Fahre öfters die N13 - zB Samstags Abends oder Sonntags Morgens ist die sehr oft quasi leer - im Sommerhalbjahr ist es dann auch oft hell.
Es macht aber keinen Sinn, hier Beweise zu suchen, welche Autobahn wann leer ist.
Wenn man gewohnt ist, bei entsprechenden Verhältnissen eigenverantwortlich auch schnell fahren zu dürfen und man das auch seit zB 20 Jahren problemlos so praktiziert, dann fällt es etwas schwer, die Beurteilung dieses Verhaltens als schwere Straftat nachzuvollziehen.
Da die Strafen in der Schweiz aber ohnehin großzügig bemessen sind und spätestens ab 2km/h Überschreitung nach Deutschland hinterhegeschickt wird, werde ich ziemlich sicher nicht von der Straftatenregelung betroffen sein