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Angriff auf die Schwarzfahrer

Da steht dann vielleicht unbekannt dabei. Oder man fragt, für wen die Karten sind ... jedenfalls wurde ich vor einigen Jahren am Kronplatz an der Bruneck-EUB mal angehalten, weil mich (damals noch mit langen Haaren) die blöde Kassierin als "weiblich" eingestuft hatte und dann folgte eine ziemliche Diskussion mit dem Liftler bis er mich durchließ ...
 
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte folgendes:

Das System der berührungslosen Karten mit dem zwangs- Pfand hat sich nur deshalb durchgesetzt da dieses Kartenweiterverkaufen dadurch wirksam unterbunden wird.

1, Man gibt die Karte schon VOR dem Parkplatz zurück

2, Man geht das Risiko die 2,- zu verlieren nicht gerne ein und gibt die Karte sowieso zurück

Im übrigen denke ich daß die Kosten einer solchen Karte nicht bei 2,- liegen, die BB Unternehmen sind bestimmt froh wenn diese Karten nicht mehr zurück gegeben werden.
 
Wieso sollte das Pfand einen Einfluss auf den Weiterverkauf haben ?
Man kann ja das Pfand bei der Weitergabe verrechnen.
 
Irgendwie iss das doch dasselbe wie mit diesen ``Bahnfahrkarten`` wie schönes Wochenendticket oder Bayernticket`` die wurden auch gern nach Ende der Fahrt weiterverkauft-- was zur Folge hat, daß sie nur noch mit Vor und Zuname gültig sind. Das wär hier evtl auch machbar, wenn das KEINE Pfandkarten wärn.

Andrerseit ich find das ganze einen Schmarrn, wenn eine Karte für einen Tag gültig iss, dann sollte es egal sein, von wem sie verwendet wird. Ausnahme, sogenannte Ladys Day. Da bekommen die Ladys günstigere Karten als Männer, was ich sowiso sehr gerecht finde, die Frau von heute hat ihren Job, oft sogar bessere als Männer, und dürfen überall mit Vergünstigungen rechnen, während der Mann überall voll zahlen darf. Es iss nur eins guat, daß sowas nicht an Wochenenden geht. Da zahlen alle gleich.

Rentner bekommen auch oft günstigere Karten, der Opa kauft ne Karte, und gibts sie dann seinem Enkel weiter...keine Ahnung, ob das dann andere Karten sind, oder ob sie nur günstiger verkauft werden...

Mal ein Fall am Brauneck, ich fahr mit ein paar Leuten aufs Brauneck, oben wars dermassen eisig -- so daß ein Mädl in einen Abgrund stürzte, und sie anschliessend ins KKH Bad Tölz musste. Das war ca. 11.00 vormittags, das Kassenmädl hat die Karte nicht mehr zurückgenommen, aber sie hat gesagt, ich soll sie selber an jemanden verkaufen, was ich dann sofort an Ort und Stelle machte. Direkt an der Kasse... Kein Problem. Die Karte iss für einen Tag gültig, und wurde genau für eine Auffahrt mit 3 Liften verwendet...

Im übrigen, mir isses genau 1 X passiert, daß mir ein Liftler ( Reiteralm Talstation in Pichl ) die Karte genauer angeschaut hat. Grund, es sind mehrere Einstiege, und wenn mehrere Kinder einsteigen, dann piepst es...
dann hat er das Foto angeschaut, und gut wars. Vielleicht hat er gemeint, daß es bei mir gepiepst hat...


Nochwas zum berührungslosen Zugang, da weiß ich wenigstens immer, daß mein Geldbeutel noch da iss... es kann ja sein, daß ma mal net aufpasst, und was verliert. ich find das System nicht schlecht, hatte auch noch nie n Problem damit. bis auf das, daß ich gern das Pfand vergiss zu holen, was aber in naheliegenden Gebieten kein Problem iss.
 
Wenn die Bergbahnen vernünftige Geschäftsbedingungen hätten und nicht die Kunden übermässig benachteiligen würden, gäbe es das Problem mit der Weitergabe sicherlich kaum. Ich halte es zumindest für sittenwidrig wenn z.B. bei geschlossenen Anlagen wegen Schlechtwetter oder auch wenn man seinen Skitag nach wenigen Fahrten vorzeittig abbricht die Karten nicht rückvergütet werden.
Immerhin handelt es sich ja wie hier schon angemerkt wurde um eine Dienstleistung. Aber eine Dienstleistung muss üblicher Weise auch erbracht werden wenn sie bezahlt wird. Wenn aber ein 6 Tage Skipass nur 3 Tage genutzt werden kann weil an den restlichen Tagen z.B. wegen Sturm das Skigebiet geschlossen ist dann sollte es selbstverständlich sein dass der Kunde eine Rückvergütung erhält. Wenn das - wie in den Vertragsbedingungen wohl aller Bergbahngesellschaften - prinzipiell ausgeschlossen wird, dann braucht man sich auch nicht darüber wundern wenn die verärgerten Kunden dann ihrerseits ungenutzte Skipässe von anderen Skifahrern weiterverwenden.
Mich wundert allerdings, dass es zu der Problematk scheinbar noch keine Urteile gibt. Es dürfte doch nicht wenige Juristen unter den Skifahrern geben, und der eine oder andere von ihnen wird sicherlich schonmal mit diesen kundenunfreundlichen Vertragsbedingungen konfrontiert gewesen sein und entsprechende Rechtsmittel eingelegt haben.
 
^^100% Zustimmung!!!
Eigentlich nur noch eine Frage der Zeit wann "die EU" sich der Sache annimmt!
 
RC-H. schrieb:
...z.B. wegen Sturm das Skigebiet geschlossen ist dann sollte es selbstverständlich sein dass der Kunde eine Rückvergütung erhält.
Im Stubai und in Hintertux wird das so auch gemacht. Man erhält für den Ausfalltag einen Skipassgutschein.
Allerdings bekommt man diesen nur dann, wenn wirklich am ganzen Tag keine Bahn läuft. Laufen nur die Zubringer und die Schlepplifte (was dann ja meist zu erheblichen Wartezeiten führt) könnte man ja theoretisch fahren und man erhält keinen Gutschein.
Hab sowohl in HiTux, als auch Stubai beiders schon erlebt. Zumindest sind beide auf dem richtigen Weg zu Kundenorientierung.
 
GMD schrieb:
…
Sowieso muss es mal gesagt werden: Die AGB der Bergbahnen sind im Grunde genommen sehr kundenunfreundlich! Sogar wenn sie ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen, sprich den Betrieb einstellen, sind sie nicht zur Rückerstattung verpflichtet….


Die Aussage ist so falsch! Wenn DU mal die AGBs der Bergbahnen durchliest erfüllen sie auch Ihren Vertrag, wenn nicht alle Anlagen laufen!
Hab bisher auf Allen Skipässen, die ich in den Fingern gehabt habe, den Satz:
„Keine Rückerstattung, Ermässigung oder Ersatz bei Ausfall von Anlagen, Schlechtwetter oder Einstellung der Anlagen“ gehabt!

Wenn du mit dem Passus, der jetzt nicht wörtlich, aber Sinngemäss zitiert ist, nicht einverstanden bist, dann musst du eben den Skipass nicht kaufen.


Zum Thema zurück, die Kontrollen sind schön und gut aber was übereifrig, vergangenen Sonntag war ich in Damüls, wir haben Karten gekauft, haben uns in die Gasstätte gehockt bis es weniger schneite und dann erst später auf die Skier gegangen. Auf dem Parkplatz haben wir noch mit ein paar Jungs geredet, die runter kamen und keinen Bock mehr hatten.
Danach sind wir dann zum Drehkreuz und es stürmte eine wild gewordenen Kassentussi auf uns zu und behauptete wir würden Ärger bekommen, weil wir den Jungs die Karten abgekauft hätten!
Nach einiger Diskussion sind wir dann einfach an ihr vorbei zum Drehkreuz und sie hatt dann unssere Karten gesperrt!

Was lerne ich draus?
- Reden mit Leuten auf dem Parkplatz ist strafbar! :(
- immer den Kassenbon einstecken und nie wegschmeissen, wie ich es bei Tageskarten bisher immer gemacht habe!
- Damüls ist wohl doch ned so schön wie ich dachte, zumindest was den Service und die freundlichkeit angeht

Nachdenm wir dann naoch ne Weile am Lift standen habe ich das Spielchen noch mehrmals gesehen, sicherlich sind bestimmt auch dort Karten verkauft worden, aber es haben eben nicht alle welche schwarz gekauft und die haben auch zum Teil Ärger bekommen.

Da frage ich mich doch ernsthaft was mehr schadet:
Auf dauer vergraulte Gäste (Skipass gekauft den man nicht nutzen darf, und einer Straftat bezichtigt werden)
Oder
Ein paar schwarz verkaufte Karten, die dann in der Endabrechnung fehlen

Denkt mal drüber nach in Damüls! Vielleicht komm ich dann doch noch Mal :(
 
@Oscar
Klar gibt es in den meisten AGB den Passus, dass man kein Anrecht auf eine Rückerstattung hat.
Und genau das wird ja von GMD kritisiert. ;)
Die Bergbahnen können jederzeit und grundlos den Betrieb einschränken bzw. einstellen und sind nicht verpflichtet das Geld zurückzugeben.
Also, die vom Kunde erwartete Leistung wird nicht erfüllt, aber trotzdem wird das ganze Geld einkassiert...
Und sowas ist wirklich nicht sehr kundenfreundlich. Und es wäre mal interessant zu sehen, ob man mit solchen AGB auch vor Gericht Erfolg hat.

Kürzlich gab es mal eine Studie, wo die AGB von verschiedenen Firmen unter die Lupen genommen wurden. Und es wurde mehr oder weniger in allen AGB Paragraphen gefunden, die dem Gesetz widersprechen. Also da hätte der Kunde bei einem Gerichtsfall ziemlich gute Chance den Prozess zu gewinnen. Nur leider lässt sich der Normalbürger einschüchtern und somit kommt es eben nicht zu einem Prozess und die Firmen können weiter mit den illegalen AGB operieren...
 
Oscar schrieb:
Danach sind wir dann zum Drehkreuz und es stürmte eine wild gewordenen Kassentussi auf uns zu und behauptete wir würden Ärger bekommen, weil wir den Jungs die Karten abgekauft hätten!
Nach einiger Diskussion sind wir dann einfach an ihr vorbei zum Drehkreuz und sie hatt dann unssere Karten gesperrt!
wie, was, die hat eure Karten gesperrt??? 8O
Ihr konntet nicht fahren?
(Und das ist noch nicht bei Bergfex zu lesen?)

Andere Sache: Ich keine einige Paare mit kleinen Kindern bzw. Babys (non SKi).
Die fahren z.B. in ein Skigebiet und kaufen ZWEI Skipässe.
Dann wird abwechselnd gefahren. Ein Tag die Papas, ein Tag die Mamas usw..
Logischerweise ist das eine Übertragung und nicht erlaubt!
Irgendwie schon blöd.
Betrifft mich zwar nicht, ich finde es aber trotzdem mehr als bescheiden!!
Und dann steht es eben Frechheit (AGBs) gegen Frechheit (Kartenmissbrauch) 1:1!!

Übrigens wird "das mit den Foto schießen" beim ersten Eintritt in der Skihalle Neuss gemacht. Ich beobachtetet das bei einer Person ein anderes Gesicht auf dem Monitor erscheinte!! Gesagt hat bei dem Personal aber keiner was! (Hat mich schon gewundert)
 
Zitier mich selber von Seite 1
Fab schrieb:
Die Bergbahngesellschaften wälzen grundsätzlich alle Risiken auf die Kunden (Kartenkäufer) ab.

Das könnte man m.E. nur ändern, indem man eine große Verbraucherschutzorganisation dazu bringt die Tarifwerke und AGB`s der Bergbahnen vor Gericht zu bringen.

Es gibt in Deutschland und in der EU zahlreiche Urteile in denen einseitige AGB zu Lasten des Verbrauchers aufgehoben wurden.

Durch die bilateralen Verträge würde das, glaube ich, auch in der Schweiz greifen.
 
Wo werden denn in Neuss Fotos gemacht. Ich habe davon noch nie etwas mitbekommen. Sollten sie es heimlich tun, wäre es eventuell ein Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten. Bei Videoüberwachung (habe damit beruflich zu tun) verstehen die keinen Spaß.

Gruß, Tom
 
Fab schrieb:
Es gibt in Deutschland und in der EU zahlreiche Urteile in denen einseitige AGB zu Lasten des Verbrauchers aufgehoben wurden.

So ist es. Leider gelten diese Urteile immer nur für den Einzelfall. Es muss also erst einmal jemand klagen und das ganze durchfechten.

Gruß, Tom
 
mic schrieb:
Oscar schrieb:
Danach sind wir dann zum Drehkreuz und es stürmte eine wild gewordenen Kassentussi auf uns zu und behauptete wir würden Ärger bekommen, weil wir den Jungs die Karten abgekauft hätten!
Nach einiger Diskussion sind wir dann einfach an ihr vorbei zum Drehkreuz und sie hatt dann unssere Karten gesperrt!
wie, was, die hat eure Karten gesperrt??? 8O
Ihr konntet nicht fahren?
(Und das ist noch nicht bei Bergfex zu lesen?)

...

Jop wir sind unverrichterter Dinge wieder abgefahren, hatten dann aber auch nimmer richtig Bock, dann hat halt ein anderes Skigebiet das Geld gesehen und uns sogar fahren lassen dafür ;), schade, denn ich hatte gehofft mal was gutes in der Nähe zu haben, wenn Mellau sich endlichmit Damüls zusammengeschlossen hat aber so gehts halt weiter nach brand, Arlberg, Warth und ins Montafon, haben sie mich als Kunden schonmal nicht dort abwerben können ...

Zu Bergfex weiss ich nix, da schaue ich ned mehr rein! Vielleicht ists ja die Damülser Plattform vom Niveau her passts ja :(
 
@Fab
Das Einklagen der AGB, wäre auch in der Schweiz kein Problem.
Aber wo kein Kläger ist, gibt es auch kein Urteil...
Aber offensichtlich hat der Normalbürger Angst vor einem Gerichtsprozess und beisst lieber in den sauren Apfel. Und das wird dann eben von den Firmen schamlos ausgenutzt.

@Oscar
Ich würde mal einen netten Brief an die Direktion schreiben.
Und zwar soll das Geld für den Skipass + eine Entschädigung für die vergebene Anfahrt umgehend auf dein Konto überweisen werden.
Sonst wirst Du den Fall an eine Konsumentenschutzorganisation oder Presse weiter leiten.
Denn eigentlich müssen die Bergbahnen beweisen, dass ihr den Skipass missbraucht habt. Und ich denke nicht dass dies Ausreicht, wenn das Fräulein den angeblich "illegalen Kartenkauf" aus der Ferne beobachtet hat. Da müsste man schon auf dem Parkplatz erwischt worden sein.
Und für die Bergbahnen sollte es kein Problem sein um zu überprüfen, wie oft die Karte an den Drehkreuze entwertet wurde... ?
Also da hat jemand ziemlich übereifrig reagiert. Und da wäre es im Interessen der Bergbahnen, wenn ihr eine einvernehmliche Lösung findet.
 
Ich kann auch nicht so ganz nachvollziehen, warum ihr gefahren seid. Wenn Ihr die Karten tatsächlich zum ersten Mal benutzen wolltet (Ihr wart ja vorher in der Hütte), hätte die übereifrige Dame dies problemlos nachvollziehen können. Notfalls lässt man den Chef kommen. Wenn alles nicht fruchtet, hätte ich den Laden im nachhinein auf Schadensersatz verklagt.

Gruß, Tom
 
Ahso jetzt weiss ich was wir falsch gemacht aheb, abe rbin halt schrecklich schüchtern und bin deshalb gefahren ;)

Nee im ernst mit der armen Tussi red ich doch gar ned, das e-mail an die Direktion ist auch schon fertig formuliert aber noch ned abgeschickt! (war auch vor dem post schon fertig) So schlau sind wir nämlich auch ;)

Bin mal gespannt was die Antworten, nur mit so armen Menschen wie denen da am Lift rede ich ned da geh ich und wende mich dann an die Chefs! ;)

Aber das ist nicht das eigentliche Thema des Topics, hier wolte damit nur mal ein Erlebnis mit den Kontrollenmachen und ein bischen zum Nachdenken anregen und mal andere Sichtweisen darstellen.

Wenn sie dann damit auf ne Entschädigung reagieren ists ja ok, aber trotzdem nicht gerade Imagefördernd die ganze Aktion!
 
Andere Sache: Ich keine einige Paare mit kleinen Kindern bzw. Babys (non SKi).
Die fahren z.B. in ein Skigebiet und kaufen ZWEI Skipässe.
Dann wird abwechselnd gefahren. Ein Tag die Papas, ein Tag die Mamas usw..
Logischerweise ist das eine Übertragung und nicht erlaubt!
Irgendwie schon blöd.
Betrifft mich zwar nicht, ich finde es aber trotzdem mehr als bescheiden!!
Und dann steht es eben Frechheit (AGBs) gegen Frechheit (Kartenmissbrauch) 1:1!!

Also das Pärchen + ihre Tochter was bei uns in der Gruppe mitfährt kauft sich 1 x 6-Tagesskipass und wechselt sich ein über den anderen Tag ab. Was anderes würde den beiden und auch mir niemals in Sinn kommen. Ich würde in solch einer Situation niemals 2 x 6-Tage kaufen !

Stephan ( Biggilinos Skihase )
 
^^meine Worte! Das ist schon ein "Problem".
Aber sollten die Gebiete flächendeckend die Kameras einführen geht das nicht mehr!
http://www.skidata.com/Freemotion-Gate.69.0.html?&L=1com
•Leser für Personenvereinzelung mittels 2- oder 3 Stern, z.B. an Gondelstationen
•Berechtigungsprüfung durch doppelseitige Antenne für maximalen Komfort: Karte kann rechts oder links getragen werden
•Eingebaute Kamera verhindert Ticketweitergabe
•Höhensensor unterscheidet Erwachsenen von Kindern
 
Dann hätte sich der Skiurlaub für unser befreundetes Pärchen erledigt!

Wieso sollten die beiden quasi 1 Skipass für EUR 175,00 für umsonst kaufen ?

Mit diesem 1 Skipass wird das Skigebiet auch nur von 1 Person benutzt.
Aber hier drehen wir uns ja jetzt im Kreis!

Das Skigebiet oder die Skigebiete hätten in dem Fall 3 Besucher weniger und 1 Kind weniger im Skikurs weil dieser ja von der eigentlich zukaufenden zweiten Karte finanziert wird.
Widerspricht sich eigentlich diese Regelung der Skigebiete !

Stephan ( Biggilinos Skihase )
 
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