Pistencruiser schrieb:
Komisch, dass die Diskussion genau die Richtung einschlägt, welche ich vermutet habe, als ich in shoggys post das Wort "Klage" gelesen
habe.
Ob der Sturz nun auf einen Fahrfehler bei schwierigen Verhältnissen zurückzuführen ist wäre meiner Meinung in diesem Fall
zweitrangig. Es stellt sich eher die Frage ob ein Sturz aus einem Schlepplift- aus welchen Grund auch immer - zu diesen "Resultaten" führen darf.
Nochmals - Ich will hier niemanden wegen eines eventuellen Fahrfehlers angreifen dennoch:
Meiner Meinung nach DARF ein Sturz aus einem Schlepplift durchaus zu einem solchen Resultat führen - Aber halt nur dann, wenn entweder die Bedingungen so schlecht sind dass der Lift eh nichtmehr läuft (womit der Fall ausgeschlossen wäre) oder bei einem groben Fahrfehler, denn dann sehe ich es um es ganz knallhart zu sagen so:
Wer schon das potenzielle Risiko so hoch sieht darf auch kein Auto ohne Airbag/ABS etc. fahren, nicht fliegen, ja nichtmal ohne Vollpolsterung auf die Straße gehen, denn Risiken gibt es überall. Das diese so gut wie möglich abgesichert werden sollten, nein MÜSSTEN, ist klar nur muss es eine Grenze der Sicherungspflicht geben. Und diese ist m.E. durch ein Schild erreicht - Wenn Herr XY meint er müsse den Sesselliftbügel trotz Warnung vor dem Rausfliegen öffnen oder eben in der Schleppliftspur (und damit ist shoggy eindrücklichst NICHT gemeint, weil ich den Sachverhalt nicht kenne!) meint er müsse in die Ferne schweifen dann hat derjenige es nicht besser verdient.
Wenn der Lift allerdings was ich nun eben beim Fellhornlift aus persönlicher Erfahrung nicht so sehe von vornherein solche Gefahren auch bei guten Bedingungen und Skifahrern und trotz Warnung bedingt MUSS er sofort geschlossen werden.
Ergo sehe ich hier auch mal grundsätzlich aufgrund der Liftbeschaffenheit keine Probleme, weil es wie gesagt m.E. wesentlich heftigeres gibt (oder gab), wo solche Probleme nicht so gehäuft auftraten.
Natürlich kann es an der Trasse liegen, das will ich auch wenn ich es anders erfahren habe mal nicht ganz ausschliessen, allerdings muss ich sagen selbst wenn die Trasse sehr eisig ist sehe ich da keine Probleme mit der Sicherungspflicht der Bergbahnen - Der Herr Skifahrer verpflichtet sich ja m.E. mit dem Kartenkauf auch a) sich ausreichend über die Gegebenheiten im Gebiet zu informieren (wozu auch potentiell eklige Lifttrassen gehören) b) anständiges Material zu haben (mit gescheiten Kanten hält man sich bei entsprechendem Krafteinsatz noch in nahezu jeder Schleppspur) c) dem Können angepasst zu fahren. - Alles 3 zusammen ist sicherlich am Fellhornlift nötig und kann zu Problemem führen, aber allgemein sehe ich diesen Lift nicht als sonderlich gefährlich an.
Dies jetzt aber wie gesagt explizit nicht auf shoggys Fall (wo ja durchaus extreme Trasseeverhältnisse geherrscht haben oder der Liftbetreiber irgendne Sch... nahe der Trasse gesteckt haben können) sondern die allgemeine Situation am Fellhornlift bezogen.
Ps: Noch zum Post von Bäckerbursch auf Seite 4:
Bei uns in Bayern besteht seit mehr als 40 Jahren die steuergeldfinanzierte "Todesstrecke Nr.1 auf der B12: Forstinning - Pocking"
Diese ist dafür, dass trotz "Nutzungsentgelt" (in Form von Steuern) seit Jahren nichts (sinnvolles) verändert wird. Wenn diese Strecke der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers erfüllen soll, dann kann man noch 1000000000 mal krasseres als den Fellhornlift bauen und deine Mountainbiker können sich trotzdem weiter den Hals brechen. (Entschuldigt den Zynismus aber mir hat sich aufgrund eigener Erfahrungen der Vergleich aufgedrängt)