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Auto ...

Ist schon so, grundsätlich dürfte man in der Schweiz ausser der aktuellen Autobahnvignette nichts auf der Frontscheibe montiert werden. Je nach dem an was für einen Polizisten kan gelangt, kann das bis zum Ausweisentzug gehen.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120493

Wie gesagt, heute am Zürich HB gesehen, jeder Deutsche rausgepickt, 400 Franken Busse vor Ort abdrücken und Plakette entfernen lassen. Hätte das filmen sollen.
 
Was ist mit meinem TÜV Pickerl auf der Windschutzscheibe? Das darf ich nicht abkratzen :twisted:

Und die österreichische Autobahnvignette?
 
...und was ist ist mit nem Navi was ich mir an die Scheibe pfropfe? Das läge nun wirklich im Blickfeld.
Dann wären genaugenommen nur integrierte Geräte erlaubt?
 
Pistencruiser schrieb:
...und was ist ist mit nem Navi was ich mir an die Scheibe pfropfe? Das läge nun wirklich im Blickfeld.
Dann wären genaugenommen nur integrierte Geräte erlaubt?
Grundsätzlich ja.

Wie gesagt, das SVG erlaut nur zwei Ausnahmen, die aktuell gültige Autobahnvignette der Schweiz und das LSVA Gerät bei Lkw. Je nach dem was für ein Tag der Polizist hat, lässt ers durchgehen oder löhnen. Navihalterung bei der MFK sowieso eine Chance.
 
Also ein Schweizer Polizist kann mir ansagen, dass ich die Betriebserlaubnis von der Scheibe kratzen soll? Noja, zum Glück werd ich so schnell nimmer in die Schweiz fahren. (was allerdings auch Schade ist, da es dort so viel zu sehen gäbe)

Mal schauen, wann die Deutsche Presse von dem Ganzen Wind bekommt und der Shit-Storm anfängt...
 
Schlimmer als Wegelagerer im finstersten Mittelalter...
Ich freu mich schon auf die nächste Reisemesse in Hamburg, wo ich sowas dann den Touristikern vorhalten kann :mrgreen:
 
ATV schrieb:
Kein Witz. Im Google mal danach Suchen, gibt dazu mehrere hinweise, war heute in Zürch, beim Bahnhof, HB standen 6 Polizisten und haben alle Deutsche mit einner Umweltplakette rausgefischt und mit 400 Franken gebüsst. Zudem mussten sie vor Ort den Kleber entfernen.

Das Problem ist die Grösse und der Ort des Klebers, die Aautobahnvigniette muss ja hinter den Rückspiegel.

Nichtsdestotrotz eine S oder So unötige Aktion für einen noch Unnötigeren Kleber.

Irgendwie finde ich in google nix....gibt es da ein paar links ?
 
oder seine Uhr geht dreizehn Tage nach :mrgreen:
 
Naja, Stadt Zürich und Autofahren passt sowieso nicht ganz zusammen. Da ist der Grünenanteil in der Politik ein bisschen hoch, darum auch solche gesetzeswiedrige Aktionen gegen Autofahrer.
Das einzige was sie bestrafen dürfen sind Sachen welche die Sicht vedecken, zum Betrieb des KFZ aber nicht nötig sind. Fahrbewilligungen sind aber nötig, daher dürfen sie nicht büssen es sei denn diese seien abgelaufen.
Solche Zettelchgen und Kleber kann man übrigens auch anbringen dass man sie von innen gar nicht sieht, bei mir sind diese so plaziert dass sie vom Innenspiegel vollständig verdeckt werden.
 
Ich hätte nächste Woche mal den ADAC gefragt, aber so...
 
Ich hab mich extra bisschen Schlau gemacht.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Die-Groesse-spielt-doch-eine-Rolle-/story/12915175
Deshalb gehörten Vignetten ganz an den Rand der Scheibe, dasselbe gelte auch fürs Navigationsgerät. Ob ein Objekt die freie Sicht behindere, müsse jeweils bei der Kontrolle vor Ort entschieden werden.

http://www.skodacommunity.de/skoda-forum/sonstige-autothemen/35333-umweltplakette-anbringen/
Aber:
Für die Schweiz-Fahrer wird das eng, zumindest im Kanton Zürich hat die Polizei absolut was gegen große Beeinträchtigungen der Sichtbarkeit der Front- und Seitenscheiben, und dazu zählen nach ihrem Verständnis sowohl Navis als auch große Aufkleber. Bußgelder bis 400 CHF sind möglich; natürlich ist das sofortige Entfernen Pflicht...

Nee Walter, den Zahn muß ich Dir gleich ziehen. Die Schweizer haben da sehr wohl was dagegen. Deshalb gehört ja derren Vignette auch hinter den Spiegel oder ganz links nach außen. Und gegen Navis haben sie auch was: 400 Schweizer Fränkli bei Nichtbeachtung des Straßenverkehrsgesetzes! Außerdem sofortige Entfernung! Und das ist kein Scherz, sondern Realität im Kanton Zürich...

Denn die neue Pappe ist nun auch nur 6x so groß wie die schweizer Vignette...

http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=navigationsger%C3%A4te%20z%C3%BCrich%20polizei&source=web&cd=3&ved=0CEMQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.stadt-zuerich.ch%2Fcontent%2Fdam%2Fstzh%2Fpd%2FDeutsch%2FStadtpolizei%2FWeitere%2520Dokumente%2FVP%2FNavi.pdf&ei=BPdqUcynEOeu4ASV2IGAAQ&usg=AFQjCNHDFgHA-UmR741UhMdB6p5oi-9xdA
Auf Grund von Medienberichten über die Verzeigung von Fahrzeuglenkenden, welche ihr
mobiles Navigationsgerät sichtbehindernd montiert hatten, gingen bei der Stadtpolizei Zürich
Anfragen zur sicheren Montage solcher Geräte ein. Dieses Merkblatt soll die Rechtslage erklären und aufzeigen wie mobile Navigationsgeräte benützt werden können, ohne die Verkehrssicherheit
zu gefährden.


"Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. [...]"

Als Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, gelten die Windschutzscheibe und die
vorderen Seitenscheiben. An diesen Scheiben ist deshalb das Anbringen von Aufklebern,
Blenden etc. nicht zulässig. Davon ausgenommen sind lediglich die vorgeschriebenen oder
im Recht ausdrücklich vorgesehenen Gegenstände (z.B. Autobahnvignette, LSVAErfassungsgerät,
Innenspiegel oder Sonnenblende).

Also oben links und oben rechts montierte Umweltplaketten sind NICHT zulässig.

Ich werde morgen mal der Stapo Zürich schreiben und das klären mit dem Verweis, die Kontrolle beobachtet zu haben.

Jedenfalls empfehle ich, bei Fahrten nach Zürich, das PDF auszudrucken und mitzuführen 12m sind ein grosses Fenster.
 
Betrifft nur schweizer Autofahrer,etwas das vor Bussen schützen könnte wenn man es ausgedruckt mitführt:
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/28897.pdf

Mit der ab 2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht
für bestimmte Fahrzeuge, die ein On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Nicht alle
OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung.
Die folgenden Informationen dienen dazu, die Fahrzeuge zu identifizieren, die künftig von der
Abgaswartungspflicht befreit sind. Für die betreffenden Fahrzeuge wird auch kein Abgaswartungsdokument mehr vorgeschrieben sein.
 
Die Frage bei den ausländischen KFZ ist für mich eine andere. Darf man etwas büssesn, was im Land der Imatrikulation pflicht ist?
Ich erinnere mich da an den Ford Escort Cosworth mit seinem Riesenheckflügel in den 90ern. In der Schweiz war das Teil verboten und musste entfernt werden, sämtliche im Ausland zugelassenen Fahrzeuge durften das Teil aber auch ganz legal auf Schweizer Strassen präsentieren. Grund für das verbot war übrigens, man ahnt es, die schlechte Sicht, damals allerdings die nach hinten.
 
ATV schrieb:
Ist schon so, grundsätlich dürfte man in der Schweiz ausser der aktuellen Autobahnvignette nichts auf der Frontscheibe montiert werden. Je nach dem an was für einen Polizisten kan gelangt, kann das bis zum Ausweisentzug gehen.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120493

Wie gesagt, heute am Zürich HB gesehen, jeder Deutsche rausgepickt, 400 Franken Busse vor Ort abdrücken und Plakette entfernen lassen. Hätte das filmen sollen.

Naja das sagt ja schon alles worum es wirklich geht: Ausländische Autofahrer abzocken.
Aber ich will nachher kein Jammern hören wenn die auslänischen Touristen dann noch mehr ausbleiben, als bisher bereits geschehen.

Meine Schweizer Freunde und Kollegen haben übrigens auch fast alle eine deutsche Umweltplakette auf der Windschutzscheibe ihrer Schweizer Autos, das sie ja auch alle öfters mal in München, Stuttgart etc. unterwegs sind.
Ausserdem haben alle in der Schweiz zugelassenen Sixt und Europcar Mietwagen auch standardmäßig Umweltplaketten an der Windschutzscheibe, da die Autos ja oft grenzüberscrheitend genutzt werden.
Was passiert mit denen? Die müssten ja auch alle gebüßt werden....
 
Nun hackt mal nicht nur auf den Schweizern rum....
Ich wurde in Österreich mal als letztes Fahrzeug aus einer Kolonne gewunken und mir wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Auf die Frage nach einem Videobeweis o. ä. wurde mir gesagt: Der Beamte entscheidet nach Augenschein.
Ich sollte sofort 700 Schilling zahlen, ansonsten ginge es zur Wache, und das könnte dauern.....

Seltsamerweise war ich das einzige deutsche Auto in der Kolonne.....
 
Ich gehe eher davon aus, dass es der Montageort und die Grösse des Klebers ist. Waren übrigens auch Autos mit AG und ZH Nummernschilder dabei die eine solche Plakette trugen.

Diese Umweltplakette ist sowieso der grösste Unfug der letzten 10 Jahre. Würde FR, IT und AT auch wegen Sichtbehinderung dagegeb vorgehen, währe die innert kürzester Zeit mindestens 1/4 so gross wie die jetzige Bratpfanne.
 
Rüganer schrieb:
Nun hackt mal nicht nur auf den Schweizern rum....
Ich wurde in Österreich mal als letztes Fahrzeug aus einer Kolonne gewunken und mir wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Auf die Frage nach einem Videobeweis o. ä. wurde mir gesagt: Der Beamte entscheidet nach Augenschein.
Ich sollte sofort 700 Schilling zahlen, ansonsten ginge es zur Wache, und das könnte dauern.....

Seltsamerweise war ich das einzige deutsche Auto in der Kolonne.....

Bekannten von mir ging es auch so, die mußten eine saftige Strafe zahlen,weil das Pickerl falsch aufgeklebt war!

ATV: " Ich gehe eher davon aus, dass es der Montageort und die Grösse des Klebers ist. "

Das denke ich auch!
 
Noja, wer sich in Österreich mal die Vorschriften für die Autobahn-Vignette (Aufklebeort, Maximal 4 Vignetten erlaubt, etc...) durchliest, wüsste, dass es auch in Österreich massig Strafen zum kassieren gäbe...
 
Af schrieb:
Noja, wer sich in Österreich mal die Vorschriften für die Autobahn-Vignette (Aufklebeort, Maximal 4 Vignetten erlaubt, etc...) durchliest, wüsste, dass es auch in Österreich massig Strafen zum kassieren gäbe...

Die Ösis habe es bereits mit verschiedenen Fallen versucht, ob nun D-Schild, Platikführerschein, Fahrzeugschein mit/ohne Bindestrich und nicht zuletzt die Gendarmen mit Radaraugen...
 
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