Dachstein hat geschrieben:Frag mich nich, was meine Tatstatur da produziert hat, ich habs so jedenfalls nicht geschrieben. Frag mich nicht, wie das da zu stande kam. Ich gehs mal editieren. Bekommt man ja eine Augenerkrankung davon...
@ xtream: ich sags dir direkt: wenn in Österreich eine Anlage nicht mehr den Vorschriften entspricht, bekommt sie schlichtweg keine Betriebserlaubnis mehr. In Österreich gibt es nebenbei auch bei der §57a Überprüfung nach dem KFG einen ganz genauen Kriterienkatalog. Wenn du diesen Kriterienkatalog nicht erfüllst, bekommst keine Betriebserlaubnis für das KFZ mehr. Fertig. Und ich halte es auch nicht schlau, Autos mit Seilbahnen zu vergleichen.
Zum Anlagenzustand: die Anlagen in Kitzbühel sind alle relativ gepflegt, wenngleich auch so manche Anlage im Auge des Skigastes ihr Alter überschritten hat. Trotzdem sind diese Anlagen auch gut in Schuss. Und man achtet in Kitzbühel sehr genau auf die Anlagen. Ganz nebenbei, ich würde es mir sparen, Bergbahnbetreiber zu unterstellen, sie würden über Kontakte einfacher zu Zulassungen oder Betriebserlaubnis kommen...
Die oben angesprochenen Mängel sind jedenfalls solche, die recht einfach zu beheben sein dürften.
Abschließend noch ein kleiner Hinweis auf das RIS:
<span>Besonders § 49 (1) des jetzigen Seilbahngesetzes (Fassung 2003). Darin steht, dass alle öffetntl. Seilbahnen in einem 5 jährigen Zyklus in seilbahntechnischer, elektrotechnischer, sicherungstechnischer und betrieblicher Hinsicht eine Überprüfung durch dafür akkreditierte Seilbahnüberprüfungsstellen (beispielseise TÜV Süd, TÜV Österreich, etc.) zu unterziehen. Was genau zu tun ist sagt die sogenannte [url=<a class="smarterwiki-linkify" href="
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True]Seilbahnüberprüfungs-Verordnung[/url]. Wie also ersichtlich ist, gibt es einen genauen Kriterienkatalog, der genau einzuhalten ist. Und auch was wie zu überprüfen ist, ist exakt vorgeschrieben. </span>
Und auch noch interessant: der § 50: hier können zusätzliche Überprüfungen vorgeschrieben werden, wo unter Anderem auch das Hinzuziehen "Sachverständigen aller in Betracht kommenden Fachrichtungen" vorgesehen wird.
MFG Dachstein