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Umfrage Zweitwohnungsinitiative

Wie wirst Du am 11. März abstimmen ?

  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde die Initiative annehmen

    Stimmen: 5 20,8%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde die Initiative ablehnen

    Stimmen: 3 12,5%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 1 4,2%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und habe mich zur Zeit noch nicht entschieden

    Stimmen: 1 4,2%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und finde die Initiative eine gutde Idee

    Stimmen: 7 29,2%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und finde die Initiative eine schlechte Idee

    Stimmen: 2 8,3%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und würde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt, aber ich weiss zur Zeit noch nicht wie ich abstimmen würde

    Stimmen: 2 8,3%
  • Meine politische Meinung geht niemanden etwas an.

    Stimmen: 3 12,5%

  • Umfrageteilnehmer
    24
  • Umfrage geschlossen .
Naja, manchmal sieht man das Offensichtliche leider nicht, wenn man selber mitten drin sitzt... Dass die unglaublich schöne Landschaft im Wallis schon grosszügig zerstört wurde ist ja das eine. Dass man aber weiter machen will und sich dabei am eigenen Ast sägt, das andere. Ausser für den Ersteller sind Zweitwohnungen sowieso ein ökonomsicher Unsinn. Für die Besitzer, die Gemeinden und für die Gäste. Und am Schluss auch für die Einheimischen, auch wenn ein Teil davon zuerst vermutlich unter einem solchen Strukturwandel leidet.
 
Der Walliser (WIHK) wunsch nach der lockerung vom Gesetz

Die folgenden im Entwurf enthaltenen Punkte sind besonders wichtig für unseren Verband:
- Sonderregelung für unter dem neuen Recht errichtete Wohnbauten;
- Umnutzungsmöglichkeit für traditionelle, landwirtschaftlich, handwerklich oder industriell genutzte Bauten;
Quelle: http://www.wihk.ch/stellungnahmen/positiven-inhalt-verbesserungen-notwendig/

Was sagt der Entwurf zum neue Gesetz zu diesem Wunsch darunter die Erleuterung zum Gesetzesentwurf
Artk.6 In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen keine neuen Zweitwohnungen bewilligt werden
Das Verbot der Erstellung neuer Zweitwohnungen umfasst sowohl das Realisieren einer solchen Wohnung durch Neubau als auch durch Umgestaltung einer bestehenden Baute (beispielsweise eines landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes oder einer gewerblichen Baute).
Quelle: http://www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00236/04094/index.html?lang=de

Die beide Räte werden über den defentive Gesetztext entscheiden.
 
Artikel in der Zeitung Blick über das Bergdorf Cari das zur Poltischer Gemeinde Faido Kt.TI gehört.

Wirt Filippo Ambrosini (71), von allen Pippo genannt, führt seit 26 Jahren den Gasthof Carì: «Wir sind doppelt gestraft. Es kommen weniger Gäste und das Land ist wegen des Baustopps keinen Rappen mehr wert.» 500 Ferienhäuser gebe es in der Re­gion, sagt Pippo, 1000 müssten es für eine gesicherte Zukunft sein. Er droht: «Sollte hier alles den Bach runtergehen, schicken wir Herrn Weber die Rechnung!»

Sein Kollege Tiziano Giannini (52) von der Seilbahn-Bar La Tana sagt es ähnlich: «Junge Einheimische wollen investieren, etwas aus der Region machen. Aber die Lex Weber bremst alles aus.» Optimistisch ist der Tourismus-Beauftragte Daniele Zanzi (47): «Wir haben ein Projekt, um die Vermietung von Chalets zu fördern.»

Bloss nützt das wenig, denn die Hausbesitzer haben Eigen­bedarf. «In der Hochsaison wohnen wir drin», sagt Lidia Krüsi (33). «Da ist nichts frei, das wir an Touristen vermieten könnten.» Marc (40) und Simona Broggini (40) sind in der gleichen Situation. Sie fordern da­rum: «Wir brauchen neue Strukturen, damit wieder Leben ins Tal kommt.»
Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/tessin/unser-tal-ist-dem-tod-geweiht-id2409613.html

Zweitwohnungen geben nur für eine kurze Zeit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft.
 
Naja eine Ortschaft wie Cari hat grundsätzlich schon ein Strukturelles Problem. Von Faido nach Cari hat man 45min. Dem Problem zu entgegnen in dem man noch die Landschaft da oben verschandelt, halte ich für Extrem Kurzsichtig. Die Anlagen hat der Kanton bezahlt und bezahlt jahr aus jahr ein Millionen. Für 15 Personen. :naja:
 
Einige wollen es schlicht und einfach nicht einsehen dass man nicht ewig weiter bauen kann und dass ein Stop zum jetzigen Zeitpunkt das kleinste von allen Übeln ist. Jetzt kann man ja noch schön die begonnenen und bewilligten Sachen abarbeiten und in dieser Zeit kann man sich neu orientieren oder die Firma personalmässig umgestalten. Klar werden auch in einigen Tälern Arbeitsplätze wegfallen wenn man aber sieht wer diese Arbeitsplätze hat ist das dann auch wieder nicht so tragisch. Das soll jetzt keinesfalls als Nationalistisch oder Fremdenfeindlich aufgenommen werden, auch wenn es für die Betroffenen sicherlich teilweise hart sein mag, man muss sich aber dennoch die Frage stellen: Sollen wir wie wild weiter betonieren nur damit die Arbeitslosenquote in Portugal und Italien im 0, Promilleberich weniger tief ist?
Renovieren sowie Erstwohnungen und Hotels zu Bauen ist ja nach wie vor nicht verboten und wenn wir die letzten Jahrzehnte anschauen sehen wir deutlich dass sich diejenigen Wintersportgebiete mit einem gesunden Mix aus Hotels und Wohnungen viel besser entwickelt haben als diejenigen Skigebiete wo nur Wohnungen gebaut wurden.

Den Gesetzesentwurf habe ich jetzt noch nicht durchgelesen, eine Sache würde ich allerdings dennoch ändern. Das Umgestalten von Landwirtschaftlichen Gebäuden würde ich weiterhin zulassen. Dies aus zwei Gründen: Unsere Familie hat selbst solche Gebäude welche schon jetzt nicht mehr Landwirtschaftlich genutzt werden oder durch den Strukturwandel eines Tages überflüssig werden und es wäre für das Landschaftsbild schade wenn viele Gebäude eines Tages verfallen würden. Bedingung: Die Landwirtschaftlichen Gebäude müssen in Ortsnähe und somit einigermassen erschlossen sein und nicht alleine stehen.
 
Die Gemeinde Grindelwald macht strengere Regeln für Wohnungen in Hotels

Der Trend in der Hotelbranche sind Wohnungen, die einen fremden Besitzer haben, der zu einer bestimmten Zeit dem Hotel die Räume zur Verfügung stellen muss.

Kontrollinstrument: «Anhand der Kurtaxenabrechnung können wir nachvollziehen, ob die Wohnung vermietet war oder nicht.» Der Besitzer bezahle eine pauschale Kurtaxe nach Reglement. Wenn die Wohnung weitervermietet werde, reduziere sich dieser Pauschalbetrag für den Eigentümer. «Ein guter Anreiz zur Förderung warmer Betten.»
Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/region/thun/Strengere-Regeln-fuer-Wohnungen-in-Hotels-/story/22126539
 
Gebirgskantone fordern liberaleres Gesetz über Zweitwohnungen
Erfreut zeigen sich die Gebirgskantone mit dem bundesrätlichen Vorschlag, dass es Sache der Kantone und Gemeinden sein soll, allfällige Missbräuche zu verhindern. «Die betroffenen Regionen wissen am besten, welche Massnahmen bei ihnen am wirksamsten sind.»
So gebe es noch immer Bestimmungen, «die nicht praxistauglich sind oder überzogene Anforderungen an die Behörden stellen». Namentlich die «restriktive Variante» der Besitzstandgarantie ist den Gebirgskantonen ein Dorn im Auge.
Quelle: Diverse Tageszeitungen vom 13.09.2013
 
Chlosterdörfler schrieb:
«Die betroffenen Regionen wissen am besten, welche Massnahmen bei ihnen am wirksamsten sind.»
Man hat es ja die letzten 30 Jahre nicht geschafft. Wie will man das jetzt fertigbringen?
 
ATV schrieb:
Chlosterdörfler schrieb:
«Die betroffenen Regionen wissen am besten, welche Massnahmen bei ihnen am wirksamsten sind.»
Man hat es ja die letzten 30 Jahre nicht geschafft. Wie will man das jetzt fertigbringen?

Die Gebiergskantone möchten möglichst viel Spielraum offenhalten. Wie euch mit den bestehnden Wohnimobilien, wen man die Wohnfläche vergrössern nicht einschränkt. So kann man leicht noch eine Zusätzliche Einliegerwohnung einbauen sofern nicht der Zonenplan nicht einschränkt.

Schlussendlich werden die Paralamente der beiden Räten möglichst ein weitgehdes liberaleres Gesetz beschliessen. :twisted:
 
Graubünden die Regierung hat ihre Vernehmlassung veröffentlich zum Zweitwohnungsgesetz.
Bekräftigt die Regierung ihre Forderung, dass im Gesetz sämtliche verfassungsrechtlich haltbaren Spielräume auszuschöpfen sind, um die negativen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative auf die allein betroffenen Berg- und Tourismuskantone zu minimieren.
Im Pdf dok steht noch folgender Textpassage:
Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für altrechtliche Wohnbauten (Umbauten, Erweiterungen bis 30%, Abbruch / Wiederaufbau; Art. 12 Abs. 3)
Streichung von Art. 8, wo besondere Voraussetzungen für die Bewilligung von vermieteten Ferien wohnungen statuiert werden, wie Richtplanerfordernis und Nachweis, dass Umnutzungsreserven in bestehenden Bauten ausgeschöpft sind.
Dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen (sog. warme Betten) im Gesetzesentwurf weiterhin für zulässig erklärt werden, ist v.a. vor dem Hintergrund der Zugeständnisse der Initianten im Abstimmungskampf einleuchtend.
(für die Initianten zählte diese Kategorie von Wohnungen nicht zu den Zweitwohnungen). Konsequenterweise dürfen diese Wohnungen nun aber auch bei der Ermittlung des Zweitwohnungs anteils nicht als (kalte) Zweitwohnungen behandelt wer den. Vielmehr muss den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, diese „warmen“ Wohnungen im Wohnungsinventar den Erstwohnungen gleichzusetzen (auch wenn dies zur Folge haben könnte, dass die eine oder andere Gemeinde deswegen allenfalls unter die 20%-Limite fallen könnte).
Es wird jeder möglicher scheichweg Weg gesucht um das Gesetz zu verwässeren.

Quelle Medienmittelung Staatskanzlei vom 10.10.2013 :http://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2013/Seiten/2013101002.aspx
 
Vernehmlassungsantwort von Helvetia Nostra zum Entwurf des Bundesgesetzes sowie der Verordnung über Zweitwohnungen vom 10.10.2013
Helvetia Nostra ist dem Respekt des Volkswillens verpflichtet. Deshalb nimmt sie in der laufenden Vernehmlassung Stellung zum Entwurf des Bundesgesetzes sowie zur Verordnung über Zweitwohnungen. Helvetia Nostra ist Initiantin der Zweitwohnungsinitiative. Volk und Stände nahmen diese am 11. März 2012 an. Gewisse Bestimmungen des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs verletzen teilweise die Bundesverfassung (BV).
In Ihrer Vernehmlassungsantwort weist Helvetia Nostra auf eine Vielzahl problematischer Bestimmungen hin, die zum Ziel haben, die Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung abzuschwächen oder sogar zu umgehen. Folgende Bestimmungen des Gesetzesentwurfs sind besonders stossend und verletzen teilweise den Auftrag der Bundesverfassung (Details in der Vernehmlassungsantwort):

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c sowie Artikel 8: International ausgerichtete, kommerzielle Vertriebsplattform. Die äusserst schwammige Definition führt dazu, dass neue Zweitwohnungen entstehen, die auf dem Markt keine Mieter finden. Dies bedeutet neue kalte Betten. Helvetia Nostra verlangt die Streichung dieser Artikel.
Artikel 9: Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben. Dieser Artikel verletzt eindeutig Artikel 75b der Bundesverfassung. Helvetia Nostra fordert die Abänderung von Absatz 1 und die Streichung von Absatz 2.
Artikel 11: Projektbezogene Sondernutzungspläne. Dieser Artikel verletzt die Verfassungsbestimmung und unterwandert den von Volk und Ständen gewollten unmittelbaren Baustopp von neuen Zweitwohnungen. Helvetia Nostra fordert die Streichung dieses Artikels.
Artikel 12: Altrechtliche Wohnungen. Der Bundesrat macht hier fälschlicherweise die Eigentumsgarantie geltend. Damit öffnet er Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen Tür und Tor. Die Verfassungsbestimmung in Art. 75b BV ist jedoch eine ausreichende Grundlage zur Einschränkung der Eigentumsfreiheit. Helvetia Nostra besteht hier mindestens auf der strikten Anwendung der Variante zu Artikel 12 Absatz 2 bis 4.
Artikel 14, 15 (Änderung und Sistierung der Nutzungsbeschränkung) und 17 (Aufsichtsbehörde): Behörden in gewissen Regionen legen gegenüber der Anwendung von Art. 75b BV und der Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 teilweise eine eigentliche Verweigerungshaltung an den Tag. Dies macht eine striktere Regulierung unumgänglich. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass sämtliche Kantone und Gemeinden die Verfassungsbestimmung und das Bundesgesetz gleicherweise anwenden. Die Oberaufsicht durch eine Bundesbehörde (z.B. Bundesamt für Raumentwicklung) ist unumgänglich.
Quelle:http://www.zweitwohnungsinitiative.ch/news.html?file=tl_files/pdf/Presse/Stellungnahme HN Scan.pdf
 
So verständlich die Überlegungen hinter dieser Forderung sind – das Volk hatte etwas anderes im Sinn, als es dem Verfassungsartikel gegen Zweitwohnungen zustimmte. Wichtiger als die Suche nach Schlupflöchern wäre längst, sich Alternativen zur Zweitwohnungswirtschaft zu überlegen.
 
Pro Natura rechnet mit dem gegenteil das noch mehr Wohnbauten erstellt werden können.
In diesen Tagen läuft die Vernehmlassungsfrist zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen ab. Pro Natura lehnt grosse Teile der Vorlage entschieden ab und beantragt grundlegende Änderungen. Der Gesetzesentwurf ist für Pro Natura eine Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer Stimmvolks. Würde dieser Vorschlag nämlich in Kraft treten, gäbe es künftig womöglich mehr neue Zweitwohnungen als vor der angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
Eine Auswahl von Punkten im vorgeschlagenen Gesetz, die weitere Zweitwohnungen fördern statt sie einzudämmen:
Laut dem Gesetzesvorschlag dürfen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent neue Zweitwohnungen gebaut werden, wenn sie touristisch bewirtschaftet sind, das heisst zur kurzzeitigen Nutzung durch Gäste angeboten werden. Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer dann allerdings keine Personen findet, welche die Wohnung kurzzeitig mieten wollen, kann der Kanton die Vermietungspflicht aufheben. So entstehen «normale», unbewirtschaftete Zweitwohnungen.

Auch neu gebaute Erstwohnungen sollen nach erfolgloser Suche nach Mietern in unvermietete Zweitwohnungen umgewandelt werden können.

Erstwohnungen, die am 11. März 2012 bereits bestanden oder bewilligt waren, sollen in Zweitwohnungen ohne Vermietungspflicht umgewandelt werden können.
Quelle: Pro Natura Mediencommuniqué Zweitwohnungsgesetz: Eine Ohrfeige vom 15.10.2013
 
Stellungnahme des Kantons Wallis eingetroffen
Die Walliser Regierung unterstützt die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und betont dabei zwei Punkte: Die für die touristische Beherbergung genutzten Wohnungen dürfen nicht als Zweitwohnungen betrachtet werden und der Bestand der bestehenden Bauten muss garantiert sein.
Quelle: Medienmitteilung vom 16.10.2013 Titel: Entwürfe des eidgenössischen Ausführungsgesetzes über Zweitwohnungen
 
Wie es in Lech gehandhabt wird kann man nicht 1:1 auf Schweizer Orte übertragen da sich die Gesetzeslage mit den Definitionen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz in den beiden Ländern grundlegend unterscheiden.

Was die Walliser Regierung sagt:
Was das erste mit den bewirtschafteten Ferienwohnungen angeht war ich immer schon der Meinung dass diese nicht als Zweitwohnungen zählen dürfen und schliesslich steht ja nirgends geschrieben dass es bei Wohnungen zwei Typen geben darf. Das hätte allerdings schon Jahre vor der Abstimmung so ausgewiesen werden sollen. Andersrum ist es für manche Orte vielleicht auch gut dass bewirtschaftete Ferienwohnungen als Zweitwohnungen gelten, dann so besteht wenigstens die kleine Chance dass es dort vielleicht auch mal das einte oder andere vernünftige Hotel entstehen wird.
Was das zweite mit dem Bestandsschutz angeht, da bin ich voll und ganz auf der Linie von den Initianten oder Pro-Natura und bin dagegen dass Erstwohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Dieses Problem wird zwar bei Familien wo die Kinder nicht mehr im gleichen Ort leben und die Eltern irgendwann nicht mehr da sind sowieso auftreten und es wird dann da zwangsweise Zweitwohnungen geben. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern ist aber die dass die jungen Leute in den Tälern und am Berg bleiben, was aber eine Änderung von manch anderen politischen Bestrebungen voraussetzt.
 
Es hat nicht direkt etwas mit der Zweitwohnungsinitiative zu tun, aber hier mal ein Bericht aus dem hohen Norden.
In Deutschland gibt es ja keine Grundstückgewinnsteuer, keine Ausländerquoten etc. und hier auf Sylt soweit ich weiß auch keine Reglementierung, was Zweitwohnungen angeht.
Gewinne aus Tourismus und Immobilien sowie die "touristische Weiterentwicklung" sind ja gut und schön, aber wenn die Balance verloren geht, hat man schnell seine eigene Zukunft verkauft.
 
In Deutschland gibt es ja keine Grundstückgewinnsteuer

Doch, Spekulationssteuer. Die Fällt zwar nur in den ersten zehn Jahren nach Kauf an, aber immerhin.
 
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