Das habe ich mich ja auch gefragt, dass er dann ja den Wagen unter ein Jahr besitzt. Deshalb habe ich gestern nochmal angerufen und genauer nachgefragt:
Den Nachweis, dass der Händler das Auto besitzt, zeigt er ja nur beim Schrotthändler vor, der ihm eine Kopie (nicht das Original, deshalb frage ich mich ja auch, wieviele eigentlich verschrottete Autos jetzt nach Afrika heimlich wandern) über die Verschrottung mit gibt, wo nur die Fahrgestellnummer usw. drauf steht. Diese Daten reicht der Händler bei der Behörde zusammen mit dem von mir unterschriebenen Antrag ein (wahrscheinlich dann auch noch KFZ-Brief). Der Wagen war nie auf den Händler zugelassen. Das klingt für mich somit nachvollziehbar. Im Kaufvertrag für den Astra steht ja quasi nix drin, ausser "gilt nur bei Abwrackung". Somit mache ich mir da keine Gedanken.
@whistlercarver: Unser hat das gleich ganz offen gesagt, dass Risiko, ob überhaupt die Prämie ausgezahlt wird, trage ich und nicht das Autohaus. Daher steht auch 2.500,- mehr als ausgemacht im Darlehensvertrag mit dem Zusatz, dass die Abwrackungsprämie quasi als Anzahlung noch hinzukommt.
Wollte Euer Händler auch sowas wie 100,- Gebühr als "Abwrackungsgebühr"? Fand ich schon krass, damit zu werben und dann noch hinten rum mit sowas zu kommen (aber bei dem Angebot mir auch egal)