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Umfrage Zweitwohnungsinitiative

Wie wirst Du am 11. März abstimmen ?

  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde die Initiative annehmen

    Stimmen: 5 20,8%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde die Initiative ablehnen

    Stimmen: 3 12,5%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 1 4,2%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und habe mich zur Zeit noch nicht entschieden

    Stimmen: 1 4,2%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und finde die Initiative eine gutde Idee

    Stimmen: 7 29,2%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und finde die Initiative eine schlechte Idee

    Stimmen: 2 8,3%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und würde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt, aber ich weiss zur Zeit noch nicht wie ich abstimmen würde

    Stimmen: 2 8,3%
  • Meine politische Meinung geht niemanden etwas an.

    Stimmen: 3 12,5%

  • Umfrageteilnehmer
    24
  • Umfrage geschlossen .
Tessiner Staatsrat hält Gesetzesentwurf für zu streng
Der Tessiner Staatsrat verlangt unter anderem, dass Zweitwohnungen, die schon vor der Abstimmung im März 2012 existierten, nicht unter die neuen Bestimmungen fallen. Den Besitzern müsse es möglich bleiben, solche Immobilien gemäss dem örtlichen Zonenplan zu erweitern.
Rustici ausserhalb oder innerhalb der Bauzone sollen nicht als Zweitwohnungen definiert werden und entsprechend auch keine Rolle bei der Erhebung des Zweitwohnungsanteils in einer Gemeinde spielen, schreibt der Kanton. Betont wird, dass die Umnutzung von Rustici einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Ortsbildern spiele.
Der Staatsrat begrüsst die Festlegung von Ausnahmen beim Baustopp für Zweitwohnungen im Fall von touristisch genutzten Strukturen. Der Kanton fordert aber, dass solche Ausnahmeregelungen im Tessin flächendeckend möglich sein müssen – und nicht nur im vom kantonalen Richtplan festgelegten Zonen.
Als zu streng werden auch die Strafmassnahmen bezeichnet, die jedem drohen, der das neue Gesetz nicht respektiert. Der Kanton verlangt, die Verordnung an diesem Punkt abzuschwächen. Die Gemeinden würden zudem einen grossen administrativen Mehraufwand befürchten, hiess es.
Strafmassnahmen von Hafttage in Geldbussen abzuschwächen ist ja klar dan muss der Verkäufer die Gelbusse nur in den Verkaufpreis einrechnen und das Geschäft ist geritzt wie auch der Strafregisterauszug. :evil:
Gemäss Communiqué ist die Stellungnahme des Tessins zum Gesetzesentwurf in Rücksprache mit der Konferenz der Alpenkantone entstanden.
Quelle: Medienmitteilung Staattsrat Tessin
 
Das Umsetzungsprozedere der Volksinitiativen ist so ein bisschen der Schwachpunkt des Schweizer Modells. Das Parlament erst giesst den an der Urne geäusserten Volkswillen in Gesetztestexte, und bis dahin kann offenbar im Nachhinein einiges gedreht und manipuliert werden. Je komplexer die Materie der Initiative, je grösser die Gefahr, dass der Wille des Souveräns von starken Pressuregroups zu ihren Gunsten verdreht wird.

Die Zweitwohnungsinitiative ist ein trauriges Beispiel dafür. Ein politischer Akteur nach dem anderen spriesst aus dem Boden, um die Definition, was als Zweitwohnung zu zählen hat und was nicht, zu Gunsten der weiteren Expansion umzubiegen...

Derweil ist die Lösung nicht so kompliziert, wie stets dargestellt: Zweitwohnung ist jene, die eine Person bewohnt die nicht im betreffenden Ort gemeldet ist oder dort arbeitet oder dort in Ausbildung ist....
 
Naja in der Schweiz gibt es wenigstens das Instrument sowas zu verhindern. Die nächste Initiative zu diesem Thema ist schon in den Startlöchern. Die Akteure werden sich hüten den Volkswillen derart krass zu umgehen.
 
Derweil ist die Lösung nicht so kompliziert, wie stets dargestellt: Zweitwohnung ist jene, die eine Person bewohnt die nicht im betreffenden Ort gemeldet ist oder dort arbeitet oder dort in Ausbildung ist....

Selbst damit kann man das Problem allerdings nicht zu 100% unterbinden... Es hält einem ja niemanden ab, die Grossmutter im Tessin anzumelden... Ob diese dann trotzdem mehrheitlich in ihrer "Zweitwohnung" in Zürich hockt muss man dann zuerst noch nachweisen.
 
Nun, dass es irgendwelche potentiellen Schlupflöcher gibt, kann man wohl kaum ganz ausschließen.
Es ist eher die Frage, wie schwer gestaltet ein Umgehen dieser Quote.

Ich beobachte das Gesetzgebungeverfahren von Zeit zu Zeit und fragte mich anfänglich, wie hoch man die Hürden für ein Umgehen der Quote wohl legen wird.
Mittlerweile sieht es definitiv so aus, als wollte man diese von Seiten der Politik so niedrig wie möglich drücken.

Andererseits hört man auch von Eigentümern altrechtlicher Wohnungen, die diese als Erstwohnung nutzen die Sorge, dass diese Immobilien nun nachträglich zur Erstwohnung erklärt werden, was quasi einer Teilenteignung gleichkäme.
Ich kann nicht beurteilen, wie realistisch das ist aber so kann die Initiative, die ja wohl im Sinne der ansässigen Bevölkerung gemeint ist, auch nicht gedacht sein?
 
Ich denke, da stehen viele Gemeinden in den Startlöchern.
Die warten auf die Gerichtsentscheidungen zum Fall Silvaplana.
 
Einzelne Unterwalliser Gemeinden führen Steuern für Zweitwohnungen ein um so die Unterhaltskosten für die Strassen und den Winterdienst zu decken. Die Hausbesitzer haben natürlich daran keine freude. Wen wengier gebaut wird so fallen auch weniger Gebüren an welche in die Steuerkasse verbucht wurden, so sucht jede Gemeinde ein Weg welches das Steuerloch ausgleicht.

Quelle: http://www.1815.ch/wallis/aktuell/e...-steuern-fuer-zweitwohnungen-ein--122445.html
 
3303 schrieb:
Ich denke, da stehen viele Gemeinden in den Startlöchern.
Die warten auf die Gerichtsentscheidungen zum Fall Silvaplana.

Ist halt ein Versuch, nach dem Schlachten des Huhns doch noch irgendwie an Eier ran zu kommen... :lach:

Auf die eine Art verständlich (was können die Jungen dafür, wenn die Alten alles verscherbelt haben), in Anbetracht dessen, dass die selben Gemeiden das Zweitwohnungsverbot vor kurzem noch bekämpft haben aber eigentlich eine Frechheit. Schlussendlich eine Art versteckte Vermögenssteuer mit selektiver Diskriminierung von Immobilienbesitzern.
 
Entwurf für Raumplanungsverordnung: Es hagelt Kritik

Bund plant für fast 11 Millionen Bewohner in der Schweize für das Jahr 2050 wenn es nach dem Entwurf für des neue Raumplanungsgesetzes geht. Bei einem tiefern wachstum der Bevölkerung müsste noch mehr Bauland wieder ausgezohnt werden und das passt halt nicht allen. Es ist schon komisch das Bauland für mehr als 11 Millionen Bewohner jetzt schon eingezohnt ist aber halt zum teil am falschen Ort.
Obwohl das auch viel Bauland aus der Wählerschaft vom nahe Umfeld der SVP stammt welche wiederum gegen die Zuwanderung ist aber die rechte Hosentasche hinten ist den halt doch am schluss wichtiger.

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bund-plant-fuer-11-Millionen-Schweizer/story/23308794
Quelle: http://www.1815.ch/wallis/aktuell/entwurf-fuer-raumplanungsverordnung-es-hagelt-kritik-123908.html

PS: Wenn es so weiter würde gehen wird die Schweiz das Singapur von Europa werden einfach ohne Meersanschluss. Vorausagestzt das Bevölkerung wachtsum hält dank der Wirtschaft und Steuerpoltik weiter so an.
 
Naja, alle sind sich selbst am nächsten... Willst du in einer Staat einmal ein Hochhaus bauen, dann läuft die links-grüne Bohème Amok, wird auf dem Land die Zersiedlung gestoppt, schreien die Bauern "Enteignung"... Dabei gäbe es nur eins. Baustopp auf dem Land und Hochhäuser in der Stadt. Das wird aber in der Schweiz nie passieren... :lach:
 
Definition im Ausschlussverfahren in der Gemeinde Lauterbrunnen für das neue Reglement

Ein Knackpunkt im neuen Reglement ist die Definition, was überhaupt eine Zweitwohnung ist. Der Gemeinderat hat sich nach mehreren Einsprachen für den umgekehrten Weg entschieden: Die Definition von Erstwohnungen. Als solche gelten «Wohnungen, die dauernd durch Personen mit Wohnsitz und Steuerdomizil in der Gemeinde Lauterbrunnen genutzt werden.» Gleichgestellt sind unter anderem Wohnungen von Wochenaufenthaltern oder leere Wohnungen, die seit höchstens einem Jahr zur Miete ausgeschrieben sind. Was nicht unter die Definition einer Erstwohnung fällt, gilt als Zweitwohnung und ist damit abgabepflichtig.
Nach dieser Reglung würden etliche Wohnungen in Steuergünstigen Gemeinde als Zweitwohnungen gelten.

Quelle: http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/128655/
 
Man könnte ja auch einfach sagen, jede Wohnung ist ne Zweitwohnung, wenn sie jemandem gehört, der mindestens zwei Wohnungen besitzt. Das ist aber schon ein recht sozialistischer Ansatz, weil man so natürlich damit abzielt, dass die Leute, die zwei Wohnungen besitzen, ohnehin reich sind und es daher nicht schaden kann, denen ein wenig mehr weg zu nehmen.

Wobei selbst dann die Steuern in der Schweiz noch extrem niedrig wären...
 
j-d-s schrieb:
Man könnte ja auch einfach sagen, jede Wohnung ist ne Zweitwohnung, wenn sie jemandem gehört, der mindestens zwei Wohnungen besitzt. Das ist aber schon ein recht sozialistischer Ansatz, weil man so natürlich damit abzielt, dass die Leute, die zwei Wohnungen besitzen, ohnehin reich sind und es daher nicht schaden kann, denen ein wenig mehr weg zu nehmen.
Wobei selbst dann die Steuern in der Schweiz noch extrem niedrig wären...
Extrem niedrig? Ist dir denn bekannt, dass die potentielle Zweitwohnungssteuer nicht die einzige Steuer auf immobilien ist?
Was in der Schweiz manchmal schwierig ist ist, dass viele Ferienwohnungen Leuten gehören, die aufgrund der Wohnungen zwar vermögend sind, aber dennoch nicht zwangsläufig auch liquide. Sie werden zusätzlich zu ihrem Einkommen nach Vermögen besteuert, Handwerker sind teuer und steuerliche Abschreibungen können nicht so einfach wie in Deutschland angesetzt werden, um sein Einkommen kleinzurechnen und auf Kosten des Staates seine eigene Immobilie zu "vergolden".
Das ist zumindest meines Erachtens zwar richtig, aber die Voraussetzungen sind einfach anders als bei uns.

Und einfach jede Wohnung zur Zweitwohnung zu erklären, wäre komplett absurd.
Es geht der Initiative ja nicht nur um das Verhindern des exzessiven Verbaus, sondern auch um den dauerhaften Erhalt von Wohnraum für Einheimische. Letzteres würde auf die Weise ja die Schaffung von Wohnraum für die Bergbevölkerung verhindern, nur weil der Bauherr irgendwo anders bereits eine Immobilie besitzt.
 
@j-d-s: Bei der Zweitwohnungsinitiative ging es nicht darum was jemand besitzt sondern darum was dieser draus macht. Würde man deinem Vorschlag folgen dürften in keiner einzigen Grossstadt mehr Mietwohnungen für die dort lebende Bevölkerung gebaut werden. Das ist wohl eher nicht Sinn der Sache.
 
Es hat zwei Entscheide gegeben erstens die Lex Koller bleibt bestehen für den Kauf für Liegenschaften welche nicht Gewerblich genutzt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Einführung der Zweitwohnungssteuer abgelehnt welchs nun in Silvaplana umgestzt werden kann.
Laut dem Bundesgericht ist die Steuer mit der Bundesverfassung vereinbar.
Zweitwohnungssteuer Quellen: http://www.suedostschweiz.ch/politik/claudia-troncana-fuer-silvaplana-ist-das-urteil-sehr-wichtig
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz...tet-einer-Enteignung-Vorschub-/story/12424833

Lex Koller Quelle: http://www.1815.ch/wallis/aktuell/lex-koller-bleibt-bestehen-141050.html
 
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