Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
zonk
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von zonk »

Mag.ja sein,dass es Urteile gibt's aber diese berühmten präzedenzfälle.greifen oft nicht. Es ist und bleibt eine Einzelfallbeurteilung. Wäre ja noch schöner,wenn das alles so gleich gehandhabt würde,als wären wir Roboter.
Das ist im übrigen bei jedem Skiunfall auch anders. Das wollen ja viele nicht glauben

zonk
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von zonk »

Ist auch der Grund,warum ich immer laut in der Schlange an der Schranke "allein,allein" rufe und,wie gewohnt,wild.vor.mixh hinspucke.dann kommt kein erwachsener und erst recht kein Kind mit mir in den Sessellift.so.
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Bjoerndetmold »

Damit die interessierte "Fach"öffentlichkeit sich ein wenig einlesen kann:

Rechtliche Probleme bei der Beförderung von Kindern mit Seilbahnen
https://seilbahn.net/snn/konfig/uploads/doku/71.pdf
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!

Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
↓ Mehr anzeigen... ↓
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von xxxforce »

@Administratoren könntet ihr bitte die ins off-toppic geratene Diskussion vom Hauptthema abspalten?
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woscsnh
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von woscsnh »

xxxforce hat geschrieben: 16.02.2026 - 09:40 @Administratoren könntet ihr bitte die ins off-toppic geratene Diskussion vom Hauptthema abspalten?
Ein wesentlicher Teil des Threads ist doch die rechtliche Einordnung des Ereignisses.
Dazu dienen in erster Linie die geschriebenen Gesetze. Diese sind oft sehr generisch.
Die Richter orientieren sich deshalb sehr stark auch an Kommentaren zu diesen Gesetzen (man beachte deren Umfang!) und an bisherigen Urteilen in ähnlichem Kontext.
Hier geht es doch u.a. um die Verantwortlichkeit des Begleiters. Viele Posts hier versuchen aus ähnlich (im Sinne der Verantwortlichkeit eines Begleiters mit größerem Erfahrungsschatz und größerer Leistungsfähigkeit..) gelagerten Fällen und deren juristischer Beurteilung, eine solche Verantwortlichkeit abzuleiten.
Das ist ein Standardprozess.
Auch in der Wissenschaft (außerhalb der Juristerei) ist das ein sehr häufiges Vorgehen.
Eigentlich macht man das auch bei komplizierten Alltagsproblemen.
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Rusty1
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Rusty1 »

Das stimmt schon, aber dieser Fall ist ja nun doch sehr konkret auf’s Berggehen bezogen und es geht dabei genau nicht um juristische Lebensrisiken im Allgemeinen.

Es ist interessant, dass nur ein Prozesstag anberaumt wurde und auch das lässt mich vermuten, dass da nichts Grundsätzliches zu dieser angenommenen Bergführereigenschaft rumkommen wird. Der kann sich immer drauf berufen, dass er sie als gleichwertigen Seilpartner angesehen hat und sowieso kann niemand außer den beiden wissen (beweisen), was konkret zwischen ihnen ausgemacht war.
Der Prozess wurde vorerst für einen Tag anberaumt. Angesichts des umfangreichen Prozessprogramms könnte es jedoch zu einer Vertagung kommen. Ganze 15 Zeugen – darunter damals im Einsatz stehende Bergretter – und zwei Gutachter wurden geladen, sagte Gerichtssprecher Klaus Jennewein zur APA. Ein alpintechnisches Sachverständigengutachten sowie ein gerichtsmedizinisches Gutachten sollen zur Wahrheitsfindung beitragen. Der Prozess wird von Einzelrichter Norbert Hofer verhandelt. Der erfahrene Richter verfügt über eine Spezialzuständigkeit in Alpinsachen, alle dahin gehenden strafrechtlichen Prozesse landen auf seinem Schreibtisch.
https://www.suedtirolnews.it/chronik/ma ... or-gericht
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