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Wichtige Frage wegen Skiunfall

Gibt es in Deutschland wirklich solche beweisregeln wegen Verwandtschaft, welche Aussae mehr zählt, oder bleibt das der freien Beweiswürdigung des richters überlassen, wem er mehr glaubt
 
So, am Donnerstag um 11 Uhr bin ich nun vorgeladen zur Aussage...
 
Interessanter Rechtsfall.
Und wie war es gewesen bei der Vorladung?
 
Nun ja, ich habe meine Aussage gemacht und noch eine Unfallskize, wie die Klägerin meiner Freundin in die Spur gefahren ist, gemacht. Der Beamte war eigentlich ganz nett. 20min hats alles in allem gedauert!

Habe mich dann noch mit dem Polizisten unterhalten und der meinte, dass es in Deutlschland sogar möglich ist, dass wenn der Strafrechtsprozess eingestellt wird oder festgestellt wird, dass meine Freunid unschuldig ist, es weiterhin noch möglich ist auf Schmerzensgeld zu klagen... und da dann in Prozent unabhängig vom vorhergehenden Urteil, eine Schuld festgestellt werden könnte... Er selber hält das genau wie ich für völligen Irrsinn...
 
YEP. Das wäre dann ein Zivilverfahren. Ist übrigens oft sogar nötig, da Du aus einem Strafrechtsverfahren ja kein Schmerzengeld/Entschädigung ziehen kannst...
 
@buzi: Gibts was neues bzgl. des Skiunfalls?
 
Nein, leider gibt es garnichts Neues! Seit ich meine Aussage gemacht habe, kam nichts mehr vom Gericht oder sonst wo.
Der Polizist meinte, dass es Monate bis in den Herbst dauern könnte, bis man erfährt wie es weiter geht. Das kommt drauf an, wie beschäftigt die Gerichte sind, denn solche "Kleinigkeiten" werden hinten angestellt.
So wie es aussieht wird der Gerichtsstandort Karlsruhe sein... Keine Ahnung wie die hier ausgelastet sind.
Der Gute Mensch in Grün meinte ja, dass der Strafrechtsprozess eingestellt werden müsste, aber sicher sein, kann man halt erst, wenn man es schwarz auf weiß hat.
Ich persönlich finde es aber schon übel, dass man so garnichts mehr davon hört. Wenn es nicht eingestellt würde, dann kann sich das Jahre lang hinziehen....

Werde euch auf jeden Fall informieren, wenn sich etwas neues ergeben sollte!

Grüßle Buzi
 
mithrandir schrieb:
Fis-Regeln sind lediglich Verhaltenshinweise an Skifahrer. Sie haben aber weder straf- noch zivilrechtliche Relevanz. Mit Ihnen zu argumentieren, dürfte sinnlos sein.
Zunächst einmal sind die nicht zwingend relevant, das ist richtig. Aber: Für Sachverhalte, die nicht eindeutig in Gesetzen geregelt sind, ziehen Gerichte die sogenannten "Anerkannten Regeln" heran. Dies können Normen, wissenschaftlich anerkannte Erkenntnisse oder seitens relevanter Fachverbände definierte Konventionen sein. Zu letzteren zählen zweifelsohne die FIS-Regeln.

Falls das etwas laienhaft ausgedrückt sein sollte, bitte ich die Juristen unter uns, meinen Text zu modifizieren. De facto kenne ich das aus meiner Branche: Wenn es keine eindeutigen Gesetze gibt, dann schauen die Gerichte, ob es irgendwelche Normen oder Veröffentlichungen unserer Branchenverbände gibt. Und daran orientieren sie sich dann. De facto sind diese Normen dann sehr relevant.
 
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