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Zunächst einmal sind die nicht zwingend relevant, das ist richtig. Aber: Für Sachverhalte, die nicht eindeutig in Gesetzen geregelt sind, ziehen Gerichte die sogenannten "Anerkannten Regeln" heran. Dies können Normen, wissenschaftlich anerkannte Erkenntnisse oder seitens relevanter Fachverbände definierte Konventionen sein. Zu letzteren zählen zweifelsohne die FIS-Regeln.mithrandir schrieb:Fis-Regeln sind lediglich Verhaltenshinweise an Skifahrer. Sie haben aber weder straf- noch zivilrechtliche Relevanz. Mit Ihnen zu argumentieren, dürfte sinnlos sein.
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