Verfassungsmässig fragwürdig
Umstritten war, in welchem Umfang bestehende Wohnungen erweitert werden dürfen. In dieser Frage hatten die Initianten keine Zugeständnisse herausschlagen können. Mit 25 zu 15 Stimmen blieb der Ständerat darum bei der Lösung, dass Gebäude um 30 Prozent erweitert werden dürfen, ohne eine Beschränkung auf 30 Quadratmeter. SP, Grüne und Bundesrätin Leuthard warnten vergeblich, dass die flächenmässig unbegrenzte Erweiterung im Widerspruch zur Verfassung stehe.
Einige Differenzen verbleiben. Nicht übernommen hat der Ständerat beispielsweise den Entscheid des Nationalrats, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen nicht als Zweit-, sondern als Erstwohnungen gelten. Weiter hielt die kleine Kammer daran fest, dass alle Gemeinden jährlich ein Wohnungsinventar erstellen müssen. Und schliesslich lehnte sie es ab, dass Zweitwohnungen gebaut werden dürfen, wenn das Baugesuch bis Ende 2012 eingereicht worden ist.
Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. Dessen Kommission will sich am Mittwochnachmittag damit befassen, ins Plenum kommt das Zweitwohnungsgesetz voraussichtlich am Donnerstag. Die von der Nationalratskommission vorgeschlagene Dringlichkeit steht nicht mehr zur Diskussion. Die Vorlage soll aber noch in der laufenden Session bereinigt werden.