Bergwacht mit hauptamtlichen Rettern
Willingen. Erstmals kommen in der anstehenden Wintersportsaison im Upland hauptamtliche Helfer der Bergwacht zum Einsatz.
Als Grund nennt Landrat Helmut Eichenlaub den geplanten Einsatz der Schneekanonen. "Durch die Beschneiung wird die Konsistenz des Schnees härter und es kommt leichter zu Vereisungen", so der Landrat. "Außerdem verlängern wir auf diese Weise die Skisaison, was ein verstärktes Einsatzaufkommen erwarten lässt". Dieses könne während der Woche nicht mehr von ehrenamtlichen Helfern bewältigt werden, wenn man berücksichtige, dass allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2006 rund 80 Einsätze geleistet werden mussten.
Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der bodengebundenen Notfallversorgung einschließlich der Berg- und Wasserrettung. "Um die Bergrettung angesichts der zu erwartenden höheren Belastungen sicherzustellen, haben wir gemeinsam mit dem DRK-Kreisverband Korbach-Bad Arolsen und der Gemeinde Willigen nach praktikablen Lösungen gesucht", erklärte Eichenlaub. Man habe sich schließlich darauf verständigt, dass der DRK-Kreisverband für den Zeitraum vom 15. Dezember 2007 bis zum 29. Februar 2008, dem Ende der genehmigten Beschneiung, zwei hauptamtliche Mitarbeiter einstellt, die jeweils montags bis freitags den Bergrettungsdienst sicherstellen. An Wochenenden werden weiterhin ehrenamtliche Helfer zum Einsatz kommen.
Durch die hauptamtlichen Mitarbeiter entstehen Kosten von rund 15.000 Euro. Sie werden zu gleichen Teilen vom Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Gemeinde Willingen und den Skiliftbetreibern getragen. "Der Kreisausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel bereits genehmigt, so dass aus unserer Sicht einem sicheren Wintersportvergnügen im Upland nichts mehr im Wege steht", betonte Eichenlaub. Wahrscheinlich wird diese Finanzierung des Rettungsdienstes einmalig sein und sich nur auf die Saison 2007/08 beschränken.
Eine Abrechnung derartiger Einsätze über die Krankenkassen ist in Hessen derzeit noch nicht möglich. In den nächsten Wochen wird aber ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden erwartet, das möglicherweise zu einer Angleichung der hessischen Vorschriften an die der anderen Bundesländer führen wird. "Dort ist die Kostenträgerschaft der Krankenkassen bereits gesetzlich verankert und wir erwarten, dass dies auch bei uns geschieht", so Eichenlaub.