TPD
Teammitglied
Da die Bilder ja nur Dokumentationen waren und vmtl. keine besondere künstlerische Wertung haben, wären sie auch aktuell in AT nur 50 Jahre nach Herstellung geschützt. Ob dieses Recht für diese alten Bilder allerdings überhaupt gilt, ist eine andere Frage....
http://www.fotografen.at/rsv/rechner/start1.htm
Wie schon gesagt für das Forum gilt das deutsche Urheberrecht. Somit ist es irrelevant, wenn in Österreich, Schweiz oder China andere Regelungen gelten.
In DE gab es anscheinend erst ab 1876 ein Urheberrecht auf Fotos, damals 5 Jahre.
http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html
Danke für den Hinweis.
Habe bis jetzt nur die Regelung mit den 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers gekannt.
(Ich bin ja Schweizer und somit ist es für mich als Moderator auch nicht so einfach, nach dem deutschen Recht arbeiten zu müssen)
Damit wäre eigentlich alles geklärt und alle Bilder der Weltausstellung 1873 frei!![]()
Denke schon dass es da die Möglichkeit gibt solche Bilder mit einem Quellennachweis und dem Vermerk "Schutzfrist abgelaufen, da Bild vor XXXX aufgenommen" im Forum legal zu posten ? Muss auf jeden Fall intern geklärt werden.
Muss aber auch sagen, dass es das erste Mal ist, dass hier im Forum solche uralte Bilder gepostet werden. Die meisten Bilder sind deutlich jünger und unterliegen immer noch der Schutzfrist. Und hier werden die Moderatoren weiterhin einschreiten, sofern nicht eine explizite Genehmigung vorliegt, dass die Bilder gepostet werden dürfen.