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Großer Müggelberg (115m)
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Das mit der Selbstverantwortung neben der Piste ist meines Wissens nicht so trivial.
Deswegen kommt mir der Freispruch vom Zugspitzelauf ein bisschen widersprüchlich vor.
In den vergangenen Jahren gab es auch in Europa verschiedene Urteile, die sehr an amerikanische Verhältnisse erinnerten und auch die entsprechenden fragwürdigen Konsequenzen nach sich zogen.
Von dem her ist es sicher positiv zu werten wenn die Justiz wieder das Wort Eigenverantwortung in den Mund nimmt. Andererseits muss die Eigenverantwortung jetzt auch in zukünftigen Urteile an Einfluss gewinnen. Sonst steht das Zugspitzeurteil irgendwie schräg in der Landschaft !
Um das richtig beurteilen zu können, müsste man die Urteilsbegründung kennen. Bei allem was ich aber so zu dem Urteil gehört habe, scheinen mir 2 Punkte ganz entscheidend:
1. Der Veranstalter hat sich einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen, in dem auf die Risiken aufmerksam gemacht wurde.
2. Er hat den Wetterbericht veröffentlicht.
Ich vermute, das hat ihn gerettet. Insofern passt das Urteil für mich schon zu den amerikanischen Verhältnissen. Als Veranstalter, Produzent usw. muss man halt auf alle möglichen und unmöglichen Risiken aufmerksam machen, dann hat man, wenn es schräg läuft, ganz gute Karten. Deshalb besteht des Beiheft eines DVD-Recorders ja mittlerweile auch aus 20 Seiten Warnhinweisen und 3 Seiten echter Gebrauchsanleitung. Und Mc Donalds weist darauf hin, dass man sich an Kaffee verbrühen kann.