Hochkönig
Großer Müggelberg (115m)
http://salzburg.orf.at/news/stories/2514638/
Würde mich mal echt interessieren, wie das passieren konnte.
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baeckerbursch schrieb:Wie jedes jahr.......![]()

Wenn das wirklich so war, ist das an Verantwortungslosigkeit kaum zu überbieten. Jeder LKW-Fahrer, der das rechte Drittel seiner Frontscheibe verdeckt hätte, würde sofort von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. In Deutschland steht auf Fahrlässige Tötung übrigens bis zu 5 Jahre Haft ...Der Vorwurf: "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 StGB/Strafdrohung: maximal drei Jahre Haft).
...
Konkret wird dem Lenker angelastet, damals auf der Piste während der Betriebszeit bergwärts gefahren zu sein und eine im Frontbereich des Schwerfahrzeugs befestigte Schneekanone transportiert zu haben. Dadurch sei für den Lenker "ein sichttoter Bereich erzeugt" worden. Als der Fahrer nach rechts einschwenkte, habe er die beiden Skifahrer gleichsam übersehen - sie wurden von der Pistenraupe überrollt.
Dem Betriebsleiter wird vorgeworfen, den Auftrag zum Transport der Kanone erteilt zu haben, ohne dem Fahrer einen Beifahrer mitzugeben.
weil er den Transport der Schneekanone in Auftrag gegeben und keine Absperrung der Piste veranlasst habe, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zudem habe er es verabsäumt, dem Lenker der Pistenraupe einen Beifahrer mitzugeben. Dieser hätte die – durch die montierte Schneekanone hervorgerufene – Sichtlücke des Fahrers schließen und auch die Pistenbenutzer warnen können. (APA)
Konkret wird dem Lenker angelastet, damals auf der Piste während der Betriebszeit bergwärts gefahren zu sein und eine im Frontbereich des Schwerfahrzeugs befestigte Schneekanone transportiert zu haben. Dadurch sei für den Lenker "ein sichttoter Bereich erzeugt" worden. Als der Fahrer nach rechts einschwenkte, habe er die beiden Skifahrer gleichsam übersehen - sie wurden von der Pistenraupe überrollt.
chianti schrieb:Wollt ihr ernsthaft den Überfahrenen irgendeine Teilschuld zusprechen?![]()
Überhaupt nicht.Wollt ihr ernsthaft den Überfahrenen irgendeine Teilschuld zusprechen?![]()
Seien wir doch ehrlich. Für die Berufsfahrer ist es traurige Realität, dass sie bei einem Zwischenfall die volle Verantwortung übernehmen müssen, obwohl sie im Auftrag bzw. Wissen des Arbeitgebers gehandelt haben.Ob der Freispruch für die Bergbahnen Bestand hat, wird man sehen ...
Wohl eher die Anwesenheit im Gerichtssaal, wo der Geschehensablauf dargelegt wurde (hoffe ich doch zumindest).TPD schrieb:Aber um den Unfallhergang vollständig verstehen zu können wären noch einige unangenehme Fragen erforderlich.
Gerade deswegen fände ich es gut, wenn sich der Arbeitgeber nicht damit herausreden kann (bzw. der Richter das für ihn tut), es hätte ja damals noch keine Landesvorschrift gegeben, die Pistenraupenfahrten nur bei Rettungseinsätzen und "betrieblicher Notwendigkeit" erlaubt.TPD schrieb:Für die Berufsfahrer ist es traurige Realität, dass sie bei einem Zwischenfall die volle Verantwortung übernehmen müssen, obwohl sie im Auftrag bzw. Wissen des Arbeitgebers gehandelt haben.
Solange keine Beweise vorliegen, dass die beiden Skifahrer fahrlässig gehandelt haben, gibt es da gar nichts zu diskutieren.Wohl eher die Anwesenheit im Gerichtssaal, wo der Geschehensablauf dargelegt wurde (hoffe ich doch zumindest).
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