• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Urheberrecht bei Bildern

Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat.
Aber das Bild ist auf französischem Boden entstanden. Sonst könnte man ja im Ausland sämtliche Fotographierverbote ignorieren ;)
Von dem her sehr naheliegend, dass es bei einer erneuten Einreise Ärger gibt.

Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt :D
Da wäre ich mir nicht mal so sicher !
Logisch in Europa muss diese Frau keine juristischen Konsequenzen befürchten.
Jedoch in ihrem Heimtland könnte sie durchaus ein Problem haben, falls die Geheimpolizei Wind davon bekommt.
 
TPD schrieb:
Aber das Bild ist auf französischem Boden entstanden. Sonst könnte man ja im Ausland sämtliche Fotographierverbote ignorieren ;)
Wenn es ein Fotographierverbot gäbe, wie z.B. im Louvre, dann ist es klar.

various illuminations are subject to author’s rights as well as brand rights. Usage of these images is subject to prior request
Dies hier bezieht sich nicht auf ein Fotographierverbot sondern nur auf ein Urheberrecht, welches auch nur auf französischem Boden gebrochen werden kann.

/edit: ok, jetzt bin ich schlauer und revidiere meine Aussagen :D
 
3303 schrieb:
Das Netz ist voll von Eiffel"türmen" bei Nacht, Christo's Reichstag etc. Auf Fotoplattformen - nicht nur in der FC - werden und wurden fortwährend solche Aufnahmen veröffentlicht.
Ich halte es für juristsch nicht begründbar, die Veröffentlichung derartiger Bilder als urheberrechtlich illegal zu deklarieren.
Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.
Sehe ich genauso- Schwachsinn in Dosen!!
Wo kommen wir den da hin. ...kommt ein Franzose nach Berlin und darf nicht das Brandenburgertor fotografieren weil das Licht an ist. Kunstwerk hin oder her Blödsinn, da könnte ja jeder kommen!

Bitte alle Bilder von der Gaislachkoglbahn am Abend löchen wenn das Licht an ist. :D
Und St.Anton bitte auch!!!! :rolleyes:
 
Ich finde es sehr stossend, dass ein einzelner so massiv in den öffentlichen Raum eingreifen und beschränken kann. Gibt es nicht auch ein Gesetz dagegen?

Jetzt habe ich eine Idee: Wir schicken denen eine Mail mit folgendem Inhalt: Wir würden gerne Paris bei Nacht fotografieren, aber das dürfen wir ja nicht weil der Eiffelturm omnipräsent ist. Da es uns zu mühsam ist, den Turm per Fotomanipulation herauszubasteln, bitten wir sie, die Beleuchtung am (Datum) um (Uhrzeit) für ein paar Minuten auszuschalten. Wenn wir das koordinieren, können wir sicher eine Nacht abdecken!
 
Ich habe mal ein bisschen gegooglet und bin zu folgendem Schluss gekommen:

- Panoramabilder (der beleuchtete Turm als Beigemüse auf dem Foto ) sind möglich.
Jedoch kann man bei diesem Punkt darüber streiten, ab welchem Kriterium der Turm nur als Beigemüse gilt...
- Es wird zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Aufnahmen unterschieden.
- Nicht kommerzielle Aufnahmen können mit dem Copyrightvermerk "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" auf der eigenen Website veröffentlicht werden.
- Alle anderen Veröffentlichungen werden von der Betreibergesellschaft als kommerziell betrachtet. Darunter fällt auch eine Veröffentlichung in einem Forum, selbst wenn dies ehrenamtlich und ohne kommerziellen Absichten betrieben wird.
- Und wer sich dabei nicht sicher ist, soll halt der Betreibergesellschaft ein Mail schreiben.
 
TPD schrieb:
Erscheint mir sehr problematisch wenn das Gericht plötzlich einen Staatsbürger verurteilen muss, der in seinem Heimatland gar nichts illegales getan hat und auch nicht wissen konnte, dass er im Ausland etwas strafbares getan hat. (Wer liest schon die AGB vom Eiffelturm ?)

Wenn bloß der Satz: "Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe". nicht existieren würde, wären wir fein raus.

@ mic: es gibt in München beispielsweise auch Orte, wo man als professionell wirkender Fotograf Ärger bekommen kann - am Viktualienmarkt hat es, wenn man dem Internet glauben darf, bereits solche Vorfälle gegeben. Auch die DB hat sich bereits mit Fotografen angelegt (ICE) und gottseidank verloren. Interessant ist beispielsweise die Tatsache, dass man auch für die Münchner U Bahn eine Fotoerlaubnis braucht, und auch in London bei der Tube kassieren die Herrschaften ab. Du wirst erstaunt sein, wenn du wüsstest, wo überall Restriktionen existieren und auch exekutiert werden - der Eiffelturm ist hier nur die Spitze des Eisbergs.

MFG Dachstein
 
Wenn bloß der Satz: "Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe". nicht existieren würde, wären wir fein raus.
Im Prinzip hast Du recht. Aber ich würde die Kompetenz und Fähigkeit eines Gerichts in Frage stellen, wenn dies einen Staatsbürger nach ausländischem Recht verurteilen muss. Vorallem wenn es sich noch um eine Tat handelt, die im Heimatland nicht strafbar ist.
Aber es ist klar im Ausland kann man natürlich schon für Straftaten verurteilt werden, die im Heimatland nicht verboten sind.

Du wirst erstaunt sein, wenn du wüsstest, wo überall Restriktionen existieren und auch exekutiert werden - der Eiffelturm ist hier nur die Spitze des Eisbergs.
Richtig. Aber in den meisten Fällen wird zwischen privaten und kommerziellen Aufnahmen unterschieden. Dies z.B. auch in der Schweiz bei der SBB !
Jedoch der Begriff "kommerziell" ist natürlich ein Gummibegriff. Mir sind Fälle bekannt, wo ein Hobbyfotograph seine Eisenbahnbilder einer Eisenbahnzeitschrift gegeben hat und es dann mit der Bahngesellschaft ziemlich Ärger gab.
 
Bitte auf dem Boden bleiben!

Für den Eiffelturm gilt:

Droit à l'image / la marque tour Eiffel

La tour Eiffel construite en 1889 est dans le domaine public.

Les vues de jour de la tour Eiffel sont libres de droits.

En revanche ses différents éclairages sont soumis à des droits d’auteurs et des droits de marque. Toute utilisation de ces images doit faire l’objet d’une demande préalable auprès de la Société d’Exploitation de la Tour Eiffel (SETE).

La mention « Tour Eiffel », les dénominations des différents services offerts sur le monument et ainsi que des noms de domaine sont également déposés.


resp. auf englisch:

Image rights / the Eiffel Tower brand

The Eiffel Tower, built in 1889, falls within the public domain.

Daytime views from the Eiffel Tower are rights-free.

However, its various illuminations are subject to author’s rights as well as brand rights. Usage of these images is subject to prior request from the "Société d’Exploitation de la Tour Eiffel" (the Eiffel Tower’s operating company, or SETE).

The citation "Eiffel Tower", the names of the various services offered on the monument as well as domain names are also registered


auf deutsch haben sie jene Regelung aber nicht auch noch ins Netz gestellt ...

Nun - was heisst es dort: Tagesaufnahmen des Turms sind rechtefrei - jedoch unterstehen die Beleuchtungen dem Urheberrecht wie auch Markenrechten. Nutzung solcher Aufnahmen ist nur nach vorgängiger Genehmigung durch die Eiffelturmausbeutungs- resp. -verwertungs- resp. -betreibergesellschaft SETE erlaubt. Also nicht einfach verboten - und photographieren darf man - sogar auch auf Vorrat; aber bevor man solche Bilder publiziert, muss man die Genehmigung zur Publikation einholen ... nicht mehr und nicht weniger.

Was natürlich nicht steht, sind zum einen die Gebühren, die verlangt werden - und zum anderen, wie restriktiv die Genehmigung überhaupt gehandhabt wird.
 
Foto-Irrer schrieb:
Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig" :D

Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat.

Das und das was Du in Deinem vorherigen Beitrag schreibst, stimmt m.E. einfach nicht.

Welches Recht ein deutsches Gericht anwendet, ist eine Frage des internationalen Privatrechts. Es kann durchaus sein, das bei einer Klage in Deutschland ausländisches Recht durch das deutsche Gericht angewendet wird.

Ich habe bereits einmal dazu in zwei Beiuträgen ein paar Ausführungen gemacht:

http://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?f=37&t=31164&start=275

Gerade im Falle des Urheberrechts gilt jeweils das Recht des Landes, in welchem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Bei einer Publikation im Internet kann also jedes Recht der Welt anwendbar sein. Wenn das missbräuchlich verwendete Foto in Frankreich abrufbar wäre, könnte der Rechteinhaber gegen den in Deutschland wohnhaften (= ggf. deutscher Gerichtsstand) Rechteverletzer wegen der Rechteverletzung in Frankreich klagen und das deutsche Gericht hätte (wenn ein Gerichtsstand besteht) zu prüfen, ob nach französischem Recht ein Anspruch besteht. Er könnte dann übrigens gegen den Rechteverletzer in Deutschland auch wegen der gleichzeitig (= Internet) auch in anderen Ländern (z.B. auch in Deutschland) begangenen Rechteverletzung vorgehen, wobei dann das Gericht die Sachlage nach verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen zu beurteilen hätte.

Ist aber alles nicht unumstritten:

http://www.ifross.org/ifross_html/art23.html (dort insbesondere Territorialitätsprinzip und die beiden folgenden Abschnitte)

Und eines ist jedenfalls sicher: Der Fotograf kann, anders als Du schreibst, wenn er sich nach Frankreich begibt, dort (theoretisch) bestimmt Ärger bekommen, wenn er die Rechtsverletzung dort begangen (=fotografiert / veröffentlicht / Internetabruf in Frankreich möglich) hat.

Etwas anderes ist, dass diese Diskussion doch recht theoretisch ist und die SETE als Betreibergesellschaft des Eiffelturms wahrscheinlich nicht weltweit Foren abmahnen wird.

:-) Björn
 
snowflat schrieb:
Spass beiseite ... beim Eifelturm kann ich mir echt vorstellen, dass es fest Angestellte gibt, die das www auf Bilder durchsuchen und so Geld zu machen :? Ist ja schließlich ein begehrtes Fotomotiv, besonders so illuminiert.
Anscheinend doch nicht. Wie sonst lässt sich hier : http://photobucket.com/images/eiffel tower/ gleich 3 Bilder auf der ersten Seite entdecken.

Nachtrag:
Was hier bei der ganzen Diskussion noch nicht betrachtet worden ist, ob das Ganze auch in Frankreich Juristisch verhebt. Das mit dem Urheberrecht blabla ist Auffassung der SETE. Darum müsste man schon sehen, was das Französische Recht dazu meint und ob es Gerichtsurteile dazu gibt.
 
Dachstein schrieb:
@ mic: es gibt in München beispielsweise auch Orte, wo man als professionell wirkender Fotograf Ärger bekommen kann - am Viktualienmarkt hat es, wenn man dem Internet glauben darf, bereits solche Vorfälle gegeben.
Ja das Blabla kenne ich. Meinst die Leute an den Ständen? Der Viktualienmarkt ist auch ein Touripunkt in München da meinen halt ein paar Gemüsehändler ihre aufgebauten Tomaten wären Kunstwerke. Lächerlich sowas hat keine Grundlage. Das ist keine Messe, kein Militärischer Bereich, kein Privatgrund, keine
Personen (Persönlichkeitsrechte) zu sehen. Das können die vergessen. Dann müssen Sie sich ein Laden mieten!

Auf einen Mittelaltermarkt wollte mir auch mal so ein Schwätzer das Knipsen verbieten. Er meinte man müssen ihn fragen wenn seine Werke, die in der Tat schön waren, fotografiert werden. Keine Ahnung ob er das ernst gemeint hatte. War mir auch egal.

IMG_1285.JPG
 
Was hier bei der ganzen Diskussion noch nicht betrachtet worden ist, ob das Ganze auch in Frankreich Juristisch verhebt. Das mit dem Urheberrecht blabla ist Auffassung der SETE. Darum müsste man schon sehen, was das Französische Recht dazu meint und ob es Gerichtsurteile dazu gibt.
Ja, dazu gibt es ein Gerichtsurteil.

Und nur so zur Info, auch das Atomium in Brüssel ist urheberrechtlich geschützt. Da ist sogar die Veröffentlichung von Tagaufnahmen problematisch !
 
TPD schrieb:
Ja, dazu gibt es ein Gerichtsurteil.
Ok. Und was sagt das Urteil? Ich bin da einfach der Auffassung, das es dabei darum geht, kommerzielle Verwertung zu unterbinden. Wo wir auf den nächsten Punkt kommen. Wer ist der Rechteinhaber der Lichtinstallation, die SETE oder der Künstler? Oder vertritt die SETE nur den Künstler? Meiner Meinung nach, muss man nämlich jeden Verstoss gegen die SETE Androhung einzeln beurteilen und das können nur Gerichte. Nicht um sonst hat die SETE mit der Internationalen Vereinigung der Bildjournalisten ein Abkommen geschlossen. Wenn man Gerichtsfälle vermeiden kann, ist das im Interesse von beiden Seiten.
 
Bjoerndetmold schrieb:
Foto-Irrer schrieb:
Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig" :D

Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat.
Das (...) stimmt m.E. einfach nicht.
Zustimm: die Urheberrechtsverletzung besteht ja nicht nur im "auf die Website setzen" des Bildes, sondern ist ein mehrschichtiger Prozess, zu dem der Photographierende nicht darum herumkommt, sich französischem Recht zu unterstellen (es sei denn vielleicht, er photographiert von einer Raumstation aus), um überhaupt einen Anblick der Lichtinstallation am Turm zu haben. Aus dem Anblick wird dann ein Photo, und jenes Photo wird reproduziert und in die Öffentlichkeit gestellt. Ohne Anblick des Turms gibt's ja auch gar kein Photo. Somit ist die Urheberrechtsverletzung nicht gänzlich ausserhalb Frankreichs entstanden.

Und wenn einer nun in Paris-la-Défense vom Arc-de-la-Défense aus mit einem Supertele den Turm photographiert (oder von wo auch immer) und gar nie in die Nähe des Turmes gelangt - wie kommt der an die UHR-Restritionsinformationen ran? Auch der hat sich (z.B. über die Turm-Website) zu informieren.

Kennt jemand die Konditionen, unter denen die Turmbetreibergesellschaft Publikationen erlaubt? Wäre nicht ganz uninteressant zu wissen, was wieviel "kostet"; da wird es wohl ziemlich unterschiedliche Gebühren geben für ein 150x150pixel-Webphoto, für ein 4000x3000pixel-Webphoto, oder gar für einen Hochglanzbildband. Die Betreibergesellschaft verbietet ja nicht die Publikation, will aber (durchsetzen), dass vorgängig eine Publikationserlaubnis eingeholt wird. Und eine Publikation für einen Hochglanzbildband wird sie wohl kaum eine kostenfreie Lizenz erteilen.
 
Interessantes Thema. Ich persönlich würde eine Beleuchtung des Eiffelturms jetzt auch nicht als künstlerisch bezeichnen und auch einen kommerziellen Zweck würde ich bei der Veröffentlichung von Fotos hier im Forum nicht sehen. Von so ein wenig Geschreibsel auf der Homepage würde ich mich nicht beeindrucken assen. Man glaubt nicht was die Leute alles in ihre AGB etc. schreiben, was rechtlich aber überhaupt keinen Bestand hat. Da würd ich es in dem Eiffelturmfall wirklich einfach drauf ankommen lassen.

Allerdings gibt es bspw. auch bei der Kölner Rheinseilbahn Einschränkungen für Film und Fotografie. Hier unterscheidet man aber tatsächlich zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung. Für eine Foto- oder Drehgenehmigung für kommerzielle Zwecke werden dort mind. 100,- Bearbeitungsgebühren fällig. -> http://www.koelner-seilbahn.de/german/foto/index.html
 
McMaf schrieb:
Allerdings gibt es bspw. auch bei der Kölner Rheinseilbahn Einschränkungen für Film und Fotografie. Hier unterscheidet man aber tatsächlich zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung. Für eine Foto- oder Drehgenehmigung für kommerzielle Zwecke werden dort mind. 100,- Bearbeitungsgebühren fällig. -> http://www.koelner-seilbahn.de/german/foto/index.html

Musst mal schaun, was bei der London Tube für Restriktionen gelten: generell Fotografieren verboten, es sei denn, man hat von der LTL eine Genehmigung. Dievon gibt es zweierlei - die für privatre Zwecke, die einen zweistelligen Pfundbetrag kostet und die für kommerzielle Zwecke, die mehrere Hundert Pfund kostet. Die Private ist auf ein Monat limitiert und es ist Vertragsbestandteil, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Kommerzielle ist hingegen orts und zeitgebunden!

Wegen der Eiffelturmgeschichte: ich sags mal frei raus: es gab bereits bei mehreren Foren erheblich Brösel, und ich denke nicht, dass wir uns diesen Ärger antun müssen. Nicht umsonst hat die FC mit der Betreibergesellschaft eine Übereinkunft getroffen. Wenn man hier keine Probleme befürchten müsste, weil die vom Turm haltlose Sachen in den Raum stellen, würden die Kollegen von der FC sicher nicht so ein Teater machen.

Übrigens mic: am Vikualienmarkt gibts offenbar eigene Aufpasser.... Ich finde es zwar lächerlich...

MFG Dachstein
 
Kakadu schrieb:
Somit ist die Urheberrechtsverletzung nicht gänzlich ausserhalb Frankreichs entstanden.

Nochmal: Die Urheberrechtsverletzung ist die Veröffentlichung in Frankreich, nicht die Aufnahme in Frankreich. Bezüglich der Urheberrechtsverletzung gilt jeweils das Recht am Ort der Veröffentlichung.

Aber: Das französische Recht spielt, insoweit hast Du Recht, bereits bei der Aufnahme eine Rolle. Wenn Du nämlich nach französischem Recht gleichzeitig ein Recht zur Veröffentlichung erwirbst, zum Beispiel bei der Eiffelturmbetreibergesellschaft kaufst. Dann begehst Du natürlich auch bei der späteren Veröffentlichung - wo auch immer - keine Urheberrechtsverletzung mehr.
 
Dachstein schrieb:
Musst mal schaun, was bei der London Tube für Restriktionen gelten: generell Fotografieren verboten, es sei denn, man hat von der LTL eine Genehmigung. Dievon gibt es zweierlei - die für privatre Zwecke, die einen zweistelligen Pfundbetrag kostet und die für kommerzielle Zwecke, die mehrere Hundert Pfund kostet. Die Private ist auf ein Monat limitiert und es ist Vertragsbestandteil, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Kommerzielle ist hingegen orts und zeitgebunden!
Da geht's imho aber um Terrorismus. Man will nicht, dass die Täter sich einfach im Netz das zusammen klauben können, was sie brauchen.(Wobei ich da meine Zweifel habe)
 
Zurück
Oben