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Auto ...

Da wär ich vorsichtig. Die 350 km gelten vermutlich nur unter idealisierten Verbrauchsbedingungen, und für die Skigebiete musst du auch noch den Rückweg mitrechnen, dann kommst du auf 300 km, da wirds schon knapp. Außerdem wird man bei Stromtankstellen böse abgezockt, im Vergleich zum Haushaltsstromtarif (wo man es hoffentlich auch anschließen kann?) verlangen die ein vielfaches. Also, wenn es irgendwo mal eine gibt, vor allem außerhalb von Großstädten wie Innsbruck.

Außerdem kriegst du für 35.000 Euro ein massiv besseres normales Auto.

Sprichst du bei den Schaltproblemen von Automatikautos? -> Automatik ist eh doof, da hat man ja gar keinen Spaß beim fahren. Ich kann per Hand besser schalten als jede Automatik.
 
Tesla Modell 3 ist mega. :P

Ich staune auch über die doch schon enorme Reichweite von bis zu 400 Km und da Tesla ja eigene Ladestationen besitzt (die man natürlich erstmal finden muss) kommt man so gratis zum Aufladen . Wie lange das Dauer weiß ich leider nicht aber da das Fahrzeug bis zu 400 Km fahren kann wäre das schon in meinem weitesten Radius denn ich im Jahr fahre .

Für um die 40 000 ist das n echt super teil, und elektoautos haben ja bekannter Maßen ein ordentlichen Schub .
 
j-d-s schrieb:
Außerdem kriegst du für 35.000 Euro ein massiv besseres normales Auto.


Also die Tesla Autos sind von echt guter Qualität , was für ein Auto würdest du dir denn für 35.000 Euro kaufen was vergleichbar (nicht unbedingt elektro) ist ???
 
Schau dich bitte selber um, ich beschäftige mich zu wenig mit Elektroautos als dass ich da den Vergleich hätte. Ich warne halt nur die Reichweitenangaben so von Herstellerangaben einfach zu glauben, da wird sicher ähnlich viel geschönt wie bei den angeblichen Verbrauchswerten an Sprit. Irgendwie im Labor auf die Rolle und gleichmäßig durchgehend Tempo 80 oder so. Völlig unrealistisch halt.
 
Also Elektrotankstellen gibts hier eigentlich bei vielen Supermärkten, Einkaufszentren, Behörden etc...
@jds: Gibt genügen Leute, für die Autofahren nur die Bewegung von A nach B ist... Und da ist ne Automatik fein...

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j-d-s schrieb:
Sprichst du bei den Schaltproblemen von Automatikautos? -> Automatik ist eh doof, da hat man ja gar keinen Spaß beim fahren. Ich kann per Hand besser schalten als jede Automatik.

man merkt , du weist nicht was ein DSG Getriebe oder eine moderne 8Gang Automatik kann. ;)
 
kaldini schrieb:
Warum? 350km sehe ich als eine recht passable Reichweite an - mehr fahr ich nur 1 oder 2 Mal pro Jahr am Stück. So gut wie alle Skigebiete, die ich im Winter anfahre, sind maximal 150km entfernt -> Alltagstauglichkeit bei mir erfüllt.
Hinzu kommt, dass du z.B. an den Superchargern in St. Anton am Arlberg, Kitzbühel, Salzburg, Wien, Graz oder St. Moritz in 30 Minuten ca. 270km Reichweite gratis :!: nachladen kannst.


j-d-s schrieb:
Sprichst du bei den Schaltproblemen von Automatikautos? -> Automatik ist eh doof, da hat man ja gar keinen Spaß beim fahren. Ich kann per Hand besser schalten als jede Automatik.
Das lassen wir einmal dahingestellt, was du alles kannst :wink:. Jedes vernünftige Automatikgetriebe kann man optional selbst schalten.
 
j-d-s schrieb:
Automatik ist eh doof, da hat man ja gar keinen Spaß beim fahren. Ich kann per Hand besser schalten als jede Automatik.
Das sind dann genau jene Leute die auf Kavalierstarts, unnötiges Hochdrehen des Motors, quietschende Reifen etc. Wert legen und konkret auf Österreich bezogen nicht wissen das auch das bei uns aufgrund eines KFG - Paragraphen strafbar ist. Auch für solche Autofahrertypen nutze ich nämlich mit großer Vorliebe kontinuierlich ne Dashcam... :ja:
 
Petz schrieb:
Auch für solche Autofahrertypen nutze ich nämlich mit großer Vorliebe kontinuierlich ne Dashcam... :ja:
Und da du meist alles besser weißt:
"In Österreich ist der Betrieb von Dashcams durch Private grundsätzlich nicht zulässig." .. zuletzt im Januar 2015 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Sicherlich kann je nach Vergehen ein rechtswidrig erlangter Beweis Verwendung finden, jedoch gehört dies zusätzlich mit bestraft, wenn man gegen geltendes Gesetz handelt. :P
 
Petz schrieb:
j-d-s schrieb:
Automatik ist eh doof, da hat man ja gar keinen Spaß beim fahren. Ich kann per Hand besser schalten als jede Automatik.
Das sind dann genau jene Leute die auf Kavalierstarts, unnötiges Hochdrehen des Motors, quietschende Reifen etc. Wert legen und konkret auf Österreich bezogen nicht wissen das auch das bei uns aufgrund eines KFG - Paragraphen strafbar ist. Auch für solche Autofahrertypen nutze ich nämlich mit großer Vorliebe kontinuierlich ne Dashcam... :ja:

Abgesehen von dem was Marci sagte (Eigentor! :p): Wahrscheinlich ist Knöllchen-Horst für dich ein Held, und du zeigst auch ständig Falschparker an, Leute die mit nem kaputten Licht fahren etc., oder? Das Denunziantentum aus Nazi- und DDR-Zeiten ist für dich sicherlich auch nur ein Zeichen von Gesetzestreue und Zivilcourage, oder?

Wenn mich jemand mit ner Dashcam aufnimmt und er diese Aufnahmen irgendwie verwendet, kann er sich jedenfalls sicher sein, dass ich ihn zivilrechtlich verklage wegen Verletzung meiner Privatsphäre :ja: . Das wird für den dann sogar teurer als meine etwaige Strafe :lach: .
 
j-d-s schrieb:
Petz schrieb:
j-d-s schrieb:
Wenn mich jemand mit ner Dashcam aufnimmt und er diese Aufnahmen irgendwie verwendet, kann er sich jedenfalls sicher sein, dass ich ihn zivilrechtlich verklage wegen Verletzung meiner Privatsphäre :ja: . Das wird für den dann sogar teurer als meine etwaige Strafe :lach: .


Ist ja alles schön und gut aber wenn mich jemand beim Autofahren filmt mach ich mir doch nichts draus. Solange er nicht meine rechte verletzt oder ähnliches finde ich das nich schlimm.

Bei was verletzt er denn deine Privatsphäre , etwa beim Autofahren, wenn jemand durch deinen Garten geht und dort filmt würde ich dir komplett zustimmen aber wie gesagt beim Autofahren ist mir das doch wurscht. Es sei denn du bist so ein schlechter Autofahrer :wink: (was ich jetzt mal nicht vermute) das du dann noch bei YouTube etc. bist.
 
Marci schrieb:
Sicherlich kann je nach Vergehen ein rechtswidrig erlangter Beweis Verwendung finden, jedoch gehört dies zusätzlich mit bestraft, wenn man gegen geltendes Gesetz handelt. :P
Das ist mir sehr wohl bekannt und das hab ich auch schon paarmal als "Kollateralschaden" ;D in Kauf genommen wenn ich verkehrsgefährdent agierende Drängler oder Raser zur Anzeige brachte.
Allerdings wurden teilweise auch schon Dashcamvideos veröffentlicht die Feuerwehren aufgenommen hatten und dadurch auf die Negierung der Rettungsgassenbildung aufmerksam machen wollten; ich denke nicht das man die dafür tatsächlich bestraft hatte.

Die Aufnahmen werden von mir auch nur in zwei Fällen verwendet:
1) Als Beweissicherung wenn ich ein Unfallbeiteiligter oder Zeuge wäre
2) Zur Beweissicherung wenn der Betreffende Widerspruch einlegt und glaubt eine Zeugenaussage eines Mitfahrers als Beweis für seine Unschuld vorlegen zu müssen - der kann sich dann wegen Falschaussage auch gleich warm anziehen... ;D

Sowas auf Youtube etc. zu posten käm mir mal sicher nicht in den Sinn denn solche Angelegenheiten will ich auf den behördlichen Ablauf beschränkt wissen.
 
Petz schrieb:
Marci schrieb:
Sicherlich kann je nach Vergehen ein rechtswidrig erlangter Beweis Verwendung finden, jedoch gehört dies zusätzlich mit bestraft, wenn man gegen geltendes Gesetz handelt. :P
Das ist mir sehr wohl bekannt und das hab ich auch schon paarmal in Kauf genommen wenn ich Drängler oder Raser zur Anzeige brachte. Die Aufnahmen kommen auch nur dann zur Verwendung wenn der Betreffende Widerspruch einlegt und glaubt eine Zeugenaussage eines Mitfahrers als Beweis für seine Unschuld vorlegen zu müssen - der kann sich dann wegen Falschaussage auch gleich warm anziehen... ;D
Es reicht auch wenn der betreffende ne Rechtsschutzversicherung hat (was jeder haben sollte) und dann erstmal die Anschuldigungen schön durch die Instanzen gehen lässt. Hoffentlich passiert dir das, dann merkens nämlich dass du eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung aufweist (beharrliche Missachtung des Verbots von Dashcamverwendung) und dann ist dein Führerschein erstmal weg und die Straßen wieder sicher vor deiner Denunziation. Dann wirst du dich auf Falschparkeraufschreiben beschränken müssen.

Petz schrieb:
Marci schrieb:
Sicherlich kann je nach Vergehen ein rechtswidrig erlangter Beweis Verwendung finden, jedoch gehört dies zusätzlich mit bestraft, wenn man gegen geltendes Gesetz handelt. :P
Das ist mir sehr wohl bekannt und das hab ich auch schon paarmal als "Kollateralschaden" ;D in Kauf genommen wenn ich verkehrsgefährdent agierende Drängler oder Raser zur Anzeige brachte.
Allerdings wurden teilweise auch schon Dashcamvideos veröffentlicht die Feuerwehren aufgenommen hatten und dadurch auf die Negierung der Rettungsgassenbildung aufmerksam machen wollten; ich denke nicht das man die dafür tatsächlich bestraft hatte.

Die Aufnahmen werden von mir auch nur in zwei Fällen verwendet:
1) Als Beweissicherung wenn ich ein Unfallbeiteiligter oder Zeuge wäre
2) Zur Beweissicherung wenn der Betreffende Widerspruch einlegt und glaubt eine Zeugenaussage eines Mitfahrers als Beweis für seine Unschuld vorlegen zu müssen - der kann sich dann wegen Falschaussage auch gleich warm anziehen... ;D

Sowas auf Youtube etc. zu posten käm mir mal sicher nicht in den Sinn denn solche Angelegenheiten will ich auf den behördlichen Ablauf beschränkt wissen.

Hm, so weit ich weiß sind die Feuerwehren keine "Privaten", die dürfen ja auch den Verkehr regeln wenn nötig. Die Polizei darf ja (schon sehr sehr lange) Fahrzeuge filmen. Du hingegen bist ein Privater und verstößt immer wieder gegen geltendes Recht. Und die Zivilrechtlichen Schritte kann man bereits einleiten wenn man weiß dass du illegal aufnimmst, die Verwendung spielt dafür keine Rolle. (Ich würde zwar nur wegen Aufnahme ohne weitere Verwendung niemanden verklagen, ich bin eben kein Denunziant.)

Lustig finde ich auch deine Anmaßung, einschätzen zu können, was verkehrsgefährdend sei oder nicht. Ich denke, davon hat die Polizei ein bisschen mehr Ahnung als du. Überlasse die Aufgaben denen, die dafür vorgesehen sind und die sich damit auskennen, anstatt deine Mitbürger durch ständige Denunziation zu schikanieren.
 
Die irreguläre Dashcamverwendung ist ein reiner Verwaltungsstraftatbestand und gibt auch im Wiederholungsfalle keinen Führerscheinentzug her - das hab ich schon längst anwaltlich abklären lassen. Und im Falle der reinen Verwendung zur Beweissicherung zur Entlarvung falscher Zeugenaussagen fallen die Strafen erfahrungsgemäß auch sehr moderat aus.
Und wie oben erwähnt interessieren mich ausschließlich Delikte mit eindeutig verkehrsgefährdender und meist auch zusätzlich strafrechtlicher Relevanz (Nötigung) aber sicher keine Peanuts wie Falschparker etc..

Und bis dato wurde die verkehrsgefährende Relevanz immer durch die Verfahrensergebnisse bestätigt also kann ich das offensichtlich doch gut einschätzen.

Außerdem wär ich auf Deine Einstufung bez. Denunziantentum neugierig wenn einer meint ne ganze Kolonne bei Überholverbot und Sperrlinie überholen zu müssen und sich dann ganz vorne in einer Art und Weise einordnet das die ganze Kolonne praktisch zu einer Notbremsung genötigt wurde - solche Leute gehören meiner Ansicht nach schlicht nicht auf öffentliche Verkehrswege und auch nur dann werd ich tätig :!:
Und ich hoffe das wir zumindest diesbezüglich einer Meinung sind.
 
Petz schrieb:
Die irreguläre Dashcamverwendung ist ein reiner Verwaltungsstraftatbestand und gibt auch im Wiederholungsfalle keinen Führerscheinentzug her - das hab ich schon längst anwaltlich abklären lassen. Und im Falle der reinen Verwendung zur Beweissicherung zur Entlarvung falscher Zeugenaussagen fallen die Strafen erfahrungsgemäß auch sehr moderat aus.
Und wie oben erwähnt interessieren mich ausschließlich Delikte mit eindeutig verkehrsgefährdender und meist auch zusätzlich strafrechtlicher Relevanz (Nötigung) aber sicher keine Peanuts wie Falschparker etc..

Und bis dato wurde die verkehrsgefährende Relevanz immer durch die Verfahrensergebnisse bestätigt also kann ich das offensichtlich doch gut einschätzen.
Dann solltest du lieber mal nochmal mit deinem Anwalt reden. Wenn sich die Fälle ausreichend häufen (und vor allem wenn mal einer deiner Opfer draufkommt) wird jedes noch so kleine Vergehen dazu herangezogen, eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung nachzuweisen, es gibt mehrere Beispiele wo Autofahrer 40 oder 50 Strafzettel pro Jahr wegen Falschparkens erhalten haben und auch wenn nirgends ausdrücklich steht dass man deshalb den Führerschein verlieren könnte, haben die Gerichte richtigerweise eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung erkannt und die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einem doch gewichtigeren Verstoß wie der illegalen Dashcamverwendung halte ich es für denkbar, dass 10 solche Fälle innerhalb von 5 Jahren reichen, um deine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage zu stellen.

Die "strafrechliche Relevanz" in Form der Nötigung ist übrigens ein interessanter Punkt, weil es da nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten geht, d.h. es muss Vorsatz vorhanden sein und eine Gesamtwürdigung der Umstände erfolgen. Bspw. ist es nicht dein Recht, die linke Spur genau mit Tempolimit zu befahren, obwohl du gerade nicht überholst, nur weil du damit "Raser" an ihrer Tat hindern willst. Ferner ist die Nötigung nicht wie oft kolpotiert bereits erfüllt, wenn die Überholabsicht angezeigt wird (Lichthupe/Hupe) und auch nicht wenn nur der Sicherheitsabstand unterschritten wird (das ist eine eigene Ordnungswidrigkeit), sondern es muss eine Kombination dieser (und ggf. weiterer) Verhaltensweisen eintreffen die insgesamt dazu führen, dass vorsätzlich genötigt werden sollte.

Aber ich gebe dir in der Tat recht, dass Zivilrechtliche Schritte wegen deiner illegalen Dashcamverwendung viel schmerzlicher sein werden als die strafrechtlichen (Verwaltungsstrafrecht bzw. in D Ordnungswidrigkeitenrecht sind dem Strafrecht zuzuordnen), weil du dann auch noch die Gerichtskosten, die Anwaltskosten, die Auslagen der Gegenpartei etc. tragen musst. Aber am Besten ist sowieso die Unterlassungsklage, denn damit wird dir untersagt weiter Dashcamaufnahmen zu machen. Frag am Besten auch gleich noch deinen Anwalt nach Unterlassungsklagen bzw. der einstweiligen Verfügung im Eilverfahren zuvor, und was passiert wenn du eine Unterlassungsanordnung missachtest.
 
j-d-s schrieb:
Bspw. ist es nicht dein Recht, die linke Spur genau mit Tempolimit zu befahren, obwohl du gerade nicht überholst, nur weil Du damit "Raser" an ihrer Tat hindern willst.
Völlig richtig denn dafür gibt´s grundsätzlich mal schon ein Rechtsfahrgebot und es wurde langes und vorsätzliches Blockieren der Überholspur auf Autobahnen nebst Ahndung der Mißachtung des Rechtsfahrgebotes auch schonmal zusätzlich als strafrechtliche Nötigung ausjudiziert weil jemand glaubte Hobbypolizist spielen zu müssen.

In den (sehr wenigen aber gravierenden Fällen) wo ich in den letzten Jahren aktiv wurde waren sowieso finanzielle Aufwendungen zu tragen weil ich die Anzeigen grundsätzlich nur von meinem Anwalt und natürlich auf meine Kosten einbringen lasse. Und in den beiden Fällen wo es nötig war falsche Zeugenaussagen zu widerlegen hatte die Dashcamstrafe daran einen relativ geringen Kostenanteil.

Allerdings würde ich mir wünschen das die Dashcamverwendung grundsätzlich zugelassen würde und zwar eingeschränkt auf die ausschließliche Verwertung zur Unfalldokumentation. Aufgrund der Tatsache das sich die Versicherungen immer restriktiver bei der Abgeltung von Versicherungsschäden verhalten und Verfahren teilweise endlos hinausgezogen werden würde ich in den konkreten Fällen die Zulassung als Beweismittel sehr begrüßen und hielte das mittlerweile auch für dringend nötig.
Und solange das nicht geschieht müsste man meiner Ansicht nach auch die rechtliche Diskrepanz beseitigen sprich wenn die Verwendung einer privaten Dashcam verboten ist kann es eigentlich nicht sein das deren Aufnahmen vor Gericht trotzdem als Beweismittel gelten...:stupid:
 
Es gab in D aber auch schon Fälle , da hat das Gericht die eigentlich illegalen Dashcamaufnahmen als Beweis zugelassen. Und bei einer Anzeige wegen illegaler Dashcambenutzung spielt bei der Höhe der Strafe die Art und Weise der Speicherung ne Rolle. Wenn die Karte immer wieder überschrieben wird zum Beispiel wirds nicht teuer.
 
In D sind Dashcams aber auch nicht verboten. Nur als Beweismittel vor Gericht offiziell nicht zugelassen.
 
@ Hügelrutscher; korrekt und es spielte bei mir bei der Strafbemessung vermutlich auch ne Rolle das ich eine Speicherkartencam nutze die nur ca. 30 min aufzeichnet bevor sie die Daten wieder überschreibt.
 
Petz schrieb:
j-d-s schrieb:
Bspw. ist es nicht dein Recht, die linke Spur genau mit Tempolimit zu befahren, obwohl du gerade nicht überholst, nur weil Du damit "Raser" an ihrer Tat hindern willst.
Völlig richtig denn dafür gibt´s grundsätzlich mal schon ein Rechtsfahrgebot und es wurde langes und vorsätzliches Blockieren der Überholspur auf Autobahnen nebst Ahndung der Mißachtung des Rechtsfahrgebotes auch schonmal zusätzlich als strafrechtliche Nötigung ausjudiziert weil jemand glaubte Hobbypolizist spielen zu müssen.

In den (sehr wenigen aber gravierenden Fällen) wo ich in den letzten Jahren aktiv wurde waren sowieso finanzielle Aufwendungen zu tragen weil ich die Anzeigen grundsätzlich nur von meinem Anwalt und natürlich auf meine Kosten einbringen lasse. Und in den beiden Fällen wo es nötig war falsche Zeugenaussagen zu widerlegen hatte die Dashcamstrafe daran einen relativ geringen Kostenanteil.

Allerdings würde ich mir wünschen das die Dashcamverwendung grundsätzlich zugelassen würde und zwar eingeschränkt auf die ausschließliche Verwertung zur Unfalldokumentation. Aufgrund der Tatsache das sich die Versicherungen immer restriktiver bei der Abgeltung von Versicherungsschäden verhalten und Verfahren teilweise endlos hinausgezogen werden würde ich in den konkreten Fällen die Zulassung als Beweismittel sehr begrüßen und hielte das mittlerweile auch für dringend nötig.
Und solange das nicht geschieht müsste man meiner Ansicht nach auch die rechtliche Diskrepanz beseitigen sprich wenn die Verwendung einer privaten Dashcam verboten ist kann es eigentlich nicht sein das deren Aufnahmen vor Gericht trotzdem als Beweismittel gelten...:stupid:

Das liegt daran, dass im kontinentaleuropäischen Rechtskreise keine striken Beweisverwertungsvorschriften gelten wie bspw. im angloamerikanischen Rechtskreis. Es werden regelmäßig rechtswidrig Zustandegekommene Beweise dennoch zugelassen, um dem Strafanspruch des Staates gerecht zu werden, der dann eben auch umfasst, dass derjenige, der rechtswidrig an die Beweise gekommen ist, ebenfalls bestraft wird. So wird bspw. doch öfters das Vorgehen der Polizei als rechtswidrig angesehen, die Beweise dann aber dennoch verwendet. (Was zu einem laxen Umgang der Polizei mit den Vorschriften führt.)

Interessant finde ich, dass du tatsächlich Geld dafür bezahlst, als Hilfssheriff durch die Lande zu ziehen und deiner Vorliebe für Denunziation nachzugehen. Im dritten Reich oder der DDR war so ein Verhalten ja hoch angesehen.
 
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