der Wetterbericht ja fast 30 Grad Celsius angekündigt hatte. Er hätte den Lauf absagen oder in die Katakomben verlegen lassen müssen. Wenigstens aber hätte er aus dem Marathon einen 5000 m Lauf machen müssen. Außerdem hätte er daraufhinweisen müssen, dass heute nur ohne Kleidung und zum Schutz vor der Hitze mit Miniventilatoren an der Mütze gelaufen werden darf.

Ironie OFF

Grüsse

André
 
da_Woifi schrieb:
Süddeutsche Zeitung: Veranstalter des Zugspitzlaufes verurteilt
Der Veranstalter des Zugspitz-Berglaufs ist zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt worden.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig, wie ein Gerichtssprecher auf ddp-Anfrage sagte.
Falls binnen zwei Wochen kein Einspruch eingelegt werden sollte, werde das Urteil rechtskräftig.

Der Link funzt nicht, hier http://www.sueddeutsche.de/bayern/943/480424/text/ ist es besser.
Bis jetzt handelt es sich nur um einen Strafbefehl, kein Urteil. Alles weitere wird die Verhandlung zeigen.
 
Bleibt der leicht bittere Beigeschmack, dass man erst aus den (tödlichen) Fehlern im letzten Jahr lernen musste, um heuer den Lauf bis hinauf abzusagen, auch wenn die Vorzeichen heuer etwas andere waren.

Wenig Verständnis habe ich da aber für die Teilnehmer, die sich beschwert haben, dass der Lauf in der Form heute nicht stattgefunden hat, sondern die abgespeckte Variante auf die Grubigalm. Klar mag es ärgerlich sein, wenn man sich da entsprechend vorbereitet hat, aber soll es denn wieder so enden wie letztes Jahr?
 
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass so etwas grundsätzlich auch bei solchen Witterungsverhältnissen durchgeführt werden sollte.
Man müsste vielleicht die Startgebühr deutlich erhöhen und von den zusätzlich eingenommenen Mitteln eine engmaschige medizinische Überwachung und Betreuung an der Strecke organisieren, die die augenscheinlich gefährdeten Läufer sofort medizinisch kontrolliert und ggf. aus dem Rennen nimmt (so in etwa vielleicht, ist natürlich kein Patentrezept).

Ich finde es nämlich sehr schade für die (vermutlich 95-99%) begeisterten Sportler, die sich lange vorbereitet haben, sich drauf gefreut haben, vielleicht längst angereist sind, Urlaub genommen haben und Kosten hatten und die vor Allem locker problemlos dort herauflaufen könnten..., dass sie jetzt aufgrund der Naivität einzelner Teilnehmer letztes Jahr nicht laufen dürfen.

Davon redet kaum jemand und anstatt Lösungsansätze zu entwickeln, damit solche Rennen auch bei widrigen Verhältnissen möglich sind, sagt/kürzt man einfach ab.
 
Ich auch! Wie der Name schon sagt, Extremberglauf! Jeder Läufer hat freiwillig teilgenommen. Jeder kann lesen, somit auch den Wetterbericht. Wer dann ohne lange Klamotten loshirscht ist in meinen Augen selber schuld, da er das Risiko hätte kennen müssen bzw. kennen können.

Wenn ich im Skigebiet die Pisten verlasse und mich bei Lawinenwarnstufe 4 in ungesicherte Hänge stürze, dann bin ich im Schadensfall auch selber Schuld. Oder könnte ich das Skigebiet für meine Dummheit/ Naivität haftbar machen?

Grüsse aus dem (immer noch) schneefreienThüringen.

terestric
 
Wenn ich im Skigebiet die Pisten verlasse und mich bei Lawinenwarnstufe 4 in ungesicherte Hänge stürze, dann bin ich im Schadensfall auch selber Schuld. Oder könnte ich das Skigebiet für meine Dummheit/ Naivität haftbar machen?
Das mit der Selbstverantwortung neben der Piste ist meines Wissens nicht so trivial.
Deswegen kommt mir der Freispruch vom Zugspitzelauf ein bisschen widersprüchlich vor.
In den vergangenen Jahren gab es auch in Europa verschiedene Urteile, die sehr an amerikanische Verhältnisse erinnerten und auch die entsprechenden fragwürdigen Konsequenzen nach sich zogen.
Von dem her ist es sicher positiv zu werten wenn die Justiz wieder das Wort Eigenverantwortung in den Mund nimmt. Andererseits muss die Eigenverantwortung jetzt auch in zukünftigen Urteile an Einfluss gewinnen. Sonst steht das Zugspitzeurteil irgendwie schräg in der Landschaft !
 
Gutes Urteil! Hoffentlich findet der Lauf nächstes Jahr wieder statt. Dazu kann auch etwas frischer sein m.M. nach, aber bei Schlechtwetter nicht laufen lassen wie heuer ist ok. In meinen Augen kann man hier nicht den Veranstalter für den Tod der Sportler verantwortlich machen. Zumindest nicht komplett, höchsten 10% oder so. Denn wer startet und weiter läuft bis er Tot umfällt (!) ist es selber Schuld, niemand hat ihn gezwungen, und bei einer Sportlichen Veranstaltung und Erschöpfung am Rande der Bewusstlosigkeit kann man auch keinen wegen unterlassener Hilfeleistung ran kriegen. Was ist wenn man wem hilft weil man denkt der Kippt gleich um und der wird disqualifiziert und verklagt einen dann weil er nicht Erster wurd? Das ist halt kein Cricket-Spiel, sondern ein Extrem Marathon! Wenn man die Strecke im Sommer wandert und keine größeren Pausen an den Hütten unterwegs macht dann braucht man ca 10 Stunden immerhin, wenn man im 'Touri-Tempo' geht.
 
Zurück
Oben