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Wer hat Schuld?

Ich habe es oben schon geschrieben, Gefährdungshaftung liegt hier nicht vor. Zumindest wenn der Unfall in AT oder D
Wieso nicht ?
Müsste da nicht der Beweis erbracht werden, dass die verunfallte Person fahrlässig gehandelt hat ?
 
2 Personen fahren hintereinander Schlepplift. Erste Person steigt oben aus und bleibt oben stehen.


verletzter Skifahrer hat oben gewartet um die Seite zu wechseln, sprich einmal durch die Fahrrinne des Liftes zu fahren

Für mich komm ich zu folgendem Schluss:

Vorfahrender steigt zur falschen Seite aus,und steht da wo er nicht stehen soll.
Und kriegt den Bügel vom nächsten auf die Nase ,dumm gelaufen.
Nächste mal besser aufpassen beim Schlepplift fahren.

Denke mal der Threadstarter ist der mit der dicken Nase.

Ich bleib dabei ; nix mit Schmerzensgeld!

Gruss Nitram
 
Schmerzensgeld wird es vermutlich nicht geben.

Aber es ist natürlich noch die Frage offen, wer für die Unfallkosten und Folgekosten aufkommen muss.

Aber am einfachsten ist es wohl den Schadensfall der eigenen Unfallversicherung zu melden. Deren Rechtsabteilung wird dann schon bei der Haftpflichtversicherung der Bergbahnen anklopfen, falls es dort etwas zu holen gibt.
 
TPD schrieb:
Ich habe es oben schon geschrieben, Gefährdungshaftung liegt hier nicht vor. Zumindest wenn der Unfall in AT oder D
Wieso nicht ?
Müsste da nicht der Beweis erbracht werden, dass die verunfallte Person fahrlässig gehandelt hat ?

Am einfachsten ist es, wenn Du erst mal auf dem .de Wikipedia die Ausführungen zur Gefährdungshaftung nachliest, dann muss ich hier nicht ewig lang rumtippen :mrgreen:

Wichtigster Punkt
Weil die Gefährdungshaftung nur Schäden erfassen soll, die sich aus dem eigentümlichen Risiko der gefährlichen Handlung ergeben, ist die Haftung für Schäden, für welche die gefährliche Handlung zwar (mit)ursächlich ist, aber nicht die spezifische Gefahr der Handlung betrifft (z. B. betriebsfremde Gefahren, höhere Gewalt), ausgeschlossen
Quelle: Wikipedia.de

Auf ganz einfach erklärt: Der Lift kann in diesem Fall nichts dafür, dass jemand seinen Bügel ins Gesicht bekam. Anders wäre es wenn bspw. ne Einzugsfeder gebrochen wäre und deswegen unser Protagonist den Bügel abbekommen hätte.

Bzgl. Kosten, diese übernimmt die Krankenkasse und würde bei evtl. Haftungsansprüchen den Verursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung sofern vorhanden :lach: ) in Anspruch nehmen. So etwas eure Unfallversicherung in der Schweiz gibt es hier in D nicht, zumindest nicht im privaten Bereich.

Dies ist im übrigen meine private Meinung und stellt keine verbindliche Rechts-/Versicherungsberatung da (man weiss ja nie ;) )
 
Wichtigster Punkt
Weil die Gefährdungshaftung nur Schäden erfassen soll, die sich aus dem eigentümlichen Risiko der gefährlichen Handlung ergeben, ist die Haftung für Schäden, für welche die gefährliche Handlung zwar (mit)ursächlich ist, aber nicht die spezifische Gefahr der Handlung betrifft (z. B. betriebsfremde Gefahren, höhere Gewalt), ausgeschlossen
Quelle: Wikipedia.de
Genau in diesem Passus ist ja der Hund begraben.
Gerade bei einem Schlepplift muss ja der Betreiber fast damit rechnen, dass irgendwann mal ein Passagier einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich, ob ein unachtsamer Passagier als "betriebsfremde Gefahr" gilt ?
 
Nitram70 schrieb:
Für mich komm ich zu folgendem Schluss:

Vorfahrender steigt zur falschen Seite aus,und steht da wo er nicht stehen soll.
Und kriegt den Bügel vom nächsten auf die Nase ,dumm gelaufen.
Nächste mal besser aufpassen beim Schlepplift fahren.

Denke mal der Threadstarter ist der mit der dicken Nase.

Ich bleib dabei ; nix mit Schmerzensgeld!
So läuft das vielleicht im Teletubbieland wenn einer ein Toast in die Fresse kriegt aber nicht in der realen Welt. :lach:
 
TPD schrieb:
Wichtigster Punkt
Weil die Gefährdungshaftung nur Schäden erfassen soll, die sich aus dem eigentümlichen Risiko der gefährlichen Handlung ergeben, ist die Haftung für Schäden, für welche die gefährliche Handlung zwar (mit)ursächlich ist, aber nicht die spezifische Gefahr der Handlung betrifft (z. B. betriebsfremde Gefahren, höhere Gewalt), ausgeschlossen
Quelle: Wikipedia.de
Genau in diesem Passus ist ja der Hund begraben.
Gerade bei einem Schlepplift muss ja der Betreiber fast damit rechnen, dass irgendwann mal ein Passagier einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich, ob ein unachtsamer Passagier als "betriebsfremde Gefahr" gilt ?

Ich gebs auf...
 
TPD schrieb:
Gerade bei einem Schlepplift muss ja der Betreiber fast damit rechnen, dass irgendwann mal ein Passagier einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich, ob ein unachtsamer Passagier als "betriebsfremde Gefahr" gilt ?

Wäre dann nicht auch jeder der ein Auto pilotiert eine "betriebsfremde Gefahr"?
Sprich, wenn einer es koordinativ nicht hinbekommt, das Lenkrad so zu bewegen damit das Auto nicht in den Graben fährt... Kann er dann sagen der Autohersteller ist Schuld wenns passiert?

Und warum muss ein Betreiber damit rechnen, dass ein Passagier nen Bügel an den Kopf kriegt??
Ich bin jetzt 35, steh auf Ski seit ich 3 bin... Ich habs noch nie gesehen, dass sowas passiert.
Das ist doch Slapstick pur. Einer ist so blöd in der Spur stehenzubleiben und dann kommt ein noch größerer Intelligenzbolzen daher und wirft ihm den Bügel auf die Nase. Laurel und Hardy at its best! :lach:
 
Werna76 schrieb:
TPD schrieb:
Gerade bei einem Schlepplift muss ja der Betreiber fast damit rechnen, dass irgendwann mal ein Passagier einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich, ob ein unachtsamer Passagier als "betriebsfremde Gefahr" gilt ?

Wäre dann nicht auch jeder der ein Auto pilotiert eine "betriebsfremde Gefahr"?
Sprich, wenn einer es koordinativ nicht hinbekommt, das Lenkrad so zu bewegen damit das Auto nicht in den Graben fährt... Kann er dann sagen der Autohersteller ist Schuld wenns passiert?

Und warum muss ein Betreiber damit rechnen, dass ein Passagier nen Bügel an den Kopf kriegt??
Ich bin jetzt 35, steh auf Ski seit ich 3 bin... Ich habs noch nie gesehen, dass sowas passiert.
Das ist doch Slapstick pur. Einer ist so blöd in der Spur stehenzubleiben und dann kommt ein noch größerer Intelligenzbolzen daher und wirft ihm den Bügel auf die Nase. Laurel und Hardy at its best! :lach:

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Also ich habe es durchaus schon erlebt, dass irgendwelche Schlafmuetzen im Abwurfbereich stehenbleiben und erst mal in aller Ruhe ihre Stoecke sortieren. Schließlich muss man ja erst einmal beide Hände korrekt in den Schlaufen haben um die gefährlichen ersten 10 Meter nach dem Ausstieg zurücklegen zu können. :ja:
Je nach Situierung des Ausstiegsbereiches bildet sich durch ebenjenes Verhalten auch gerne mal ein Rückstau bis fast in den Abwurfbereich.
Ganz schnell wieder wach werden die Leute übrigens, wenn man dann mangels Platz einfach mal quer über ihre funkelnagelneuen
Atomics rutscht. :twisted:
 
Sehe es wie TPD, dass die Voraussetzungen einer Gefährdungshaftung wohl vorliegen. Das jemand einen Bügel schräg loslässt und ein anderer den abbekommt würde ich auch nicht als völlig betriebsfremd bezeichnen. Das einige Leute mit dem Abbügeln Probleme haben ist ziemlich offensichtlich, dazu muss an sich nur mal 10 min an den Ausstieg eines Schleppliftes stellen, der auch von weniger Geübten benutzt wird und zusehen, was alles passiert. Da wird wohl mehr als nur ein Bügel nicht Perfekt an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden :wink: und wenn dann ein anderer Fahrgast einen solchen Bügel abbekommt ist das natürlich ziemliches Pech, steht aber für mich klar im Zusammenhang mit dem Betrieb des Liftes.
Eine weitere wichtige Frage ist aber anscheinend, in welchem Land der Unfall passiert ist :?: , denn wenn meine kurze Recherche stimmt, gibt es in D gar keine Gefährdungshaftung für Schleppliftbetreiber (also wäre zusätzlich auch ein hier nicht ersichtliches verschulden des Betreibers erforderlich), in AT und CH dagegen schon, womit das ganze dort ein Fall für die Haftpflicht des Betreibers wäre.
 
Ist mir in letzter Zeit auch öfters passiert, dass ich meinen Ausstieg verzögern musste, um einen Rumstehenden den Bügel nicht an den Kopf schlagen zu müssen. Hatte aber auch schon mal einen Fall, wo ich nicht so lang warten konnte oder wollte - ob derjenige den Bügel dann irgendwo gespürt hatte oder nicht, weiß ich nicht mehr. Man könnte natürlich auch "He" oder "Weg" schreien, aber man hofft ja doch immer, derjenige verzieht sich endlich.

Anders gesagt: Wenn jemand an einem unbeschrankten Bahnübergang stehen bleibt und sich nicht vergewissert, dass kein Zug kommt und ihm der Zug dann mitnimmt, wird auch er selbst Schuld sein und nicht der Zugführer...
 
Einmal mehr ist hier die Tendenz feststellbar, den Betreiber irgendeiner Einrichtung auch für die Ungeschicktheit oder gar Dummheit seiner Kunden in Haftung zu nehmen. Fürwahr, die Amerikanisierung scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein... :(
 
GMD schrieb:
Einmal mehr ist hier die Tendenz feststellbar, den Betreiber irgendeiner Einrichtung auch für die Ungeschicktheit oder gar Dummheit seiner Kunden in Haftung zu nehmen. Fürwahr, die Amerikanisierung scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein... :(
Ach, das sehe ich entspannt. Mich wüde mal interessieren, welche postings hier juristisch fundiert sind, und welche nicht. Im Internet steht viel und das was drin steht, stimmt zu einem großen Teil nicht.
Ansonsten wäre eine echte Amerikanisierung langsam erforderlich. Dann gibts einen langen disclaimer und die Liftbenützer wären wieder in der Eigenverantwortung und richtiger Weise selbst schuld, wenn sie sich Liftbügel auf die Nase geben.
Der Threadersteller hat sicher seinen Spaß daran, was er mit einem trollverdächtigen posting ausgelöst hat und das Forum hat Betrieb.
 
3303 schrieb:
Mich wüde mal interessieren, welche postings hier juristisch fundiert sind, und welche nicht. Im Internet steht viel und das was drin steht, stimmt zu einem großen Teil nicht.
So sieht's wohl aus - ganz besonders bei juristischen Fragestellungen.
Das ist eh eine Schnapsidee, hier eine seriöse Beurteilung der Schuldfrage zu verlangen, wenn so wenige Detailinformationen verfügbar sind - mit dem Informationsstand könnte das nicht einmal Justitia persönlich, selbst wenn sie die Augen nicht verbunden hätte...

Es gab hier schon mal so einen ominösen Schlepplift-Unfall, der in eine (halb-)juristische Diskussion ausgeufert ist - rausgekommen ist dabei am Ende aber genau so wenig, wie es dieses Mal wohl der Fall sein wird. Daher frage ich mich schon, was das soll; soll es den Gang zum Anwalt oder Gutachter sparen? Das wäre das doch sehr naiv, denn so funktioniert die Geschichte nicht: Ein, zwei rudimentäre Informationen hingeworfen und - bling - spukt der Rechtsautomat das (natürlich einzig richtige) Ergebnis aus. Leider ist's in der Realität halt nicht so einfach und eindeutig, wie man es sich wünschte.
 
Anders gesagt: Wenn jemand an einem unbeschrankten Bahnübergang stehen bleibt und sich nicht vergewissert, dass kein Zug kommt und ihm der Zug dann mitnimmt, wird auch er selbst Schuld sein und nicht der Zugführer...
Im Prinzip richtig.
Aber es gilt abzuklären ob z.B. der Lokführer ordnungsgemäss gepfiffen hat.
Und wenn sich der Bahnübergang an einer unübersichtlichen Stelle befindet, kann es durchaus sein dass auch die Bahn eine Teilschuld trägt.
Somit sicher kein Zufall, dass in der Schweiz in den nächsten paar Jahren sämtliche ungesichrten Bahnübergänge verschwinden sollen.


Einmal mehr ist hier die Tendenz feststellbar, den Betreiber irgendeiner Einrichtung auch für die Ungeschicktheit oder gar Dummheit seiner Kunden in Haftung zu nehmen. Fürwahr, die Amerikanisierung scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein... :(
Hat nichts mit einer Veramerikanisierung zu tun.
In der Schweiz ist die Kausalhaftung (in anderen Länder Gefährdungshaftung genannt) eine Umdrehung der Beweislast.
Sprich der Betreiber der "gefährlichen" Anlage muss den Beweis erbringen, dass die verunfallte Person falsch gehandelt hat.
Aber das kann in vielen Fällen sehr schwierig oder sogar unmöglich sein.

Klassisches Beispiel ist das Kind, das völlig überraschend vor die Räder eines korrekt fahrenden Motorfahrzeugs rennt. In diesem Fall ist der Fahrer haftbar, obwohl er nichts dafür kann, dass es zu diesem Unfall gekommen ist. War halt einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.

Anderes sieht es natürlich aus, wenn ein Fussgänger bei Rotlicht eine Strasse überquert und angefahren wird. Sofern dieser Unfall von Zeugen beobachtet wurde, kann der Fahrer durchaus entlastet werden. Hingegen ohne Zeugen, wird der Fahrer in die Röhre gucken...

Mit der Gefährdungshaftung will man eigentlich verhindern, dass das Unfallopfer zum Spielball der Versicherungen werden.
Kann die Schuldfrage nicht geklärt werden, bleibt es dann eben am Betreiber der gefährlichen Anlage hängen. Was dann eben in vielen Fällen zu völlig absurden und unverständlichen Situationen führen kann, die unserem gesunden Menschenverstand grosse Kopfschmerzen bereiten.

Der Threadersteller hat sicher seinen Spaß daran, was er mit einem trollverdächtigen posting ausgelöst hat und das Forum hat Betrieb.
Ich finde die Frage gar nicht so schlecht.
Aber wie man sieht ist es anhand der dürftigen Schilderung schlichtweg nicht möglich, diesen Fall zu beurteilen.
 
3303 schrieb:
GMD schrieb:
Einmal mehr ist hier die Tendenz feststellbar, den Betreiber irgendeiner Einrichtung auch für die Ungeschicktheit oder gar Dummheit seiner Kunden in Haftung zu nehmen. Fürwahr, die Amerikanisierung scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein... :(
Ach, das sehe ich entspannt. Mich wüde mal interessieren, welche postings hier juristisch fundiert sind, und welche nicht. Im Internet steht viel und das was drin steht, stimmt zu einem großen Teil nicht.
Ansonsten wäre eine echte Amerikanisierung langsam erforderlich. Dann gibts einen langen disclaimer und die Liftbenützer wären wieder in der Eigenverantwortung und richtiger Weise selbst schuld, wenn sie sich Liftbügel auf die Nase geben.
Der Threadersteller hat sicher seinen Spaß daran, was er mit einem trollverdächtigen posting ausgelöst hat und das Forum hat Betrieb.

Und warum hat dieser TE-Troll so Erfolg? Weil jeder mit einem Hauch von Halbwissen meint mitreden zu müssen, sowieso wenn um Haftpflicht geht :rolleyes:

Du kannst Dich darauf verlassen, dass meine Postings zum Thema Haftpflicht fundiert sind, wenn sie auch keine rechtliche oder versicherungstechnische Beratung sind sondern nur meine private Meinung darstellen, aber mit Sicherheit stammt mein Wissen nicht aus dem Internet :wink:
 
Auch wenn ich mir vermutlich wieder mal paar Feinde mache muß ich ehrlich gestehen, daß ich schon als Kind zu jenen fiesen Typen gehörte der versuchte jenen gleich an Ort und Stelle nen Denkzettel zu verpassen, wenn beim Schleppliftausstieg jemand meinte absolut nicht in die Gänge kommen zu wollen.
Wenn nicht jemand beim Ausstieg gestürzt war oder optisch erkennbar irgendwelche Probleme hatte sondern nur egoistisch gaffend oder tagträumend im Ausstiegsbereich rumstand, hab ich mich beim Ausstieg zur "juristischen" Tarnung wg. eventueller Zeugen optisch möglichst "patschert", ein Hängenbleiben des Bügels oder Tellers am Riemen der Kameratasche simulierend angestellt und versucht, die Person dann mit dem Bügel zu treffen.
Die Vorgangsweise hatte ich übrigens samt der, aus juristischen Gründen nötigen Tarnung und einem aufgesetzten unschuldig - verzweifelten Blick von meinem alten Herrn gelernt...:ja:
 
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