buzi
Vogelsberg (520m)
Servus
Ich hätte eine Frage wegen eines Skiunfalls meiner Freundin:
Wir fuhren am 31.12.06 in Hochfügen auf der blauen Piste in Höhe des Skilifts 8erAlm bei gutem Wetter sehr gemütlich ins Tal hinab. Meine Freundin hatte in etwa 10m Entfernung schräg rechts vor sich eine Skifahrerin, die am Hang stand und ins Tal blickte. Um nicht mit dieser zu kollidieren und um Abstand zu halten, machte meine Freundin eine Linkskurve. In diesem Moment fuhr die Skifahrerin los und fuhr im toten Winkel direkt talseitig neben meine Freunin. Beide waren langsam unterwegs und berührten sich nun mit den Skibindungen und kamen zu Fall. Meine Freunin kam mit einigen heftigen blauen Flecken, bedingt durch den harten Kunstschnee, davon. Die Skifahrerin jedoch hat sich anscheinend schwerer verletzt und musste von den Mitarbeitern der Bergbahnen ins Tal gebracht werden.
Ich habe den ganzen Skiunfall von unten gesehen und bin fest davon überzeugt, dass meine Freundin keine Schuld trifft, da Sie in genügendem Abstand ausweichte und die Skifahrerin keinen Eindruck erweckte, als wolle sie sofort losfahren.
Nun klagt die Skifahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Was meint ihr, wer könnte da Recht bekommen?
Wie sieht da die Gesetzeslage aus?
Kennt ihr Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln?
Ich hoffe es weiß uns jemand einen Rat.
Grüßle Buzi
Ich hätte eine Frage wegen eines Skiunfalls meiner Freundin:
Wir fuhren am 31.12.06 in Hochfügen auf der blauen Piste in Höhe des Skilifts 8erAlm bei gutem Wetter sehr gemütlich ins Tal hinab. Meine Freundin hatte in etwa 10m Entfernung schräg rechts vor sich eine Skifahrerin, die am Hang stand und ins Tal blickte. Um nicht mit dieser zu kollidieren und um Abstand zu halten, machte meine Freundin eine Linkskurve. In diesem Moment fuhr die Skifahrerin los und fuhr im toten Winkel direkt talseitig neben meine Freunin. Beide waren langsam unterwegs und berührten sich nun mit den Skibindungen und kamen zu Fall. Meine Freunin kam mit einigen heftigen blauen Flecken, bedingt durch den harten Kunstschnee, davon. Die Skifahrerin jedoch hat sich anscheinend schwerer verletzt und musste von den Mitarbeitern der Bergbahnen ins Tal gebracht werden.
Ich habe den ganzen Skiunfall von unten gesehen und bin fest davon überzeugt, dass meine Freundin keine Schuld trifft, da Sie in genügendem Abstand ausweichte und die Skifahrerin keinen Eindruck erweckte, als wolle sie sofort losfahren.
Nun klagt die Skifahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Was meint ihr, wer könnte da Recht bekommen?
Wie sieht da die Gesetzeslage aus?
Kennt ihr Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln?
Ich hoffe es weiß uns jemand einen Rat.
Grüßle Buzi